Gesetzgebung
   BGBl. I 1996 S. 1186   

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BGBl. I 1996 S. 1186 (https://dejure.org/1996,29057)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 05.08.1996, Seite 1186
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien
  • vom 30.07.1996

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen ihre gerichtliche Verurteilung zur Unterlassung der Öffnung ihres Kaufhauses an Samstagen nach 16.00 Uhr sowie an Sonntagen auf der Grundlage von § 1 UWG und § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl I S. 875; im Folgenden: LadSchlG) in der Fassung des Gesetzes vom 30. Juli 1996 (BGBl I S. 1186).

    Durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluss und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien vom 30. Juli 1996 (BGBl I S. 1186) wurde § 3 geändert.

    (cc) Auch liegt es im Rahmen seines Gestaltungsspielraums, wenn der Gesetzgeber die Ladenöffnungszeiten nicht an die Regelung des § 2 Abs. 3 ArbZG anpasst, die - in der Fassung des Gesetzes vom 30. Juli 1996 (BGBl I S. 1186) - als Nachtzeit grundsätzlich den Zeitraum von 23.00 bis 6.00 Uhr bestimmt.

  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99

    Apothekenöffnungszeiten

    § 14 LadschlG lautet nach der letzten Änderung durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluss und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien vom 30. Juli 1996 (BGBl I S. 1186; im Folgenden: LadschlÄndG): .
  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 1.98

    Schutz des Verkaufspersonals vor verkaufsoffenen Sonntagen

    Durch die angegriffene Verordnung, die eine Ausnahme von dem Gebot des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluß LadSchlG vom 28. November 1956 (BGBl I S. 875), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juli 1996 (BGBl I S. 1186), gestattet, am Sonntag offene Verkaufsstellen am vorhergehenden Sonnabend bereits um 14.00 Uhr zu schließen, ist eine Verletzung von Rechten der Antragstellerin möglich und in dem genannten Sinne wahrscheinlich.
  • OVG Sachsen, 31.08.2017 - 3 C 9/17

    Abstrakte Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Öffnung von Verkaufsstellen; Sonn-

    Daher können weder das bloß wirtschaftliche Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber noch das alltägliche Erwerbsinteresse ("Shopping-Interesse") potenzieller Kunden als Anlass für die Gestattung der Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen herhalten (zur Öffnung von Verkaufsstellen an Samstagen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 LadSchlG i. d. F. des Gesetzes vom 30. Juli 1996 [BGBl I S. 1186]: BVerfG, Urt. v. 9. Juni 2004 a. a. O. juris Rn. 144; zu § 3 Abs. 1 BerlLadÖffG: vgl. Urt. v. 1. Dezember 2009 a. a. O. juris Rn. 157; 170 ff.).
  • VG Neustadt, 13.11.2008 - 4 K 797/08

    Alkoholverkauf an Tankstellen zu Ladenschlusszeiten

    Zur Begründung für die Gesetzesänderung führte die Bundesregierung aus (s. Bundestags-Drucksache 13/4245 Seiten 8 und 9), eine gesetzliche Definition des Reisebedarfs werde im Hinblick auf eine einheitliche Interpretation der Vorschriften im Bereich des Ladenschlussrechts für erforderlich gehalten.
  • BGH, 07.06.1996 - I ZR 114/94

    Blumenverkauf an Tankstellen - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Daß in diesem Punkt eine Gesetzesänderung ins Auge gefaßt ist (vgl. den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien, BT-Drucks. 13/4245), vermag an der Beurteilung der geltenden Rechtslage nichts zu ändern.
  • VG Freiburg, 16.04.2013 - 3 K 1045/11

    Ausschluss von Vergnügungsstätten und damit auch von Spielhallen im gesamten

    Erst durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluss und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien vom 30.07.1996 (BGBl. I S. 1186) wurden § 3 LadenschlG geändert und die Öffnungszeiten werktags bis 20 Uhr und samstags bis 16 Uhr verlängert.
  • OVG Bremen, 04.09.2001 - 1 D 307/01

    Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlußzeiten durch Verordnung; Voraussetzungen

    Das Gesetz über den Ladenschluß (LSchlG) vom 28. November 1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juli 1996 (BGBl. I S. 1186), bestimmt in § 3 Abs. 1 Nr. 3, daß Verkaufsstellen an Samstagen ab 16 Uhr geschlossen sein müssen.
  • VG Neustadt, 13.11.2008 - 4 K 802/08

    Kein unbegrenzter Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen während der

    Zur Begründung für die Gesetzesänderung führte die Bundesregierung aus (s. Bundestags-Drucksache 13/4245 Seiten 8 und 9), eine gesetzliche Definition des Reisebedarfs werde im Hinblick auf eine einheitliche Interpretation der Vorschriften im Bereich des Ladenschlussrechts für erforderlich gehalten.
  • VG Neustadt, 13.11.2008 - 4 K 817/08

    Frankenthal: Klagen gegen nächtliches Alkoholverbot an Tankstellen

    Zur Begründung für die Gesetzesänderung führte die Bundesregierung aus (s. Bundestags-Drucksache 13/4245 Seiten 8 und 9), eine gesetzliche Definition des Reisebedarfs werde im Hinblick auf eine einheitliche Interpretation der Vorschriften im Bereich des Ladenschlussrechts für erforderlich gehalten.
  • VG Neustadt, 13.11.2008 - 4 K 816/08

    Frankenthal: Klagen gegen nächtliches Alkoholverbot an Tankstellen

  • OVG Saarland, 02.09.2002 - 3 N 4/01

    Polizeiverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen; Erweiterte

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1998 - 14 S 2844/98

    Fehlender "schwerer Nachteil" für eine vorläufige Außervollzugsetzung einer

  • OVG Sachsen, 02.07.2002 - 3 B 767/00

    Beteiligungsfähigkeit einer GbR; Beeinträchtigung der Feiertagsruhe durch

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1998 - PL 15 S 232/96

    Umwandlung der Betriebsform eines Kreiskrankenhauses in einen Eigenbetrieb;

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 KN 88/02

    Jahrmarkt; Kindertag; Ladenschluss; Markt; Messe; Veranstaltung; Verkaufsstelle;

  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 2.98

    Schutz des Verkaufspersonals vor verkaufsoffenen Sonntagen

  • OVG Bremen, 15.09.1998 - 1 HN 228/98

    Gewerberecht: Ladenschlusszeiten an Samstagen vor verkaufsoffenen Sonntagen

  • ArbG Stuttgart, 18.09.1996 - 12 Ca 1962/96

    Möglichkeit der Kündigung einer Protokollnotiz zum Manteltarifvertrag (MTV) ;

  • VG München, 13.01.2000 - M 16 S 99.5536

    Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals der "Verkaufsstelle" i.S.d. § 1 Abs. 1

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