Gesetzgebung
   BGBl. I 1989 S. 2237   

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BGBl. I 1989 S. 2237 (https://dejure.org/1989,17399)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 22.12.1989, Seite 2237
  • Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • vom 13.12.1989

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96

    Hilfsmittelversorgung mit Elektrorollstuhl umfaßt auch Stromkosten

    Die aufgrund dieser Ermächtigung erlassene Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung (HMVO) vom 13. Dezember 1989 (BGBl I 2237), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (BGBl I 44) sieht einen Ausschluß von Ladestrom für Rollstühle nicht vor.
  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 3/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Anspruch eines Mannes auf Perücke bei

    In der auf Grund dieser Ermächtigung erlassenen Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung (KVHilfsmV) vom 13.12.1989 (BGBl I 2237) , die in der Fassung durch die Verordnung vom 17.1.1995 (BGBl I 44) gilt, sind das Kopfhaar vollständig ersetzende Perücken nicht erfasst.
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Nach der Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis in der Gesetzlichen Krankenversicherung vom 13. Dezember 1989 (BGBl I 2237) ist die Energieversorgung (Akkus oder Batterien) bei Hörgeräten für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, als sächliches Mittel mit geringem Abgabepreis von der Versorgung durch die Gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen (§ 2 Nr. 11 der Verordnung; zur Verfassungsmäßigkeit vgl BSGE 74, 232 ff = SozR 3-2500 § 33 Nr. 9).
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