Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 1127   

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BGBl. I 1998 S. 1127 (https://dejure.org/1998,33493)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 29.05.1998, Seite 1127
  • Verordnung zur Änderung der Fahrpersonalverordnung
  • vom 20.05.1998

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 737/07

    Straßenbahnfahrer - Lenkzeitunterbrechung

    Die Vorschrift wurde durch die Verordnung zur Änderung der Fahrpersonalverordnung vom 20. Mai 1998 (BGBl. I S. 1127) ergänzt.
  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 938/07

    Straßenbahnfahrer; Lenkzeitunterbrechung

    Die Vorschrift wurde durch die Verordnung zur Änderung der Fahrpersonalverordnung vom 20. Mai 1998 (BGBl. I S. 1127) ergänzt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - 21 Sa 656/07

    Lenkzeitunterbrechung - Straßenbahnfahrer

    Mit Zustimmung des Bundesrats (BR-DS 182/98 vom 8. Mai 1998) ist die Bezugnahmevorschrift daraufhin um Art. 1 EWG-VO Nr. 3820/85 ergänzt worden (vgl. Art. 1 Nr. 2 Buchst. a) lit. bb) der Verordnung zur Änderung der Fahrpersonalverordnung vom 20. Mai 1998 [BGBl. I S. 1127]).
  • BayObLG, 21.06.1999 - 3 ObOWi 49/99

    Notstand eines Fahrers, wenn der Unternehmer ihm pflichtwidrig die nach § 4 Abs.

    Der Betroffene war anläßlich seiner Kontrolle gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Fahrpersonalverordnung vom 20.5.1998 (BGBl I S. 1127) verpflichtet, eine Bescheinigung des Unternehmers oder einen anderen geeigneten Nachweis vorzulegen.
  • BayObLG, 18.01.1999 - 3 ObOWi 115/98

    Zur Pflicht, in ein Zwei-Fahrer-Gerät nur ein Schaublatt einzulegen

    An seine Stelle ist § 10 FPersV U.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 FPersG ), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Fahrpersonalverordnung vom 20.5.1998 (BGBl I S. 1127), getreten, der die Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Zuwiderhandlungen gegen die hier in Rede stehende VO (EWG) Nr. 3821/85 neu normiert hat.
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