Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 2968   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,32907
BGBl. I 1997 S. 2968 (https://dejure.org/1997,32907)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,32907) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 84, ausgegeben am 19.12.1997, Seite 2968
  • Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder (Erbrechtsgleichstellungsgesetz - ErbGleichG)
  • vom 16.12.1997

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 07.10.2003 - 15 W 78/03

    Vereinbarung über einen vorzeitigen Erbausgleich

    Die Vorschrift des § 1934 a BGB ist durch das Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder vom 16. Dezember 1997 (BGBl. 1997 I, S. 2968) für die seit dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder beseitigt worden, die seitdem den ehelichen Kindern gleichgestellt sind.
  • BVerfG, 08.01.2009 - 1 BvR 755/08

    Verletzung von Art 6 Abs 5 GG durch Ablehnung des Pflichtteilsrechts eines vor

    Auch mit der Streichung der §§ 1934a ff. BGB a.F. durch das Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder (Erbrechtsgleichstellungsgesetz - ErbGleichG) vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2968) habe sich die Stellung der Beschwerdeführerin nicht geändert.
  • OLG Dresden, 15.09.2009 - 3 U 1341/09

    Pflichtteilsansprüche eines zu Zeiten der ehemaligen DDR geborenen nichtehelichen

    Diesen Inhalt hat die durch Art. 2 des Gesetzes zur Gleichstellung nichtehelicher Kinder vom 16.12.1997 (BGBl. I S. 2968; ErbGleichG) neu gefasste Überleitungsvorschrift erst mit Wirkung vom 01.04.1998 und damit erst nach Eintritt des hier zu beurteilenden Erbfalles am 24.08.1997 erhalten.
  • LG Münster, 26.08.1998 - 1 S 414/89

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Dieses Interesse kann im Falle der Kl. im Hinblick auf die am 1.4.1998 in Kraft getretenen Änderungen im Erbrecht des nichtehelichen Kindes sogar noch größere Bedeutung gewonnen haben als nach der alten Rechtslage, nach der das nichteheliche Kind in bestimmten Fällen gemäß §§ 1934a ff. BGB a. E auf einen Erbersatzanspruch verwiesen wurde (vgl. das Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder - Erbrechtsgleichstellungsgesetz v. 16.12.1997, BGBl 1997 I 2968).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht