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   BGBl. I 1999 S. 1754   

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BGBl. I 1999 S. 1754 (https://dejure.org/1999,31129)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 11.08.1999, Seite 1754
  • Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung
  • vom 08.07.1999

Gesetzestext

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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 24.11.2011 - 7 C 12.10

    Vermögensgesetz; Kulturgutschutzgesetz; Kulturgut, national wertvolles; Eigentum,

    Das Oberverwaltungsgericht hat die Anfechtungsklage zutreffend mit der Begründung als unzulässig erachtet, dass die streitgegenständlichen Mitteilungen vom 27. August 2004 und 13. August 2010 über die Einleitung bzw. Erweiterung des Eintragungsverfahrens nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (KultgSchG) vom 6. August 1955 (in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. Juli 1999, BGBl I S. 1754, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 18. Mai 2007, BGBl I S. 757) nicht als Verwaltungsakte zu qualifizieren sind.
  • VG Düsseldorf, 09.05.2012 - 1 K 2321/10

    Aufnahme von Kunstwerken Oskar Schlemmers in das Verzeichnis national wertvollen

    Nach einem Aktenvermerk vom 24. November 2008 entschied die Staatskanzlei an diesem Tag, ein Unterschutzstellungsverfahren nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung vom 6. August 1955 (neugefasst durch Bekanntmachung vom 8. Juli 1999, BGBl. I, S. 1754) - Kulturschutzgesetz - (KuSchG) einzuleiten.

    Nach den weder von dem beklagten Land bestrittenen noch aus anderen Gründen zweifelhaften Angaben des Klägers befanden sich die fraglichen drei Kunstwerke sowohl zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Kulturschutzgesetzes vom 6. August 1955 (BGBl. I. S. 501) als auch zum Zeitpunkt der Verkündung der Neubekanntmachung des Kulturschutzgesetzes vom 8. Juli 1999 (BGBl. I, S. 1754) in Baden-Württemberg und nicht in Nordrhein-Westfalen.

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber den Wortlaut von § 1 Abs. 1 Satz 1 KuSchG bei der Neubekanntmachung des Kulturschutzgesetzes vom 8. Juli 1999 (BGBl. I, S. 1754) nicht abgeändert hat, obwohl zu diesem Zeitpunkt in der Literatur, Pieroth/Kampmann, NJW 1990, S. 1385 (1388), bereits die von der Kammer eingenommene, dem Wortlaut der fraglichen Regelung folgende Auffassung vertreten wurde.

  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 29.98

    Unlautere Machenschaften bei ausreisebedingter Veräußerung von beweglichen Sachen

    Eine vergleichbare, rechtlich unbenkliche gesetzliche Regelung findet sich u.a. auch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. das Gesetz zum Schutze Deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. Juli 1999, BGBl I S. 1754).
  • FG Baden-Württemberg, 24.05.2011 - 11 K 5936/08

    Anspruch auf Ermessensentscheidung nach Art. 2 Abs. 2 UAbs. 2 der VO (EU) Nr.

    Zumindest in dem für Deutschland erstellten Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach § 1 des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung vom 1. Januar 1975 in der Fassung vom 08.07.1999 (KultgSchG, BGBl I 1999, 1754) sind die zur Ausfuhr angemeldeten Münzen unstreitig nicht enthalten.
  • BayObLG, 27.10.2004 - FkBR 1/03

    Fortgeltung fideikommissrechtlicher Sicherungsmaßnahmen

    Teile des Archivs sind in das Verzeichnis national wertvoller Archive nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung eingetragen (KultSchG i.d.F. vom 8.7.1999, BGBl. I S. 1754).
  • VG Berlin, 29.11.2006 - 1 A 162.05

    Teilerfolg der Kläger im Streit um die Musiksammlung Peters

    Soweit sich auch die Kläger zu 2. und 4. nach gemäß § 91 Abs. 1 VwGO zulässiger Klageerweiterung in der mündlichen Verhandlung gegen die Einleitung des Verfahrens nach dem Kulturgutschutzgesetz (i.d.Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1999, BGBl. I S.1754) wenden, ist die mit dem Hauptantrag als Anfechtungsklage erhobene Klage unzulässig (A.II.).
  • VG München, 08.11.2018 - M 10 K 16.2700

    Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter

    vom 8. Juli 1999 (BGBl. I S. 1754).
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