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   BGBl. II 1994 S. 265   

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BGBl. II 1994 S. 265 (https://dejure.org/1994,41096)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil II Nr. 7, ausgegeben am 10.02.1994, Seite 265
  • Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Erleichterungen der Grenzabfertigung
  • vom 03.02.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 29.10.2013 - 1 D 1.12

    Altfall nach der BDO; Polizeihauptkommissar; Bundesgrenzschutz; Bundespolizei;

    Denn gemäß Art. 12 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik P. über Erleichterungen der Grenzabfertigung (vgl. das zugehörige Vertragsgesetz vom 3. Februar 1994, BGBl II S. 265) unterstehen die auf ... Hoheitsgebiet tätigen Grenzschutzbeamten - vorbehaltlich hier nicht einschlägiger Einschränkungen durch das genannte Abkommen und der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts - den Rechtsvorschriften der Republik P., auch wenn es sich dienstrechtlich nicht um Dienst im Ausland handelt (vgl. hierzu Beschluss vom 8. März 2007 - BVerwG 2 B 5.07 - juris Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2004 - 3 Ws 28/04

    Strafvollstreckung: Nachholung der Vollstreckung bei freiwilliger Wiedereinreise

    Für den Grenzübergang Küstrin-Kietz gilt das durch Gesetz vom 3. Februar 1994 (BGBl. 1994 II 265) mit innerstaatlicher Geltung versehene Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Erleichterungen der Grenzabfertigung (BGBl. 1994 II 266), dessen Art. 2 Abs. 3 die Errichtung vorgelagerter Grenzdienststellen der einen Vertragspartei (Nachbarstaat) auf dem Gebiet der anderen Vertragspartei (Gebietsstaat) vorsieht.
  • BGH, 07.03.1997 - 3 StR 30/97

    Art und Weise der Festnahme als Vefahrenshindernis

    Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts dazu, weshalb der Angeklagte sich wegen der Art und Weise seiner Festnahme nicht auf ein Verfahrenshindernis berufen kann, verweist der Senat auf das Gesetz vom 3. Februar 1994 zu dem Abkommen vom 29. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Erleichterungen der Grenzabfertigung (BGBl 1994 II, S. 265 ff.).
  • VG Dresden, 12.10.2004 - 11 K 257/04

    Anspruch auf volle Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bei

    Daran ändere auch Art. 3 Abs. 2 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vom 29.07.1992, das durch Bundesgesetz vom 03.02.1994 (BGBl. II, S. 265) ratifiziert worden sei, nichts.
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