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   BGBl. I 1996 S. 718   

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BGBl. I 1996 S. 718 (https://dejure.org/1996,24415)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 27, ausgegeben am 07.06.1996, Seite 718
  • Gesetz zum Inkraftsetzen der 2. Stufe der Pflegeversicherung
  • vom 31.05.1996

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zum Inkraftsetzen der 2. Stufe der Pflegeversicherung vom 31. Mai 1996 (BGBl I S. 718) wurde § 58 Abs. 3 SGB XI im Ergebnis dahingehend geändert, dass in Sachsen seit 1. Juli 1996 die Arbeitnehmer 1, 35 % und die Arbeitgeber 0, 35 % des Arbeitsentgelts als Beitragslast tragen.
  • LSG Sachsen, 26.08.1998 - L 1 KN 40/97
    Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Inkraftsetzen der 2. Stufe der Pflegeversicherung vom 31.05.1996 (BGBl. I S. 718) behielt sie vom Arbeitsentgelt 1, 35 v.H. der seit diesem Zeitpunkt auf insgesamt 1, 7 v.H. des Bruttoarbeitsentgeltes bemessenen Pflegeversicherungsbeiträge ein und führte die Beiträge weiterhin an ihre Einzugsstelle ab.

    Auf der Grundlage des bereits genannten, die 2. Stufe der Pflegeversicherung in Kraft setzenden Gesetzes vom 31.05.1996 (BGBl. I S. 718) bemißt sich der Lohneinbehalt nebst Abführung seit Juli 1996 nach einem Anteil in Höhe von 1, 35 v.H. des vom Kläger bezogenen Bruttoarbeitsentgeltes.

    Art. 69 PflegeVG wurde auf Grund des Gesetzes vom 31.05.1996 (BGBl. I S. 718) im Zuge des Inkrafttretens der 2. Stufe der Pflegeversicherung aufgehoben.

  • BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 29/98 R

    § 58 Abs 1 Satz 1 SGB XI ist verfassungsgemäß

    Lediglich an den darüber hinausgehenden Beiträgen ist der Arbeitgeber hälftig beteiligt, also seit dem 1. Juli 1996 in Höhe von 0, 35 vH (§ 58 Abs. 3 Satz 1 und 3 SGB XI idF des Art. 2 des Gesetzes zum Inkrafttreten der zweiten Stufe der Pflegeversicherung vom 31. Mai 1996, BGBl I 718).
  • LSG Sachsen, 10.06.1998 - L 1 P 1/96
    Art. 69 PflegeVG wurde auf Grund des Gesetzes vom 31.05.1996 (BGBl. I S. 718) im Zuge des Inkrafttretens der 2. Stufe der Pflegeversicherung aufgehoben.
  • BVerfG, 04.12.1998 - 2 BvR 2485/96

    Wegen Verfristung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines früheren Abgeordneten

    Das Abgeordnetengesetz ist in seiner Neufassung am 21. Februar 1996 bekanntgemacht (BGBl I S. 326) und weiter geändert worden (BGBl I 1996 S. 718, 843 und BGBl I 1997 S. 2998 [3034]).
  • BVerfG, 12.12.2002 - 1 BvR 2700/95

    Gerechtfertigte Ungleichbehandlung von zur Künstlersozialabgabe verpflichteten

    a) Die Kompensationsregelung für Arbeitgeber in § 58 Abs. 2 und 3 SGB XI bezweckt, die Belastungen der Wirtschaft auf Grund der Pflichtbeiträge der Arbeitgeber zu verringern, um einen weiteren Anstieg der Lohnzusatzkosten zu vermeiden und so mögliche negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu verhindern (vgl. BTDrucks 13/3811, S. 4).
  • OVG Niedersachsen, 16.08.1999 - 4 L 1580/99

    Aufschiebende Bedingung; Bedingung; Durchführungsverordnung; Wirksamkeit der

    Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des NPflegeG ist damit hinreichend genau zeitlich bestimmt, denn er ergibt sich aus der bundesrechtlichen Regelung über das Inkrafttreten des § 43 SGB XI gemäß Art. 1 Nr. 1 lit. c des Gesetzes zum Inkraftsetzen der 2. Stufe der Pflegeversicherung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 718).
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