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   BGBl. I 1990 S. 422   

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BGBl. I 1990 S. 422 (https://dejure.org/1990,21103)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 10, ausgegeben am 13.03.1990, Seite 422
  • Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie (PrPG)
  • vom 07.03.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06

    Metall auf Metall

    Die Revision berücksichtigt nicht, dass die frühere Bestimmung des § 98 Abs. 4 Satz 2 UrhG, wonach Vernichtungsmaßnahmen erst vollzogen werden dürfen, nachdem dem Eigentümer gegenüber rechtskräftig darauf erkannt worden ist, bei der Neufassung des § 98 UrhG durch das am 1. Juli 1990 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie (PrPG) vom 7. März 1990 (BGBl. I S. 422) ersatzlos entfallen ist.
  • OLG Frankfurt, 22.08.2017 - 11 U 71/16

    YouTube und Google müssen E-Mail-Adresse ihrer Nutzer bei Urheberrechtsverstoß

    Dass auch der Gesetzgeber des Jahres 1989 mit der Formulierung "Anschrift" in § 101a UrhG (nur) an die Postanschrift gedacht haben dürfte, schließt jedoch nicht aus - und steht auch dem seinerzeitigen Verständnis dieser Regelung als abschließend (vgl. BT-Drucks 11/4792 S. 31) nicht entgegen -, dass mit der Änderung der Kommunikationsgewohnheiten und dem Siegeszug des elektronischen Geschäftsverkehrs das Verständnis dieses Begriffes dem allgemeinen Sprachgebrauch anzupassen ist.

    Dies dient zum einen dem Schutz des Auskunftsverpflichteten vor zu weitgehender Ausforschung und schafft insoweit Rechtssicherheit; es ermöglicht aber andererseits auch eine rasche Durchsetzung des Anspruchs" (BT-Drucks. 11/4792 S. 31 unter Ziffer 4a.).

  • BGH, 27.03.2018 - X ZB 18/16

    Feldmausbekämpfung

    Die daraus resultierende Gefahr, dass Dritte materiell zu Unrecht in ihrer durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten wirtschaftlichen Betätigung behindert werden, ist bei Rechten, die auf den Schutz von Verfahren gerichtet sind, tendenziell höher, weil diese typischerweise nicht anhand von Zeichnungen oder chemischen Formeln, sondern nur verbal beschrieben werden können (vgl. BT-Drucks. 11/5744, S. 33).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 242/94

    Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Gegenstände

    Die Regelung geht zurück auf das Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie (PrPG) vom 7. März 1990 (BGBl. I S. 422), das einen generellen zivilrechtlichen Vernichtungsanspruch eingeführt hat: im Warenzeichengesetz (§ 25 a) und in anderen Sonderschutzgesetzen (Urheberrechts-, Geschmacksmuster-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Halbleiterschutz- und Sortenschutzgesetz).

    Er hat dies für notwendig erachtet, um den Interessen des Schutzrechtsinhabers Genüge zu tun und den zunehmenden Schutzrechtsverletzungen wirksam begegnen zu können (vgl. Begr. zum Reg.Entwurf, BT-Drucks. 11/4792 S. 15, 27 = BlPMZ 1990, 173, 181).

    Der damit verbundene generalpräventive Effekt werde gerade im Rahmen internationaler Überlegungen zur wirksamen Bekämpfung der Produktpiraterie besonders hervorgehoben (Begr. zum Reg.Entwurf, BT-Drucks. 11/4792, S. 15, 27 ff. = BlPMZ 1990, 173, 181 f.).

    Der Gesetzgeber hat angesichts der Vielgestaltigkeit der Fälle bewußt darauf verzichtet, Beispiele für die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu nennen (vgl. Begr. zum Reg.Entwurf, BT-Drucks. 11/4792, S. 15, 27 = BlPMZ 1990, 173, 182).

  • OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2119/06

    Zur Haftung des Betreibers einer Online-Handelsplattform für

    Nach dieser Bestimmung, die durch das Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie (Produktpirateriegesetz) vom 07.05.1990 (BGBl I S. 422) mit Wirkung vom 01.07.1990 eingeführt worden ist, kann derjenige, der im geschäftlichen Verkehr durch die Herstellung oder Verbreitung von Vervielfältigungsstücken das Urheberrecht verletzt, vom Verletzten auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg dieser Vervielfältigungsstücke nach Maßgabe von § 101a Abs. 2 UrhG in Anspruch genommen werden, es sei denn, dass dies im Einzelfall unverhältnismäßig ist.

    Verletzer im Sinne von § 101a Abs. 1 UrhG ist grundsätzlich auch der Störer, der ggf. schuldlos zu einer Urheberrechtsverletzung beigetragen hat; dies ergibt sich eindeutig aus den Gesetzesmaterialien (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung der Produktpiraterie, BT-Drucks. 11/4792, S. 31; ebenso Schricker/Wild, Urheberrecht, 3. Aufl., § 101a, Rdn. 7; a.M. OLG Frankfurt ZUM 2005, 324, 326 f.).

  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 168/06

    Scannertarif

    Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass der doppelte Vergütungssatz nach § 54f Abs. 3 UrhG a.F. nur verlangt werden kann, wenn der Meldepflichtige schuldhaft gegen seine Meldepflicht verstoßen hat (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Produktpiraterie, BT-Drucks. 11/5744, S. 35).
  • LG Hamburg, 07.07.2004 - 308 O 264/04

    Auskunftsansprüche gegenüber Internet-Providern wegen Urheberrechtsverletzungen

    Der Gesetzgeber hat 1990 bei der Einführung des § 101 a durch das Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie vom 07.03.1990 (BGBl. I 422) noch keine Regelung zu Drittauskünften bei Fällen öffentlicher Zugänglichmachung treffen wollen.

    Die Begründungen zur Einführung zivilrechtlicher Drittauskunftsansprüche im Immaterialgüterschutz (vgl. BT-Drucks. 11/4792 v. 15.06.1989, Begründung unter B. III, zit. bei Schulze, Materialien zum Urheberrechtsgesetz, Bd. 2 [1997] S. 776 ff.) lassen nicht darauf schließen, dass durch Anknüpfung an die "Vervielfältigung" und die "Verbreitung" Drittauskünfte für Verletzungshandlungen durch öffentliche Zugänglichmachung ausgeschlossen werden sollten.

    Die Auskunft soll den Rechtsinhaber in die Lage versetzen, mögliche Bezugsquellen der Vertriebskette zu ermitteln und diese zu "verschließen", um dadurch weitere Verletzungshandlungen verhindern zu können (BT-Drucks. 11/4792 vom 15.06.1989, Begründung unter B. III. 1. und 2. d) = Schulze a.a.O. S. 776, 778; vgl. auch Möhring/Nicolini/Lütje, UrhG, 2. Aufl. 2000, § 101 a Rz. 1 m.w.N.).

    Das widerspräche nicht nur der in § 101 a UrhG zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Wertung, nach der gerade auch dem Verletzten eigene Möglichkeiten der Störerermittlungen eröffnet werden sollen (vgl. BT-Drucks. 11/4792 v. 15.06.1989, Begründung B. III. 2. und 4., zit. bei Schulze a.a.O. S. 776 ff. und 779 ff.).

  • BFH, 05.10.1999 - VII R 88/98

    Finanzrechtsweg - Bundesfinanzbehörden - Warenverkehr - Verbote und

    In der Begründung zur Neufassung des § 28 Abs. 1 WZG durch Art. 1 Nr. 5 PrPG heißt es, daß eine Grenzbeschlagnahme immer dann möglich sein solle, wenn die Einfuhr einen Eingriff in die ausschließlichen Rechte des Warenzeicheninhabers darstellt, da nur dann durchsetzbare zivilrechtliche Ansprüche gegen den Verletzer bestünden (BTDrucks 11/4792, S. 41).

    Dabei sei die Frage, ob ein Verletzungstatbestand erfüllt sei, nach den jeweiligen materiellen Rechtsvorschriften zu beurteilen (BTDrucks 11/4792, S. 35).

    Mit der Aufnahme dieser Voraussetzung in die Vorschrift sollte sichergestellt werden, daß die Beschlagnahme von Waren, die einen erheblichen Eingriff in den Warenverkehr bedeutet, bei unklarer Rechtslage unterbleibt und ungerechtfertigte Beschlagnahmen weitgehend ausgeschlossen werden (vgl. BTDrucks 11/4792, S. 41).

  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 187/01

    "Kontrollbesuch"; Rechtstellung der Verwertungsgesellschaft; Recht zur Kontrolle

    Die Pflicht zur Zahlung des doppelten Vergütungssatzes ist durch die aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie vom 7. März 1990 (BGBl. I 422) eingeführte Vorschrift des § 54 Abs. 5 Satz 3 UrhG gesetzlich geregelt worden und durch das Gesetz zur Änderung des Patentgebührengesetzes und anderer Gesetze vom 25. Juli 1994 (BGBl. I 1739) nunmehr in § 54g Abs. 3 UrhG enthalten.
  • BFH, 07.10.1999 - VII R 89/98

    Markenrechtsverletzende Parallelimporte, Rechtsweg

    In der Begründung zur Neufassung des § 28 Abs. 1 WZG durch Art. 1 Nr. 5 PrPG heißt es, daß eine Grenzbeschlagnahme immer dann möglich sein solle, wenn die Einfuhr einen Eingriff in die ausschließlichen Rechte des Warenzeicheninhabers darstellt, da nur dann durchsetzbare zivilrechtliche Ansprüche gegen den Verletzer bestünden (BTDrucks 11/4792, S. 41).

    Dabei sei die Frage, ob ein Verletzungstatbestand erfüllt sei, nach den jeweiligen materiellen Rechtsvorschriften zu beurteilen (BTDrucks 11/4792, S. 35).

    Mit der Aufnahme dieser Voraussetzung in die Vorschrift sollte sichergestellt werden, daß die Beschlagnahme von Waren, die einen erheblichen Eingriff in den Warenverkehr bedeutet, bei unklarer Rechtslage unterbleibt und ungerechtfertigte Beschlagnahmen weitgehend ausgeschlossen werden (vgl. BTDrucks 11/4792, S. 41).

  • BGH, 29.07.2008 - X ZB 23/07

    Reichweite des Schutzrechtsausschlusses; Abgrenzung von Erzeugnis- und

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 54/15

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die

  • BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99

    "Heidemörder"

  • LG Düsseldorf, 06.01.2015 - 4b O 142/13

    Radsatzpresse

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/15

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die

  • BGH, 11.05.2000 - X ZB 26/98

    Sintervorrichtung; Anmeldung eines Gebrauchsmusters nach vorheriger

  • BGH, 04.02.1997 - X ZR 74/94

    "Kabeldurchführung"; Verletzung eines Gebrauchsmusters; Verteidigung gegen ein

  • OLG Hamburg, 14.06.2006 - 5 U 21/06

    Urheberrecht: Zulässigkeit einer zur vollständigen Erfüllung führenden

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/16

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 933/90

    Ungleichbehandlung von Prozeßparteien betreffend Kostentragung bzw.

  • OLG Köln, 12.06.2003 - 6 W 35/03

    Anwendbarkeit der Dringlichkeitsvermutung des UWG im Markenrecht

  • OLG Karlsruhe, 24.06.2004 - 4 U 176/03

    - Außendienstmitarbeiter -, Vermögensberater, Ausspannung, Unterlassung,

  • OLG Köln, 30.05.1997 - 6 U 162/95

    Voraussetzungen der Verdoppelung der Vertreibervergütung für Fotokopiergeräte

  • OLG Koblenz, 23.04.2001 - 2 Ws 150/01

    Markengesetz offensichtliche Rechtsverletzung Durchfuhr Transit

  • VGH Bayern, 04.11.1992 - 7 B 90.3264
  • LG Düsseldorf, 04.12.2014 - 4b O 123/13

    Falzmaschinenverbund

  • LG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 O 208/99

    Belegvorlage

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