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   BGBl. I 1990 S. 2749   

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BGBl. I 1990 S. 2749 (https://dejure.org/1990,18366)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 69, ausgegeben am 19.12.1990, Seite 2749
  • Gesetz über Wertpapier-Verkaufsprospekte und zur Änderung von Vorschriften über Wertpapiere
  • vom 13.12.1990

Gesetzestext

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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Denn damals sollte die verkaufsprospektrechtliche Prospektpflicht, um die Funktionsfähigkeit der Wertpapiermärkte nicht zu beeinträchtigen, in Abwägung mit dem Anlegerschutz auf ein Mindestmaß beschränkt werden (Regierungsentwurf zum Verkaufsprospektgesetz, BT-Drucks. 11/6340, S. 10, 11 zu Artikel 1).

    Der Bundesrat hatte lediglich eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 13 VerkProspG aF auf Privatplatzierungen von Aktien und Euro-Anleihen sowie auf ganz bestimmte Aktien, für die eine Zulassung zur Notierung an einer inländischen Börse nicht beantragt ist, angeregt (BT-Drucks. 11/6340, S. 18).

    Darauf bezieht sich die Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drucks. 11/6340, S. 20), die Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung erscheine sachgerechter.

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Der Senat hat bislang - anders als die Revision meint - lediglich entschieden (BGHZ 123, 106), daß die Prospekthaftungsgrundsätze auch für Prospekte gelten, mit denen für den Erwerb von Aktien außerhalb der geregelten Aktienmärkte geworben wird (vgl. aber für den Bereich der nicht zum Handel an einer inländischen Börse zugelassenen Wertpapiererstemissionen nunmehr die spezialgesetzliche Haftungsregelung nach § 13 VerkaufsprospektG (v. 13. Dezember 1990, BGBl. I, 2749) i.V.m. §§ 45 bis 48 BörsG).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Der Senat hat bislang - anders als die Revision meint - lediglich entschieden (BGHZ 123, 106), daß die Prospekthaftungsgrundsätze auch für Prospekte gelten, mit denen für den Erwerb von Aktien außerhalb der geregelten Aktienmärkte geworben wird (vgl. aber für den Bereich der nicht zum Handel an einer inländischen Börse zugelassenen Wertpapiererstemissionen nunmehr die spezialgesetzliche Haftungsregelung nach § 13 VerkaufsprospektG (v. 13. Dezember 1990, BGBl. I, 2749) i.V.m. §§ 45 bis 48 BörsG).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 217/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Der Senat hat bislang - anders als die Revision meint - lediglich entschieden (BGHZ 123, 106), daß die Prospekthaftungsgrundsätze auch für Prospekte gelten, mit denen für den Erwerb von Aktien außerhalb der geregelten Aktienmärkte geworben wird (vgl. aber für den Bereich der nicht zum Handel an einer inländischen Börse zugelassenen Wertpapiererstemissionen nunmehr die spezialgesetzliche Haftungsregelung nach § 13 VerkaufsprospektG (v. 13. Dezember 1990, BGBl. I, 2749) i.V.m. §§ 45 bis 48 BörsG).
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