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   BGBl. I 1998 S. 1989   

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BGBl. I 1998 S. 1989 (https://dejure.org/1998,32935)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 06.08.1998, Seite 1989
  • Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
  • vom 29.07.1998

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 622/00

    Arbeitsvertragliche Altersgrenze bei Piloten

    § 41 Abs. 1 Satz 2 LuftBO finde nach dem 1. September 1998 weiterhin auch auf die Luftfahrzeuge Anwendung, die in Art. 1 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge vom 29. Juli 1998 (BGBl. I S 1989) beschrieben sind.
  • LAG Hessen, 13.07.2000 - 3 Sa 2182/99

    Wirksamkeit einer vertraglich vereinbarten Altersgrenze bei einem Flugzeugführer,

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  • LAG Hessen, 13.07.2000 - 3 Sa 2099/99

    Vertragliche Altersgrenze für Flugzeugführer

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  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 587/00

    Arbeitsvertragliche Altersgrenze bei Piloten - Luftfahrtunternehmer -

    I. Das Landesarbeitsgericht hat zur Begründung seiner gegenteiligen Entscheidung im wesentlichen ausgeführt, § 41 Abs. 1 Satz 2 der Betriebsordnung für Luftfahrt gerät (LuftBO) vom 4. März 1970 (BGBl. I S 262) finde nach dem 1. September 1998 weiterhin auch auf die Luftfahrzeuge Anwendung, die in Art. 1 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge vom 29. Juli 1998 (BGBl. I S 1989) beschrieben sind.
  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 657/00

    Arbeitsvertragliche Altersgrenze bei Piloten - Luftfahrtunternehmer -

    I. Das Landesarbeitsgericht hat zur Begründung seiner gegenteiligen Entscheidung im wesentlichen ausgeführt, § 41 Abs. 1 Satz 2 der Betriebsordnung für Luftfahrt gerät (LuftBO) vom 4. März 1970 (BGBl. I S 262) finde nach dem 1. September 1998 weiterhin auch auf die Luftfahrzeuge Anwendung, die in Art. 1 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge vom 29. Juli 1998 (BGBl. I S 1989) beschrieben sind.
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