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   BGBl. I 2001 S. 1254   

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BGBl. I 2001 S. 1254 (https://dejure.org/2001,43252)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 28.06.2001, Seite 1254
  • Gesetz zur Neuregelung von Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
  • vom 26.06.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 29.03.2001   BT   Gesetz zum Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis soll neu geregelt werden

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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvE 5/06

    Überwachung von Bundestagsabgeordneten

    Nach § 1 Abs. 1 des hier maßgeblichen Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (PKGrG) in der Fassung des Gesetzes vom 17. Juni 1999 (BGBl I S. 1334), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2001 (BGBl I S. 1254), kommt dem Parlamentarischen Kontrollgremium die Aufgabe der Kontrolle der Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes zu.
  • BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07

    Bundesnachrichtendienst; Bundesverwaltungsgericht; erstinstanzliche

    Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G 10 -) vom 26. Juni 2001 (BGBl I S. 1254) dürfen nämlich Beschränkungsmaßnahmen nach diesem Gesetz nur auf Antrag angeordnet werden, der bei strategischen Beschränkungen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 2 Nr. 4 G 10 vom Bundesnachrichtendienst zu stellen ist.

    Die geltende Fassung der Vorschrift geht auf den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses vom 26. März 2001 (BTDrucks 14/5655) zurück.

    Als Beispiel wurde in der Entwurfsbegründung in Betracht gezogen, dass eine Gruppe ausländischer Terroristen enge Kontakte nach Deutschland hat oder eine terroristische Gruppe des Auslands von Deutschland aus finanziell oder logistisch unterstützt wird (BTDrucks 14/5655 S. 18 ff.).

    Sie werden auch nicht durch die mit dem Gesetz vom 26. Juni 2001 (BGBl I S. 1254) vorgenommene Erweiterung der Auslandsaufklärung auf drohende terroristische Anschläge im Ausland, die vom Inland aus vorbereitet oder unterstützt werden oder einen sonstigen unmittelbaren Bezug zur Bundesrepublik Deutschland haben, in Frage gestellt.

  • BVerwG, 14.12.2016 - 6 A 9.14

    Klage gegen BND wegen strategischer Überwachung von E-Mail-Verkehr in den Jahren

    Zwar ist der Rechtsweg für das Begehren des Klägers, das sich auf die Rechtmäßigkeit der im Jahr 2012 durchgeführten strategischen Überwachung des E-Mail-Verkehrs nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, 3 und 7 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G10) vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), hier anwendbar in seiner zuletzt durch das Gesetz vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576) geänderten Fassung, bezieht, nicht ausgeschlossen.
  • BVerwG, 21.01.2004 - 6 C 1.03

    Telekommunikation; Anspruch auf Gewährung besonderen Netzzugang; Genehmigung von

    Die Beanstandung kann nicht auf § 33 Abs. 2 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 25. Juli 1996 (BGBl I S. 1120), in dem für die rechtliche Beurteilung hier maßgeblichen Zeitpunkt des Ergehens des Auflagenbescheides vom 17. September 2001 (vgl. Urteil vom 25. April 2001 - BVerwG 6 C 6.00 - BVerwGE 114, 160 ) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2001 (BGBl I S. 1254), gestützt werden.
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2002 - 4 LC 88/02

    Akteneinsicht zwecks Ermittlung des Namens eines Informanten abgelehnt

    Das Bundesdatenschutzgesetz - BDSG - vom 20.12.1990 (BGBl. I S. 2954), zuletzt geändert durch Gesetz v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1254, 1260) werde durch das Niedersächsische Datenschutzgesetz - NDSG - vom 17.6.1993 (Nds. GVB l. S. 141), zuletzt geändert durch das Änderungsgesetz vom 21.6.2001 (Nds. GVBl. S. 373), verdrängt, wie sich aus § 1 Abs. 2 Nr. 2 BDSG ergebe.
  • BVerwG, 14.12.2016 - 6 A 2.15

    Klage gegen BND wegen strategischer Überwachung von E-Mail-Verkehr in den Jahren

    Zwar ist der Rechtsweg für das Begehren des Klägers, das sich auf die Rechtmäßigkeit der im Jahr 2013 durchgeführten strategischen Überwachung des E-Mail-Verkehrs nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, 3 und 7 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G10) vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), während des hier in Rede stehenden Zeitraums zuletzt geändert durch das Gesetz vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482), bezieht, nicht ausgeschlossen.
  • OLG Karlsruhe, 22.05.2006 - 19 AR 16/06

    Internationale Adoption: Zuständigkeitskonzentration im Adoptionsverfahren

    Die Neufassung des § 43 b FGG - um die es hier geht - ist durch das Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weiterentwicklung des Adoptionsrechts (siehe. BT-Drucks 14/6001) eingeführt worden.

    In der amtlichen Begründung dazu (BT-Drucks. 14/6001) wird im Rahmen des Gesetzes über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht - Adoptionswirkungsgesetz - AdWirkG - (Art. 2 des Gesetzes zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weiterentwicklung des Adoptionsrechts) tatsächlich zwischen der Anwendung von ausländischem Kollisionsrecht und ausländischem Sachrecht bei der Entscheidung über die Adoption unterschieden.

  • OVG Hamburg, 07.07.2005 - 1 Bf 172/03

    Anordnungen des Datenschutzbeauftragten ggü. Privaten

    Sowohl nach § 38 Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz - BDSG - in der zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung geltenden Fassung vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954) als auch in der zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung zuletzt durch Gesetz vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254) geänderten Fassung sei die Anordnung gerechtfertigt.
  • BVerwG, 20.12.2005 - 6 A 4.05

    Anfechtung einer auf die Verletzung von Staatsschutzvorschriften gestützten

    Ebenso wenig ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz G 10) vom 26. Juni 2001 (BGBl I S. 1254), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Februar 2005 (BGBl I S. 239), dass der Straftatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 4 2. Alternative VereinsG zu denjenigen Strafgesetzen gehört, die im Sinne des § 17 Satz 1 Nr. 1 3. Alternative VereinsG zum Schutz des Staates erlassen sind.
  • BVerwG, 09.11.2005 - 6 A 5.05

    Vereinsverbot; Betätigungsverbot; Gesellschaft mit beschränkter Haftung;

    Ebenso wenig ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz- G 10) vom 26. Juni 2001 (BGBl I S. 1254), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Februar 2005 (BGBl I S. 239), dass der Straftatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 4 2. Alternative VereinsG zu denjenigen Strafgesetzen gehört, die gemäß § 17 Satz 1 Nr. 1 3. Alternative VereinsG zum Schutz des Staates erlassen sind.
  • VG Berlin, 23.05.2006 - 2 A 72.06

    Journalist wehrt sich erfolgreich gegen Veröffentlichung seiner personenbezogenen

  • BVerwG, 20.12.2005 - 6 A 5.05

    "aus Gründen des Staatsschutzes erlassen"; Betätigungsverbot; Gesellschaft mit

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