Gesetzgebung
   BGBl. I 1992 S. 1255   

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BGBl. I 1992 S. 1255 (https://dejure.org/1992,19554)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 33, ausgegeben am 21.07.1992, Seite 1255
  • Sechsundzwanzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Menschenhandel (26. StrÄndG)
  • vom 14.07.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 16.07.2014 - 5 StR 154/14

    Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (Begriff der Zwangslage;

    Die damit verbundene Einschränkung ihrer Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten war - was genügt - konkret geeignet, ihren Widerstand gegen Angriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung herabzusetzen (vgl. zu § 180b StGB aF BGH, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, BGHSt 42, 399, 400 f.; Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 232 Rn. 10 mwN; siehe auch BT-Drucks. 12/2046 S. 4).
  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 395/93

    Anwerben - Disposition - Vertrag - Vereinbarung - Tätigkeit - Verpflichtung -

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob - wie die Strafkammer meint - diese durch das 26. StÄG vom 14. Juli 1992 (BGBl I 1255) in Kraft gesetzten Bestimmungen hinsichtlich der Anforderungen an einen Schuldspruch die im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB milderen Bestimmungen im Vergleich zu den zur Tatzeit geltenden §§ 180a Abs. 3, 181 Nr. 2 StGB a.F. sind; der Begriff des "Anwerbens" ist durch die Gesetzesänderung unberührt geblieben.
  • BGH, 28.03.1995 - 4 StR 122/95

    Gewerbe - Gewerbsmäßigkeit - Schwerer Menschenhandel

    § 181 StGB wurde durch Art. 1 Nr. 5 des 26. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 14. Juli 1992 (BGBl. I 1255) geändert.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1996 - 6 S 3152/95

    Sozialhilfe: Pflegegeld bei Mehrfachbehinderung - Blindheit - außergewöhnliche

    Maßgeblich ist die Fassung des Bundessozialhilfegesetzes vom 10.01.1991 (BGBl. I S. 94) unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes vom 07.07.1992 (BGBl. I S. 1255) - BSHG -.
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