Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 3658   

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BGBl. I 1998 S. 3658 (https://dejure.org/1998,29883)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben am 18.12.1998, Seite 3658
  • Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute
  • vom 11.12.1998

Verordnungstext

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2015 - 17 U 5/14

    Inhaltskontrolle der AGB einer Bausparkasse: Wirksamkeit einer

    (a) Soweit die Berufung in diesem Zusammenhang auf die in § 238 HGB, §§ 15 Abs. 1, 21 Abs. 2 der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung - RechKredV in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.12.1998, BGBl. I S. 3658) niedergelegten Pflichten der Beklagten zur Verbuchung der anfallenden Geschäftsvorfälle und Ausweisung der Verbindlichkeiten gegenüber ihren Kunden abstellt und daraus eine gesetzliche Pflicht zur Vornahme der in den angegriffenen Klauseln bepreisten Tätigkeiten herleitet, greift sie zu kurz.
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