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   BGBl. I 2001 S. 3033   

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BGBl. I 2001 S. 3033 (https://dejure.org/2001,46136)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 21.11.2001, Seite 3033
  • Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV)
  • vom 13.11.2001

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01

    Dauer einer Fahrtenbuchauflage

    Der Verordnungsgeber geht bei Delikten dieser Art von einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKatV in der - hier maßgeblichen - Fassung des Bußgeldkatalogs vom 13. November 2001, BGBl. I S. 3033) aus, die in der Regel die Verhängung einer Geldbuße von 125 EUR und eines Fahrverbots von einem Monat rechtfertigt (vgl. § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BKatV i.V.m. Nr. 132.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV) und zur Eintragung von vier Punkten in des Verkehrszentralregister führt (vgl. § 40 FeV i.V.m. Nr. 4.8 der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung).
  • OVG Berlin, 14.06.2005 - 8 B 8.03

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage; Anordnung der Führung eines

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - 8 B 8.03

    Fahrtenbuchauflage - Erforderlichen Ermittlungsumfang der Bußgeldbehörde

    Dass ein fahrtenbuchrelevanter Verkehrsverstoß vorliegt, steht außer Frage, denn die begangene Geschwindigkeitsüberschreitung wäre mit einer Geldbuße von 60,- EUR zu ahnden gewesen (Verordnung vom 13. November 2001, BGBl. I S. 3033 [3069], Tabelle 1, Lfd. Nr. 11.3.5); sie hätte außerdem im Verkehrszentralregister eingetragen werden müssen.
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