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   BGBl. I 1994 S. 1618   

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BGBl. I 1994 S. 1618 (https://dejure.org/1994,24045)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 28.07.1994, Seite 1618
  • Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
  • vom 19.07.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 10.04.2008 - 7 C 39.07

    Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;

    Damit sei klargestellt, dass - wie bei Altanlagen - auch bei Neuanlagen Maßnahmen zur Beherrschung von Unfällen nur der Restrisikominimierung dienten und insoweit ein Drittschutz nicht Platz greife; das werde durch die Begründung des Regierungsentwurfs bestätigt (BTDrucks 12/6908, S. 16).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 2 BvF 1/94

    Allgemeine Verwaltungsvorschriften

    festzustellen, daß das Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes vom 19. Juli 1994 (BGBl I S. 1618) mit Artikel 85 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig ist Antragstellerin: Niedersächsische Landesregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten, Planckstraße 2, Hannover.

    Artikel 4 Nummer 1 des Gesetzes zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes vom 19. Juli 1994 (Bundesgesetzblatt I Seite 1618) ist mit Artikel 85 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig, soweit durch ihn in § 7 Absatz 2a Satz 1 Halbsatz 2 des Atomgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (Bundesgesetzblatt I Seite 1565) das für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständige Bundesministerium ermächtigt wird, die bei der Auslegung der Anlage im Sinne von § 7 Absatz 2a Satz 1 Halbsatz 1 des Atomgesetzes zugrunde zu legenden Ereignisse nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden in Leitlinien näher zu bestimmen.

    Der Antrag im abstrakten Normenkontrollverfahren betrifft die Frage, ob das Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes vom 19. Juli 1994 (BGBl I S. 1618; im folgenden: "Gesetz vom 19. Juli 1994") wegen fehlender Zustimmung des Bundesrates mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist.

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00

    'Moratorium Gorleben'

    Seit der Änderung des § 9a Abs. 1 AtG durch das Gesetz vom 19. Juli 1994 (BGBl I S. 1618) steht die Wiederaufarbeitung radioaktiver Stoffe gleichrangig neben der direkten Endlagerung (Entsorgung ohne Wiederaufarbeitung).
  • BGH, 22.10.1996 - KZR 19/95

    "Stromeinspeisung II"; Darlegungs- und Beweislast für die Bemessung der

    Die Beklagte ist als öffentliches Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, den aus diesem Kraftwerk in den Jahren 1991 bis 1993 in ihr Netz eingespeisten Strom nach den Vergütungssätzen des Stromeinspeisungsgesetzes zu bezahlen (§§ 2, 3 StrEG; maßgeblich ist dabei die ursprüngliche Fassung des durch das Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes vom 19. Juli 1994, BGBl. I S. 1618, geänderten Gesetzes).
  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98

    Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet

    Artikel 1 umfasst das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG); Artikel 3 enthält in Nr. 2 Änderungen des Stromeinspeisungsgesetzes vom 7. Dezember 1990 (BGBl I S. 2633), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juli 1994 (BGBl I S. 1618).
  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40019

    Standort-Zwischenlager

    Die in dem Merkmal "für den die Anlage auszulegen ist" enthaltene Bezugnahme auf die beim Erlass der Strahlenschutzverordnung 2001 bereits vorliegenden Störfallleitlinien vom 18. Oktober 1983 (Nr. 3.33 des Handbuchs für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz - ab hier: RSK-Handbuch) sowie die Unberührtheitsklausel bezüglich des § 7 Abs. 2 a AtG a.F. (i.d.F. des Gesetzes vom 19.7.1994, BGBl I S. 1618), der an § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG anknüpft, lassen erkennen, dass der Störfallbegriff sich auf § 7 Abs. 2 Nr. 3 und § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG bezieht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 21 D 2/89

    Anfechtung; Genehmigung; Aufbewahrung von abgebrannten Brennelementen ;

    Rechtsgrundlage für die nichtstaatliche Aufbewahrung von Brennelementen ist § 6 Atomgesetz (AtG) in der Neufassung vom 15. Juli 1985, BGBl. I, 1565, und für die Aufbewahrung von THTR-Brennelementen in der Fassung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz vom 9. Oktober 1989, BGBl. I, 1830; nachfolgende, vor Erlaß der Änderungsgenehmigungen in Kraft getretene Änderungen des Gesetzes, zuletzt durch das Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes vom 19. Juli 1994, BGBl. I, 1618, haben diese Vorschrift nicht berührt.
  • VGH Bayern, 02.01.2006 - 22 A 04.40016

    Klagen gegen atomare Zwischenlager abgewiesen

    Die in dem Merkmal "für den die Anlage auszulegen ist" enthaltene Bezugnahme auf die beim Erlass der Strahlenschutzverordnung 2001 bereits vorliegenden Störfallleitlinien vom 18. Oktober 1983 (Nr. 3.33 des Handbuchs für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz - ab hier: RSK-Handbuch) sowie die Unberührtheitsklausel bezüglich des § 7 Abs. 2 a AtG a.F. (i.d.F. des Gesetzes vom 19.7.1994, BGBl I S. 1618), der an § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG anknüpft, lassen erkennen, dass der Störfallbegriff sich auf § 7 Abs. 2 Nr. 3 und § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG bezieht.
  • VGH Bayern, 09.01.2006 - 22 A 04.40010

    Standort-Zwischenlager

    Die in dem Merkmal "für den die Anlage auszulegen ist" enthaltene Bezugnahme auf die beim Erlass der Strahlenschutzverordnung 2001 bereits vorliegenden Störfallleitlinien vom 18. Oktober 1983 (Nr. 3.33 des Handbuchs für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz - ab hier: RSK-Handbuch) sowie die Unberührtheitsklausel bezüglich des § 7 Abs. 2 a AtG a.F. (i.d.F. des Gesetzes vom 19.7.1994, BGBl I S. 1618), der an § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG anknüpft, lassen erkennen, dass der Störfallbegriff sich auf § 7 Abs. 2 Nr. 3 und § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG bezieht.
  • BGH, 18.07.2000 - VIII ZR 323/99

    Aussetzung des Verfahrens bis zur verfassungsgerichtlichen Prüfung von §§ 2, 3

    In dem erstgenannten Verfahren hat das Amtsgericht Plön durch Beschluß vom 13. Juni 1996 - 2 C 350/96 (NJW 1997, 591) dem Bundesverfassungsgericht die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob die §§ 2 und 3 des Stromeinspeisungsgesetzes (in der Fassung des Gesetzes zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes vom 19. Juli 1994, BGBl. I S. 1618, 1622) mit den Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG sowie den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen vereinbar ist, die an eine Sonderabgabe zu stellen sind.
  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40048

    Standort-Zwischenlager

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1995 - 10 S 2822/92

    Mit dem tatbestandlichen Gebot der Vorsorge in AtG § 7 Abs 2 Nr 3 nicht zu

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1995 - 10 S 2823/92
  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 2 A 03.40019
  • AG Plön, 13.06.1996 - 2 C 350/96

    Vorlageverfahren gem. Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG); Verfassungsmäßigkeit von

  • OLG Stuttgart, 18.03.1996 - 2 Kart 3/95

    Verfassungsmäßigkeit einer Vergütungsregelung bezüglich aus erneuerbaren

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