Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 2051   

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BGBl. I 1997 S. 2051 (https://dejure.org/1997,25895)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 19.08.1997, Seite 2051
  • Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
  • vom 12.08.1997

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Bayern, 14.01.1998 - 8 A 95.40057
    Nicht problematisiert zu werden braucht deshalb auch die Frage, welche Bedeutung der Umstand hat, daß im Gefolge einer Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (vgl. Art. 1 Nr. 2 der Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 7. August 1997, BGBl I S. 2028 und Art. 1 Nr. 11 der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. August 1997, BGBl I S. 2051), die auch bei Straßenverkehrszählungen zugrunde gelegt werden, Kraftfahrzeuge erst ab 3, 5 t Gesamtgewicht als Lkw zu werten sind, während die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) weiterhin auf die 2, 8 t- Grenze abstellt.
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