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   BGBl. I 2000 S. 851   

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BGBl. I 2000 S. 851 (https://dejure.org/2000,42278)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 27, ausgegeben am 23.06.2000, Seite 851
  • Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
  • vom 15.06.2000

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (22)

  • OVG Hamburg, 24.06.2009 - 3 Bs 57/09

    Taxenunternehmer; finanzielle Leistungsfähigkeit; Zuverlässigkeit;

    Die Antragsgegnerin trägt vor, das Verwaltungsgericht habe zu Unrecht angenommen, dass die Antragstellerin im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG i. V. m. § 2 Abs. 1 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (vom 15.6.2000, BGBl. I S. 851 - PBZugV -) finanziell leistungsfähig sei.
  • VGH Hessen, 15.10.2002 - 2 UE 2948/01

    Genehmigung eines grenzüberschreitenden Linienverkehrs

    Die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) vom 5. Juni 2000 (BGBl. I S. 851) stellt insoweit keine geringeren Anforderungen.

    Die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG werden durch die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr vom 15.06.2000 (BGBl. I S. 851), die ihre Ermächtigungsgrundlage in § 57 Abs. 1 Nr. 4 PBefG findet, näher ausgestaltet.

  • VG Hamburg, 28.05.2015 - 5 K 859/15

    Widerruf einer Taxengenehmigung; Unzuverlässigkeit eines Taxenunternehmers wegen

    Allerdings hat das OVG Hamburg in einer Entscheidung aus dem Jahr 2007 festgehalten, dass die damals geltende - in der hier maßgeblichen Passage textgleiche Vorgängerregelung des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 PBZugV (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 PBZugV in der Fassung vom 15.06.2000, BGBl. I S. 851) - im Lichte von Art. 3 Abs. 2 Buchst. a) der Richtlinie 96/26/EG (ABl. 1996 L 124/1), wonach die Mitgliedstaaten vorschreiben müssen, dass Personen, die den Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ausüben wollen, als unzuverlässig gelten, wenn sie "Gegenstand einer schweren strafrechtlichen Verurteilung ... waren", dahingehend auszulegen ist, dass bei Vorliegen einer schweren strafrechtlichen Verurteilung das Fehlen der erforderlichen Zuverlässigkeit fingiert werde, ohne dass es einer Abwägung mit anderen Umständen bedürfe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - 13 A 8/07

    Unzuverlässigkeit eines Unternehmers bei unkorrektem Verhalten als Taxifahrer

    Der Begriff der Zuverlässigkeit wird konkretisiert durch § 1 Abs. 1 der auf § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 PBefG beruhenden Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr - PBZugV - vom 15.6.2000 (BGBl. I S. 851) in der letzten Änderung vom 8.11.2007 (BGBl. I S. 2569).
  • OVG Hamburg, 03.11.2011 - 3 Bs 182/11

    Gelegenheitsverkehr mit Taxen; einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der

    Gemäß § 1 Abs. 1 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (vom 15.6.2000, BGBl. I S. 851 - PBZugV -) gelten das Unternehmen und die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PBefG, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Unternehmens die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet oder die Allgemeinheit bei dem Betrieb des Unternehmens geschädigt oder gefährdet werden.
  • OVG Hamburg, 20.06.2008 - 3 Bs 48/08

    Zur Erneuerung einer Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit einer Taxe im Wege

    Gemäß § 1 Abs. 1 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (vom 15.6.2000, BGBl. I S. 851 - PBZugV -) gelten das Unternehmen und die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PBefG, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Unternehmens die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet oder die Allgemeinheit bei dem Betrieb des Unternehmens geschädigt oder gefährdet werden.
  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 11 B 18.12

    Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen

    Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) vom 15. Juni 2000 (BGBl I S. 851), zum maßgeblichen Zeitpunkt zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Februar 2013 (BGBl I S. 347), gelten der Unternehmer und die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen als zuverlässig, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Unternehmens die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet oder die Allgemeinheit bei dem Betrieb des Unternehmens geschädigt oder gefährdet werden.
  • VG Düsseldorf, 10.07.2015 - 6 L 1880/15

    Personenbeförderung; Genehmigung; Taxi; Taxen; Gelegenheitsverkehr;

    Der Begriff der Zuverlässigkeit wird konkretisiert durch § 1 Abs. 1 der auf § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 PBefG beruhenden Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) vom 15. Juni 2000 (BGBl. I S. 851) in der letzten Änderung vom 22. Februar 2013 (BGBl. I S. 347).
  • OVG Hamburg, 15.09.2008 - 3 Bs 26/08

    Schwere Straftat im Sinne des Personenbeförderungsrechts

    Die Taten stellten insbesondere in Anbetracht ihrer großen Zahl, des langen Tatzeitraumes und der Höhe des angerichteten Schadens von über 122.000,-- Euro schwer wiegende Verstöße im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (vom 15.6.2000, BGBl. I S. 851 - PBZugV -) dar; dem Strafurteil sei zu entnehmen, dass die Antragstellerin als für die Lohnbuchhaltung und die Meldungen gegenüber Kassen Zuständige und über alle Vorgänge Informierte einen gewichtigen Beitrag zu den Taten geleistet habe.
  • VG Mainz, 15.08.2012 - 3 K 945/11

    Leistungsfähigkeit eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens

    Die Unbeachtlichkeit von zu erwartenden Defiziten bei der Liniengenehmigung nach dem PBefG rechtfertigt sich schließlich aus dem Umstand, dass es hierfür grundsätzlich ausreicht, wenn das Unternehmen bestimmte Mindestbeträge an Eigenkapital und Reserven nicht unterschreitet (vgl. z.B. § 2 Abs. 3 Nrn. 2 bis 4 der bis zum 30. Juni 2000 geltenden Berufszugangsverordnung PBefG - BZV PBefG - § 2 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 2 und 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr - PBZugV - vom 15. Juni 2000 [BGBl. I S. 851]).
  • OVG Bremen, 22.03.2018 - 1 B 26/18

    Taxikonzession - abgabenrechtliche Pflichten; Genehmigung zum Verkehr mit Taxen;

  • VG Hamburg, 15.12.2010 - 15 E 894/10

    Rettungsdienst; fiktive Genehmigung; Verlängerung und Bestandsschutz;

  • VG Düsseldorf, 06.11.2015 - 6 K 1610/15

    Wiedererteilung der Genehmigung zur Ausübung eines Gelegenheitsverkehrs mit

  • VG Braunschweig, 18.09.2006 - 6 B 176/06

    Anforderungen an die Übertragung eines Taxiunternehmens; Unzuverlässigkeit des

  • VG Bremen, 15.01.2018 - 5 V 35/18

    Taxikonzession - abgabenrechtliche Pflichten; Einnahmeursprungsaufzeichnungen;

  • VG Bremen, 25.04.2016 - 5 V 832/16

    Erteilung eines Personenbeförderungsscheins - Personenbeförderung;

  • VG Stuttgart, 13.04.2016 - 8 K 3924/15

    Erteilung einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr

  • VGH Bayern, 28.05.2008 - 11 CS 07.2935

    Vorläufiger Rechtschutz; Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit

  • VG Freiburg, 31.01.2012 - 2 K 78/12

    Zuverlässigkeit eines Mietwagenunternehmers

  • VG Aachen, 29.09.2009 - 2 K 1447/07

    Antrag eines schwerbehinderten Rentners auf bevorzugte Erteilung einer

  • VG Aachen, 20.09.2011 - 2 K 1058/09

    Anforderungen an die Genehmigung für den Betrieb eines Gelegenheitsverkehrs mit

  • VG München, 02.03.2009 - M 23 S 09.256

    Personenbeförderung; Genehmigung; Widerruf; Zuverlässigkeit

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