Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 4189   

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BGBl. I 2001 S. 4189 (https://dejure.org/2001,49082)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 77, ausgegeben am 31.12.2001, Seite 4189
  • Zehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
  • vom 21.12.2001

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 51/06

    Priorin

    Dies folgt schon aus dem Regelungszusammenhang der genannten Vorschriften, die gleichzeitig in Umsetzung von Art. 1 Abs. 2 lit. b und Art. 3 der Richtlinie 1999/21/EG der Kommission vom 25. März 1999 über diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ABl. EG Nr. L 091 v. 7.4.1999, S. 29) durch die Zehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung vom 21. Dezember 2001 (BGBl. I, S. 4189) in die Diätverordnung aufgenommen worden sind (vgl. BR-Drucks. 957/01, S. 11 f.).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 100/06

    Erfokol-Kapseln

    Die Begriffsbestimmung in § 1 Abs. 4a DiätV, die in Umsetzung von Art. 1 Abs. 2 lit. b der Richtlinie 1999/21/EG der Kommission vom 25. März 1999 über diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ABl. Nr. L 91 v. 7.4.1999, S. 29) durch die Zehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung vom 21. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4189) in die Diätverordnung aufgenommen worden ist (vgl. BR-Drucks. 957/01, S. 11 f.), stellt auf den Zweck ab, der mit dem Lebensmittel verfolgt wird, und nicht auf dessen Gehalt an bestimmten Stoffen (vgl. auch Rathke/Gründig in Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Stand der Kommentierung: 1. März 2007, C 140 § 1 Rdn. 81a; Delewski, ZLR 2006, 443, 446).
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