Gesetzgebung
   BGBl. I 1991 S. 1306   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,17609
BGBl. I 1991 S. 1306 (https://dejure.org/1991,17609)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,17609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 27.06.1991, Seite 1306
  • Gesetz zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften (AFG u. a. ÄndG)
  • vom 21.06.1991

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit

    § 128 a Absatz 1 und 2 des Arbeitsförderungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften (AFG u. a. ÄndG) vom 21. Juni 1991 (Bundesgesetzblatt I Seite 1306) und § 148 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 1997 (Bundesgesetzblatt I Seite 594) sind mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.

    § 128 a AFG erhielt durch das Gesetz zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften (AFG u. a. ÄndG) vom 21. Juni 1991 (BGBl I S. 1306; im folgenden: AFG 1991) mit Wirkung vom 1. Juli 1991 folgende, für das vorliegende Verfahren maßgebliche Fassung: (1) Ist der Arbeitslose durch eine Vereinbarung mit dem bisherigen Arbeitgeber in seiner beruflichen Tätigkeit als Arbeitnehmer beschränkt, so erstattet der bisherige Arbeitgeber der Bundesanstalt vierteljährlich das Arbeitslosengeld, das dem Arbeitslosen für die Zeit gezahlt worden ist, in der diese Beschränkung besteht.

  • BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 97/93

    Gleichbehandlung - Altersübergangsgeld - Kirchensteuer - Arbeitslosengeld

    Die Höhe des Alüg, dessen Anspruchsgrundlagen im Falle des Klägers nicht zweifelhaft sind, richtet sich nach § 249e AFG idF des Gesetzes vom 21. Juni 1991 (BGBl I 1306).

    Allerdings beträgt die Nettolohnersatzquote nicht wie beim Alüg (nach § 249e Abs. 3 Nr. 2 AFG in der seit dem 1. Juli 1991 geltenden Fassung des Gesetzes vom 21. Juni 1991, BGBl I 1306) einheitlich 65 vH, sondern ist unterschiedlich hoch, je nachdem, ob der Arbeitslose bzw sein Ehegatte für ein Kind zu sorgen hat (vgl § 111 Abs. 1 AFG).

    Erst durch das Gesetz vom 21. Juni 1991 (BGBl I 1306), durch das das Zugangsalter auf 55 Jahre herabgesetzt wurde, ist der Kläger in den anspruchsberechtigten Personenkreis einbezogen worden; dieses Gesetz ermöglichte dem Kläger nicht nur den Zugang zum Alüg, sondern verschaffte ihm darüber hinaus auch einen hinsichtlich der Dauer günstigeren Anspruch, als Art. 30 Abs. 2 EinigVtr vorsah.

  • BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 18/03 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Konkurrenzklausel -

    Der angefochtene Bescheid der Beklagten beruht auf § 128a AFG idF des Gesetzes zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften (AFGuaÄndG) vom 26. Juni 1991 (BGBl I 1306), der mit Wirkung ab 1. Januar 1996 durch das Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 15. Dezember 1995 (BGBl I 1824) in Abs. 2 um die Erstattungspflicht der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung ergänzt worden ist.
  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 50/93

    Altersüberganggeld - Alter - Beschäftigung - Ausscheiden - Herstellungsanspruch

    Rechtlicher Ausgangspunkt für das Klagebegehren ist die Vorschrift des § 249e AFG i.d.F. der Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet E Abschnitt II Nr. 1 Buchst e des EV, die auf Alüg-Ansprüche, die vor dem 1. Juli 1991 entstanden sind, weiterhin anzuwenden ist (Art. 1 Nr. 16 Buchst e des Gesetzes zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften [AFG u.a. ÄndG] vom 21. Juni 1991 - BGBl. I 1306).
  • BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 5/94

    Altersübergangsgeld - Arbeitsamt - Hinweispflicht

    Nach § 249e Abs. 1 AFG in der hier maßgeblichen Fassung des Gesetzes vom 21. Juni 1991 (BGBl I 1306) i.V.m. der obengenannten Verordnung vom 26. Juni 1992 gewährte die BA Arbeitnehmern, die in der Zeit vom 3. Oktober 1990 bis zum 31. Dezember 1992 nach Vollendung des 55. Lebensjahres aus einer die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung von mindestens 90 Kalendertagen in dem in Art. 3 Einig Vtr genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) ausgeschieden sind und in den letzten 90 Kalendertagen der Beschäftigung ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet hatten, Alüg nach Maßgabe der Abs. 2 bis 7.
  • BSG, 26.03.1992 - 7 RAr 104/90

    Rechtsschutzinteresse an einer Kostengrundentscheidung nach schriftsätzlichem

    In der Revisionsinstanz erklärten die Beteiligten - nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften (AFG ua ÄndG) vom 21. Juni 1991 (BGBl I 1306 ) - den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt.
  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 67/94

    Wahlrecht von Beziehern von Vorruhestandsgeld in der DDR

    Das von der Klägerin als Vog-Bezieherin beanspruchte Wahlrecht zwischen der Übergangsleistung (Vog oder Alüg) und Altersrente steht nicht etwa allen Alüg-Beziehern zu, sondern - wie noch näher auszuführen ist - nur denjenigen, deren Anspruch auf Alüg vom 1. Juli 1991 an entstanden ist (§ 249e Abs. 11 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) idF des Gesetzes vom 21. Juni 1991, BGBl I 1306).

    Den Bezug des Alüg zur aktuellen Arbeitsmarktsituation machte insbesondere das Gesetz zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften vom 21. Juni 1991 (BGBl I 1306) deutlich.

  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2002 - L 5 AL 1777/02

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Konkurrenzklauseln

    Auf die Verfassungsbeschwerde der Klägerin beschloss das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass § 128a Abs. 1 und 2 AFG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften vom 21.6.1991 (BGBl I, S. 1306) und § 148 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) vom 24.3.1997 (BGBl. I, S. 594) mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar sind und der Gesetzgeber verpflichtet ist, die verfassungswidrige Regelung spätestens bis zum 1.1.2001 durch eine verfassungsgemäße Regelung zu ersetzen.

    Nach § 128a Abs. 1 Satz 1 AFG in der für den vorliegenden Fall maßgeblichen Fassung des Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften vom 21.6.1991 (BGBl I, S. 1306) erstattet, wenn der Arbeitslose durch eine Vereinbarung mit dem bisherigen Arbeitgeber in seiner beruflichen Tätigkeit als Arbeitnehmer beschränkt ist, der bisherige Arbeitgeber der Beklagten vierteljährlich das Arbeitslosengeld, das dem Arbeitslosen für die Zeit gezahlt worden ist, in der diese Beschränkung besteht.

  • BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 179/99 B

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe

    Im Mai 1992 berief sich die Klägerin auf die Aufhebungsfiktion des § 239 Satz 2 AFG idF vom 21. Juni 1991 (BGBl I 1306) und teilte mit, sie sei an der vertraglichen Pauschalregelung zwischen der Bundesregierung und der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände nicht beteiligt.

    Die BA hat nämlich wegen der Pauschalregelung schon vor der Streichung des § 128 AFG und der Einfügung des § 239 AFG durch das Gesetz vom 21. Juni 1991 (BGBl I 1306) von der Erteilung von Erstattungsbescheiden abgesehen und auf den Vollzug ergangener Erstattungsbescheide verzichtet (Runderlaß vom 17. Januar 1991 - IIIa 4-7128 A/3350/9031; vgl auch: Reß aaO 370 f).

  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 39/95

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Gewährung des Spitzbetrags ergänzend zu

    Das Wahlrecht zwischen der Übergangsleistung (Vog oder Alüg) steht nicht etwa allen Alüg-Beziehern zu, sondern - wie noch näher auszuführen ist - nur denjenigen, deren Anspruch auf Alüg vom 1. Juli 1991 an entstanden ist (§ 249e Abs. 11 AFG idF des Gesetzes vom 21. Juni 1991, BGBl I 1306).

    Den Bezug des Alüg zur aktuellen Arbeitsmarktsituation machte insbesondere das Gesetz zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften vom 21. Juni 1991 (BGBl I 1306) deutlich.

  • BSG, 27.04.1995 - 11 RAr 69/94

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung von Altersübergangsgeld -

  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 92/92

    Anspruch auf Altersübergangsgeld - Selbständige Tätigkeit - Beitrittsgebiet

  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 118/93

    Vorruhestandsgeld

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 44/93

    Arbeitserlaubnis - Fahrendes Personal - Grenzüberschreitender Verkehr

  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 84/99 R

    Aussetzung von Gerichtsverfahren bei der Verfassungswidrigkeit von Normen

  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 55/96

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Arbeitslosengeld, Betriebsübergang

  • BSG, 30.04.1996 - 8 RKn 2/95

    Fremdrentenrecht bei Aussiedlern in DDR

  • BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 66/93

    Bemessung des Altersübergangsgeldes im Beitrittsgebiet verfassungsmäßig

  • BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 87/93

    Anforderungen an die Bemessung von Altersübergangsgeld (Alüg) - Voraussetzungen

  • BSG, 21.07.2000 - B 11 AL 55/00 B

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 86/93

    Voraussetzungen des Anspruchs auf ein höheres Altersübergangsgeld (Alüg) -

  • BSG, 29.11.1991 - 7 RAr 90/90

    Außergerichtliche Kosten der Deutschen Bundesbahn in einem sozialgerichtlichen

  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 241/93

    Tarifvertrag - Kündigungsverzicht - Kurzarbeit - Zuschuss zum Kurzarbeitergeld -

  • LSG Berlin, 30.03.2000 - L 14 AL 108/97

    Gewährung von Leistungen im Rahmen einer Wiederaufnahme des Verfahrens

  • BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93

    Anspruch auf höheres Eingliederungsgeld - Keine Anrechnung eines gewährten

  • LSG Bayern, 20.05.2009 - L 9 AL 308/04

    Erstattung von Arbeitslosengeld und Sozialversicherungsbeiträgen durch einen

  • BSG, 14.02.1997 - 11 BAr 227/96

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen nicht

  • BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 48/94

    Anspruch auf Altersübergangsgeld - Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der

  • BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 371/95
  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 53/92
  • BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 84/95

    Öffnungsklausel in einem Rationalisierungsschutzabkommen - Auswirkungen der

  • BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 83/95
  • LSG Sachsen, 14.10.1998 - L 1 KR 18/97
  • BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 42/95

    Arbeitsförderung; Dynamisierung des Unterhaltsgeldes bei vorangegangenem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht