Gesetzgebung
   BGBl. I 1999 S. 2375   

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BGBl. I 1999 S. 2375 (https://dejure.org/1999,37676)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 02.12.1999, Seite 2375
  • Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2000 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2000)
  • vom 29.11.1999

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 1/06 KR R

    Familienversicherung trotz Entlassungsabfindung von über 100.000 DM !

    Diese betrug 630 DM im Jahr 1999 (§ 2 Abs. 1 Verordnung vom 18.12.1998, BGBl I 3823) und 640 DM im Jahr 2000 (§ 2 Abs. 1 Verordnung vom 29.11.1999, BGBl I 2375).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2005 - L 24 KR 39/04

    Krankenversicherungsfreiheit bei Fortbestehen der Pflegeversicherungspflicht;

    Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten betrug im Jahre 2000 103.200 DM jährlich und 8.600 DM monatlich (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2000; BGBl I 1999, 2375), im Jahre 2001 104.400 DM jährlich und 8.700 DM monatlich (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2001; BGBl I 2000, 1710) und im Jahre 2002 54.000 Euro jährlich und 4.500 Euro monatlich (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2002; BGBl I 2001, 3302).
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