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   BGBl. I 1992 S. 977   

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BGBl. I 1992 S. 977 (https://dejure.org/1992,22983)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 08.05.1992, Seite 977
  • Neufassung der Sonderurlaubsverordnung
  • vom 29.04.1992

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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1478/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend "Sonderurlaub für Niederkunft der

    § 12 Abs. 2 der Sonderurlaubsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. April 1992 (BGBl I S. 977).

    Sonderurlaub nach § 12 Abs. 2 der Sonderurlaubsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. April 1992 (BGBl I S. 977) - SUrlV a.F. - in Verbindung mit der bei der Ermessensausübung für entsprechend anwendbar erklärten Regelung des § 52 Abs. 2 Satz 1 Buchst. e Bundes-Angestelltentarifvertrag - BAT - komme nur bei der Niederkunft der Ehefrau eines Beamten in Betracht.

  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Anspruch auf Sonderurlaub mit Besoldung bei

    Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 der Sonderurlaubsverordnung in der hier noch anzuwendenden Fassung Bekanntmachung vom 29. April 1992 (BGBl I S. 977, mit späteren Änderungen) - SUrlV a.F. - kann aus wichtigen persönlichen Gründen Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung gewährt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
  • OVG Niedersachsen, 05.06.1996 - 2 L 3170/95

    Beamter; Sonderurlaub; Wichtiger Grund; Niederkunft der Lebensgefährtin; Geburt;

    Die Rechtmäßigkeit des Bescheides der Beklagten vom 21.5.1993 i.d.F. des Widerspruchsbescheides vom 23.9.1993 richtet sich nach § 12 Abs. 2 Satz 1 der Sonderurlaubsverordnung i.d.F. vom 29.4.1992 (BGBl. I S 977) (SUrlV), die auf Grund der gesetzlichen Ermächtigung des § 89 Abs. 2 Satz 1 BBG ergangen ist.
  • BVerwG, 24.08.1993 - 1 WB 56.93

    Urlaubsrecht - Sonderurlaub - Kassenärztliche Praxis - Zulassung

    Nach § 13 SUrlV i.d.F. der Bekanntmachung vom 29. April 1992 (BGBl I 1992, 977) kann u.a. - nur dieser Fall ist hier einschlägig - Urlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge gewährt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
  • BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 32.96

    Zweck einer Urlaubsbewilligung - Widerruf einer Urlaubsbewilligung wegen

    Zu Recht hat das Bundesministerium für Wirtschaft gemäß § 15 Abs. 2 der Sonderurlaubsverordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 29. April 1992 (BGBl I S. 977) - SUrlV - den dem Kläger unter gleichzeitiger Entsendung zur Dienstleistung bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften unter Wegfall der Dienstbezüge gewährten Urlaub widerrufen.
  • BVerwG, 21.04.1993 - 1 WB 48.92

    Entsendung ins Ausland - Konsortium von Privatfirmen - Sonderurlaub -

    Er konnte sein Begehren nicht auf § 9 SUV i.V.m. § 9 der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst (SUrlV) i.d.F. vom 29. April 1992 (BGBl I 1992, 977 = VMBl 1992, 266) stützen.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.1996 - 4 S 384/95

    Gewährung von Sonderurlaub für einen Beamten - Orientierung an der Regelung des

    Nach § 12 Abs. 2 der Sonderurlaubsverordnung vom 29.4.1992 (BGBl. I S. 977) kann aus anderen wichtigen persönlichen Gründen (z.B. Eheschließung, Niederkunft der Ehefrau, Wohnungswechsel, schwere Erkrankung oder Tod eines nahen Angehörigen) Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung in dem notwendigen Umfang gewährt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.1996 - 4 S 2959/94

    Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung - keine dauernde Aneinanderreihung der

    Die Klage, die sich auf die Verpflichtung des Beklagten zur Gewährung von Sonderurlaub gemäß der dafür allein in Betracht kommenden Regelung des § 13 Abs. 1 der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst (Sonderurlaubsverordnung - SUrlV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.4.1992 (BGBl. I S 977) richtet, dürfte unzulässig sein.
  • VG Wiesbaden, 22.01.1998 - 8 E 12/94

    Antrag eines Kriminalhauptkommissars auf Gewährung von Sonderurlaub zur Pflege

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