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   BGBl. I 2001 S. 288   

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BGBl. I 2001 S. 288 (https://dejure.org/2001,43390)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 9, ausgegeben am 22.02.2001, Seite 288
  • Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
  • vom 19.02.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 17.11.2000   BT   ANERKENNUNGS- UND VOLLSTRECKUNGSRECHT ÄNDERN (GESETZENTWURF)
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerfG, 26.06.2006 - 2 BvR 253/06

    Zu den Grenzen der Vorlagepflicht an den EuGH aufgrund Art 2 Nr 1, Art 3 Abs 1

    Der Bundesgerichtshof hat zutreffend darauf verwiesen, dass eine erneute Prüfung der Wirksamkeit der Zustellung gemäß § 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen vom 19. Februar 2001 (BGBl I S. 288) nicht in seiner Kompetenz liege.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2011 - 11 B 23.10

    Visum; Kindernachzug zu allein sorgeberechtigtem Elternteil; Türkei; Anerkennung

    Prüfungsmaßstab sind auch insoweit insbesondere die Grundrechte (vgl. auch § 7 Abs. 4 des "Deutschen Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung und des Europäischen Übereinkommens vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses - Sorgerechtsübereinkommens-Ausführungsgesetz - SorgeRÜbkAG" v. 5. April 1990, BGBl. I Nr. 18 S. 701 ff. i.d.F. der Änderung durch Gesetz vom 19. Februar 2001, BGBl. I S. 288, wonach die Voraussetzungen des Artikels 10 Abs. 1 Buchstabe a oder b des Übereinkommens insbesondere dann vorliegen, "wenn die Wirkungen der Entscheidung mit den Grundrechten des Kindes oder eines Sorgeberechtigten unvereinbar wären"; ebenso § 19 des Gesetzes zum internationalen Familienrecht vom 26. Januar 2005 - BGBl. I Nr. 7 Seite 1162 i.d.F. der Änderung v. 23. Mai 2011, BGBl. I S. 916).
  • OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 W 68/08

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile: Vollstreckbarerklärungsverfahren

    Die Zulässigkeit der Beschwerde folgt aus §§ 11 ff. des Gesetzes zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen vom 19.02.2001 (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG - BGBl. 2001 I, S. 288, ber. 436).
  • OLG Stuttgart, 23.10.2003 - 5 W 37/03

    Abweisung eines Antrags auf Vollstreckbarerklärung des Zahlungsbefehls eines

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluß des Vorsitzenden der 2. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil vom 6. Mai 2003 - 2 O 245/01 - aufgehoben und der Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Zahlungsbefehls des Rayongerichts Oppeln (Opole)/Polen vom 31.05.1999 (Az.: INc 377/99) als im Verfahren nach dem Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG v. 19.2001, BGBl. I, S. 288, ber. 436) unzulässig abgewiesen.

    Auf seinen diesbezüglichen Antrag vom 1. Juni 2001 hat der Vorsitzende der 2. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil mit Beschluß vom 6. Mai 2003 - 2 O 245/01 - den polnischen Mahnbescheid auf der Grundlage des Luganer Übereinkommen vom 16. September 1988 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (LugÜ - BGBl. 1994 II S. 2658; in Kraft gegenüber Polen seit dem 1.2.2000, BGBl. II, S. 1246) i.V. mit dem Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchfiührung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG -) vom 19. Februar 2001 (BGBl. 2001 S. 288 ff.; in der Fassung vom 30.1.2002) für vollstreckbar erklärt und Klauselerteilung angeordnet.

  • OLG Stuttgart, 09.06.2010 - 5 W 15/10

    Vollstreckbarerklärungsverfahren: Anerkennung und Vollstreckung eines

    Nachdem das Landgericht seine Entscheidung auf die Vorschriften der EuGVVO gestützt hat, ist gem. §§ 11 ff. des Gesetzes zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil und Handelssachen vom 19.02.2001 (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG - BGBl. 2001 I S. 288 ) die Beschwerde zulässiges Rechtsmittel.
  • OLG Zweibrücken, 22.10.2001 - 3 W 72/01

    Zuständigkeit; Vollstreckung; Handelssache; Zivilsache; Spanien; Portugal;

    Das Rechtsmittel ist nach Art. 36 Abs. 1 des Brüsseler Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ, BGBl. 1972 II S. 773; jetzt in der Fassung des 4. Beitrittsübereinkommens vom 29. November 1996, BGBl. 1998 II S. 1411) i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst, a, 11 des Gesetzes zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG) vom 19. Februar 2001 (BGBl. I S. 288) statthaft; denn das Erstgericht hat seine Entscheidung auf Art. 31 ff. EuGVÜ i.V.m. §§ 35 Abs. 1 Nr. 1, 3 ff. AVAG in der zu diesem Zeitpunkt noch geltenden Fassung gestützt.
  • OLG Bamberg, 16.02.2006 - 3 W 121/05

    Unterbrechung eines Anerkennungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahrens durch

    Jedoch unterbricht auch ein deutsches Insolvenzverfahren und demzufolge auch ein ausländisches Insolvenzverfahren ein Vollstreckbarerklärungsverfahren nach dem (hier gemäß Art. 76 EuGVVO anwendbaren) EUGVÜ (Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) und dem AVAG (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz vom 19.02.2001 - BGBl I S. 288) nicht.
  • OLG Köln, 23.10.2002 - 16 W 26/02

    Vollstreckung eines unbestimmten ausländischen Titels

    Die hiergegen binnen Monatsfrist eingelegte Beschwerde des Antraggegners ist zulässig (§ 11 des Gesetzes zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen in der Fassung vom 19.2.2001 - AVAG /BGBl. 2001 I S. 288).
  • OLG Dresden, 14.07.2006 - 21 U 984/06

    Vollstreckbarkeit einer ungarischen Scheidungsvereinbarung

    Im Übrigen gilt das Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz in der Fassung vom 19. Februar 2001 (BGBl. I. 2001, 288, 436).
  • OLG München, 23.08.2010 - 25 W 1207/10

    Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen: Vollstreckbarerklärung einer

    Auf die Beschwerde und das Verfahren kommt das Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil-und Handelssachen (Anerkennungs-und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG) vom 19.02.2001 (BGBl 2001 I S.288) in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil-und Handelssachen (EuGVVO) zur Anwendung.
  • OLG Stuttgart, 06.09.2002 - 5 W 25/02

    Verfahren zur Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Versäumnisurteils:

  • VG Oldenburg, 02.09.2003 - 6 B 3123/03

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit - aktuelle Beurteilungen

  • VG Oldenburg, 01.09.2003 - 6 B 3122/03

    Aktuelle Beurteilung; Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Beurteilung;

  • LG Düsseldorf, 04.10.2002 - 37 O 18/01

    Rückzahlung eines Darlehens auf Grund der Kündigung des Darlehensvertrages

  • VG Oldenburg, 19.08.2003 - 6 B 2764/03

    Konkurrentenstreitigkeit um einen Beförderungsdienstposten - aktuelle

  • VG Oldenburg, 27.08.2003 - 6 B 2762/03

    Aktualitätserfordernis; aktuelle Beurteilung; Anordnungsanspruch;

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