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   BGBl. I 1998 S. 3180   

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BGBl. I 1998 S. 3180 (https://dejure.org/1998,51594)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 71, ausgegeben am 26.10.1998, Seite 3180
  • Gesetz zur Bereinigung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsbereinigungsgesetz - VermBerG)
  • vom 20.10.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BVerfG, 08.02.2001 - 1 BvR 719/99

    Art 233 § 2a Abs 9 EGBGB als besonderes Moratorium zur Aufrechterhaltung

    233 § 2 a Abs. 9 EGBGB in der Fassung des Vermögensrechtsbereinigungsgesetzes vom 20. Oktober 1998 (BGBl I S. 3180).

    Der Zeitraum, für den dieser Anspruch geltend gemacht werden kann, war zunächst bis zum 31. Dezember 1998 begrenzt, ist jedoch durch das Vermögensrechtsbereinigungsgesetz vom 20. Oktober 1998 (BGBl I S. 3180) bis zum 30. September 2001 verlängert worden.

    Die Materialien zum Sachenrechtsänderungs- (vgl. BTDrucks 12/7425, S. 57) und zum Vermögensrechtsbereinigungsgesetz (vgl. BTDrucks 13/11041, S. 31) stützen diese Beurteilung.

    Anschließend konnten wegen mittlerweile vorhandener landesrechtlicher Regelungen Notwendigkeit und Reichweite einer bundesgesetzlichen Regelung nicht mehr im vorgesehenen Zeitrahmen geklärt werden, so dass sich unabweisbar die Notwendigkeit einer Verlängerung der in Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB normierten Übergangsfrist ergab (vgl. BTDrucks 13/11041, S. 31).

  • BVerwG, 26.05.1999 - 8 C 20.98

    Recht der offenen Vermögensfragen

    a) Zwar sieht § 30 a Abs. 1 Satz 4 VermG i.d.F. des Vermögensrechtsbereinigungsgesetzes vom 20. Oktober 1998 (BGBl I, S. 3180) - VermBerG - vor, daß die am 31. Dezember 1992 abgelaufene Antragsfrist für Ansprüche nicht gilt, die - wie der hier streitige Anspruch - nach Art. 3 Abs. 9 Satz 2 des US-Abkommens vom 13. Mai 1992 als Ausgleich für die vertragsgemäße Entschädigungsleistung der Bundesrepublik Deutschland auf diese übergegangen sind.

    Sie mißt sich nämlich selbst keine Rückwirkung bei (vgl. Art. 9 VermBerG) und sollte nach der Amtlichen Begründung die bisherige Rechtslage nicht verändern, sondern nur "klarstellen" (vgl. BTDrucks 13/10246, S. 10 und 17).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin und des Gesetzgebers des Vermögensrechtsbereinigungsgesetzes (vgl. BTDrucks 13/10246, S. 10 und 17) hat auch für übergegangene Ansprüche auf der Grundlage des US Abkommens vom 13. Mai 1992 die Antragsfrist gegolten.

    In Wahrheit wurde nämlich wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zutreffend bemerkt hat (BTDrucks 13/10246, S. 27) - versäumt, rechtzeitig die gesetzliche Frist zu verlängern; dieser Befund wird durch die Einlassung der Klägerin im Verhandlungstermin bestätigt, die Koordination der mit dem US-Abkommen einerseits und der mit der Novellierung des Vermögensgesetzes andererseits gleichzeitig befaßten Stellen sei nicht gelungen.

  • BVerwG, 25.06.2009 - 3 C 24.08

    Schadensausgleich; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleichs;

    Diese Grundentscheidung hat der Gesetzgeber mit dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz vom 14. Juli 1992 (BGBl. I S. 1257) getroffen (vgl. BTDrucks 12/2480 S. 10, 35, 50 ff.; BTDrucks 12/2695 S. 12 ff., 30; BTDrucks 12/2944 S. 11 f., 42 f., 53 f.); sie wurde durch die Änderungen durch das Vermögensrechtsbereinigungsgesetz vom 20. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3180) als solche nicht berührt (vgl. BTDrucks 13/10246 S. 4, 6, 15, 18 f.).

    Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vermögensrechtsbereinigungsgesetz heißt es zur Begründung der vorgeschlagenen Änderung von § 349 LAG, dass die Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz den Schadensausgleich im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes bewirkt (BTDrucks 13/10246 S. 21).

    Ausweislich der Gesetzesbegründung soll damit verhindert werden, dass der Berechtigte zur Sicherheitsleistung verpflichtet wird, ohne dass er den Vermögenswert zurückerhält (BTDrucks 13/10246 S. 21).

  • BGH, 14.05.2004 - V ZR 304/03

    Rechtsfolgen der Anordnung des Sofortvollzugs der Rückübertragung eines

    Die Erfüllung dieser Verpflichtungen oder ein Verzicht der Verfügungsberechtigten hierauf war zwar Voraussetzung für den endgültigen Erhalt des Eigentums, weil der Gesetzgeber mit dem Vermögensrechtsbereinigungsgesetz vom 20. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3180) den Eintritt der Unanfechtbarkeit von der Erfüllung auch solcher Zahlungspflichten abhängig machte (§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VermG in der seitdem geltenden Fassung) und eine abweichende Regelung für zuvor erlassene Bescheide, die noch nicht unanfechtbar geworden waren, nicht vorsah.
  • BVerwG, 20.07.2007 - 8 B 43.07

    Wiederherstellung des Eigentums eines Berechtigten an einem Grundstück in dessen

    Durch das Gesetz zur Bereinigung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften Vermögensrechtsbereinigungsgesetz (VermBerG) vom 20. Oktober 1998 (BGBl I S. 3180) wurde die Vorschrift neu gefasst.

    Für die Einzelheiten der Sicherheitsleistung wurde in Nr. 3 ergänzend auf § 34 Abs. 1 Satz 3 bis 6 neu verwiesen, der entsprechend anzuwenden ist (vgl. BTDrucks 13/10246 S. 15).

    In diesem Fall ist der festgesetzte Betrag mit 4 v.H. für das Jahr zu verzinsen (BTDrucks 13/10246 S. 18 f.).

  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 430/02

    Begriff des Zustehens; Anforderungen an die schriftliche Geltendmachung des

    Mit der Vorschrift will der Gesetzgeber nur erreichen, daß der Verfügungsberechtigte in absehbarer Zeit Klarheit darüber erhält, ob er nach erfolgter Rückgabe noch mit der Herausgabe von Mieteinnahmen zu rechnen hat (BT-Drucks. 13/10246 S. 12).
  • OVG Sachsen, 17.07.2015 - 5 A 760/10

    Erschließungsbeiträge; Ausbaubeiträge; neue Länder; Übergangsvorschrift;

    Durch Art. 6 Nr. 2 des Gesetzes zur Bereinigung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsbereinigungsgesetz - VermBerG) vom 20. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3180) wurde schließlich § 9a GBBerG eingeführt, der in Satz 1 bestimmt, dass die in § 9 GBBerG sowie in den §§ 1 und 4 SachenR-DV bezeichneten Anlagen mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 im Eigentum des Inhabers der Dienstbarkeit stehen.
  • BGH, 11.05.2000 - III ZR 145/98

    Schadensersatzansprüche gegen den staatlichen Verwalter von Grundeigentum in der

    Soweit er nach dieser Bestimmung das Grundpfandrecht nicht zu übernehmen hat - sei es überhaupt nicht, weil er nachweist, daß eine der Kreditaufnahme entsprechende Baumaßnahme nicht durchgeführt worden ist, sei es in dem Maße nicht, in dem Abschläge nach § 18 Abs. 2 VermG zu machen sind -, erlöschen die zugrundeliegende Forderung, wenn sie - wie hier - durch den staatlichen Verwalter begründet worden ist (§ 16 Abs. 9 Satz 4 VermG), und ein bereits entstandener Zinsanspruch (§ 16 Abs. 9 Satz 5 VermG; zur Rechtslage vor Inkrafttreten jener Vorschrift durch Art. 1 Nr. 8 Buchst. b des Gesetzes zur Bereinigung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften vom 20. Oktober 1998 - BGBl. I S. 3180 - vgl. BGHZ 139, 357).
  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 444/02

    Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe von Entgelten; Berufung auf Fristablauf

    Nach der Begründung des Vermögensrechtsbereinigungsgesetzes (BT-Drucks. 13/10246), durch das die Befristung des Herausgabeanspruchs des Berechtigten eingeführt worden ist, sollte allerdings für den Verfügungsberechtigten innerhalb eines angemessenen Zeitraumes Klarheit über die vorzuhaltenden Rückstellungen geschaffen werden; die Gläubiger wiederum sollten sich Klarheit über den Umfang ihrer Einnahmen verschaffen können.
  • BVerwG, 21.08.2003 - 7 C 25.02

    Rückübertragung; Unternehmensreste; Verfügungssperre; Geschäftsanteilsverkauf;

    Dies ist jedoch durch die Regelung des § 34 Abs. 1 Satz 1 VermG in der Fassung des Vermögensrechtsbereinigungsgesetzes vom 20. Oktober 1998 (BGBl I S. 3180) gewährleistet.
  • OVG Sachsen, 14.07.2015 - 5 A 760/11

    Abwasserentsorgungsanlagen; Widmung; Zustimmung

  • BVerwG, 28.11.2001 - 8 C 26.01

    Abhilfeentscheidung; erstmalige beschwerende -; Vor-, Widerspruchsverfahren;

  • BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 33.01

    Erlösauskehr im Vermögensrecht; Vermutung bei US-Pauschalentschädigungsabkommen;

  • OVG Sachsen, 14.07.2015 - 5 A 625/11

    Schmutzwasserbeitrag; Kontrollrechnung; Finanzbedarf; Bildung anlagenbezogener

  • BGH, 09.03.2017 - V ZR 109/16

    Entschädigungspflichtigkeit des Versorgungsunternehmens

  • OVG Brandenburg, 14.02.2001 - 2 B 391/00

    Antragsgegner eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der

  • OVG Berlin, 05.02.2003 - 2 N 47.02

    Vermögensrecht; kraftlose Wertpapiere; Herausgabe; Kenntlichmachung durch

  • VG Berlin, 02.12.2008 - 9 A 209.08

    Lastenausgleich: aufschiebende Wirkung der Klage gegen Festsetzung von

  • VG Berlin, 06.07.1998 - 25 A 16.96

    Restitution eines Grundstücks; Vermögensrechtliche Berechtigung als Voraussetzung

  • VG Berlin, 13.09.2007 - 9 A 388.04

    Rückforderung des Lastenausgleichs nach Schadensausgleich vom Erben

  • VG Dessau, 09.07.2004 - 3 B 471/04
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