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   BGBl. I 1994 S. 1786   

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BGBl. I 1994 S. 1786 (https://dejure.org/1994,21086)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 30.07.1994, Seite 1786
  • Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 (BeschfG 1994)
  • vom 26.07.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 253/07

    Altersgrenze für Flugbegleiter - MTV Kabinenpersonal Lufthansa -

    Die Regelungen des BeschFG 1985 wurden durch das Gesetz zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften vom 22. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2406) bis zum 31. Dezember 1995 und durch Art. 2 des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1786) bis zum 31. Dezember 2000 verlängert.
  • BGH, 03.07.2003 - III ZR 348/02

    Verpflichtung des Arbeitnehmerentleihers zur Zahlung einer Vermittlungsprovision

    Demselben Zweck diente Art. 1 Nr. 3 des Beschäftigungsförderungsgesetzes (BeschG 1994) vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1786), der § 23 AFG erneut änderte und das Alleinvermittlungsrecht der Bundesanstalt für Arbeit aufhob (vgl. Begründung der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zu dem Entwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 BT-Drucks. 12/6719 S. 12; s. zu der Gesetzesgeschichte im einzelnen Fuchs in Gagel, SGB III 4. Aufl. Vor §§ 291-303 Rn. 17 ff).
  • BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 106/02 R

    Ruhen des Arbeitslosenhilfeanspruchs - Sperrzeit - Ablehnung des Arbeitsangebots

    Ob für den streitigen Zeitraum eine Sperrzeit eingetreten ist, beurteilt sich nach §§ 119, 119a AFG (idF, die § 119 durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz vom 24. März 1997, BGBl I 594, und idF, die § 119a durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 vom 26. Juli 1994, BGBl I 1786, erhalten hat).
  • BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R

    Keine Neuberechnung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe ab 1.1.1997

    Dies bedeutet, daß nicht nur über einzelne Berechnungselemente (Einbeziehung des für den Monat Dezember gezahlten Prämienmehrbetrags in den Lohnfaktor des Bemessungsentgelts) zu entscheiden ist, sondern der der Klägerin zustehende Alhi-Zahlbetrag nach mehreren Kriterien zu ermitteln ist: nach dem Bemessungsentgelt (Arbeitsentgelt) iS des § 136 Abs. 2 AFG (hier idF, die § 136 durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 vom 26. Juli 1994 - BGBl I 1786 - erhalten hat), wobei hierzu wiederum ua der Bemessungszeitraum gemäß § 112 Abs. 2 Satz 1 AFG zu bestimmen ist, nach der Leistungsgruppe (§§ 136 Abs. 3 Satz 2, 111 Abs. 2 AFG), nach der Nettolohnersatzquote (§ 136 Abs. 1 AFG) und nach dem zu berücksichtigenden Einkommen - § 138 Abs. 2 AFG - (hier idF, die § 138 durch das Erste Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993 - BGBl I 2353 - erhalten hat).
  • LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 35/16

    Arbeitslosengeld

    Diese selbstständige Tätigkeit sei als weitere Beschäftigung zu berücksichtigen, andernfalls komme es zu einer unzumutbaren Härte, die der Gesetzgeber gerade habe ausgleichen wollen (Hinweis auf BT-Drs. 12/7565, S. 15 f.).
  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 78/03 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Die Erstattungspflicht der Klägerin für das dem Arbeitnehmer Q. im streitigen Zeitraum gezahlte Alg unter Einschluss der Sozialversicherungsbeiträge folgt aus § 128 Abs. 1 und 4 AFG idF, die die Norm durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 vom 26. Juli 1994 - BGBl I 1786 - und durch das Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 15. Dezember 1995 - BGBl I 1824 - erhalten hat (vorliegend iVm § 431 Abs. 1 SGB III und § 242x Abs. 6 AFG sowie § 242m Abs. 10 AFG).
  • BVerfG, 24.06.1999 - 1 BvR 2033/98

    Nichtannahme gem BVerfGG § 93a Abs 2 einer Verfassungsbeschwerde gegen die

    Um den dargestellten arbeitsmarkt- und sozialpolitisch unbefriedigenden Zustand zu beheben, hat der Gesetzgeber mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz vom 26. Juli 1994 (BGBl I S. 1786) die Vorschrift des § 103 b AFG ab 1. August 1994 in das Arbeitsförderungsgesetz eingefügt.

    Diese Vorschrift fingiert unter den in Absatz 1 bis 3 näher dargelegten Voraussetzungen die Verfügbarkeit des Arbeitslosen, der an einer kurzzeitigen Bildungsmaßnahme teilnimmt, und sichert ihm die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes, das ihm sonst mangels Verfügbarkeit nicht zustehen würde (vgl. BTDrucks 12/7565, S. 14 f.).

  • LSG Bayern, 18.12.2008 - L 8 AL 198/97

    Sozialgerichtliches Verfahren - Höhenstreit - Anwendung des § 96 SGG -

    Daher sind insgesamt alle Tatbestandsmerkmale des Anspruchs (dazu unter III.3) sowie insbesondere die Richtigkeit des Bemessungsentgelts i.S. des § 136 Abs. 2 AFG (hier und i.d.F., die § 136 durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 vom 26.07.1994 - BGBl I 1786 - erhalten hat) zu überprüfen (dazu unter III.4 und 5), die vorgenommenen Leistungsbehinderungen infolge der Leistungsverordnungen (dazu unter III.6) und Veränderungen, die auf der Neufassung des § 136 Abs. 2b AFG beruhen (dazu unter III.7).
  • BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 96/02 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungszeitraum in Sonderfällen - Aufgabe einer von zwei

    Vielmehr soll mit der Regelung des § 131 Abs. 2 Nr. 2 SGB III - wie mit der Vorläufervorschrift des § 112 Abs. 4a Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz (idF des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 vom 26. Juli 1994, BGBl I 1786; hierzu BT-Drucks 12/7565 S 16) - die Bereitschaft vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer gefördert werden, ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Interesse der Vermeidung von Arbeitslosigkeit durch Vereinbarung einer geringeren Wochenarbeitszeit zu vermindern.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - L 1 AL 49/01

    Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung - Zuverlässigkeit -

    Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind, dass der Antragsteller die erforderliche Eignung und Zuverlässigkeit besitzt, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und über angemessene Geschäftsräume verfügt (§ 23 Abs. 3 S. 1 AFG i.d.F. des Beschäftigungsförderungsgesetzes - BeschfG - 1994 vom 26.7.1994, BGBl. I S. 1786).
  • BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 60/00 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes unter Berücksichtigung einer verkürzten

  • BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 2/99 R

    Ausgleichszulage kein Arbeitsentgelt bei der Bemessung von Unterhaltsgeld und

  • BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 12/99 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

  • BSG, 22.09.1999 - B 7 AL 22/98 R

    Bemessung der Höhe des Anspruchs auf Arbeislosenhilfe - Vom Einkommen des

  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 39/96

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zurverfügungstehen gegenüber der

  • LSG Niedersachsen, 29.08.2000 - L 1 RA 200/00
  • LSG Bayern, 24.05.2007 - L 9 AL 67/03

    Aufträge zur Bewachung von militärischen Objekten; Anspruch auf Arbeitslosengeld;

  • LAG Baden-Württemberg, 03.12.1998 - 11 Sa 31/98

    Schadensersatzanspruch eines zunächst nach § 1 AÜG verliehenen Arbeitnehmers

  • LSG Bayern, 16.05.2002 - L 10 AL 312/98

    Ruhen des Leistungsanspruches auf Arbeitslosengeld auf Grund des Eintritts einer

  • OLG Naumburg, 03.03.1997 - 1 U 122/96

    Arbeitsvermittlung als Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Arbeitsuchende mit

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - L 2 AL 38/08

    Bemessung des Arbeitslosengeldes unter Berücksichtigung von Zeiten der

  • LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 1716/99

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis; Folgen des Wegfalls des staatlichen

  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.03.1999 - L 7 Ar 166/98

    Gewährung von Überbrückungsgeld und Zuschuss zu den Aufwendungen der

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