Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 530   

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BGBl. I 2001 S. 530 (https://dejure.org/2001,49808)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 16, ausgegeben am 20.04.2001, Seite 530
  • Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
  • vom 12.04.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 03.11.2000   BT   IMPORT GEFÄHRLICHER HUNDE VERBIETEN (GESETZENTWURF)
  • 06.12.2000   BT   OBLIGATORISCHE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR HUNDE EINFÜHREN

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz

 
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Wird zitiert von ... (36)

  • BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 8.13

    Gemeinde; Hundesteuer; Hundesteuersatzung; Kampfhund; erdrosselnde Wirkung;

    Schließlich lässt sich ein Kausalitätszusammenhang zwischen Steuererhebung bzw. -erhöhung und Rückgang der Bestandszahlen gerade bei Kampfhunden auch deshalb nur schwer feststellen, weil hier - anders als etwa bei den oben erwähnten Zweitwohnungen oder Glücksspielgeräten - weitere Faktoren hinzukommen, die für einen Bestandsrückgang ursächlich geworden sein dürften, etwa die soziale Ächtung von Kampfhunden in der Gesellschaft sowie die restriktive Gesetzgebung (vgl. nur Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland vom 12. April 2001 - Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz, BGBl I 2001, 530).
  • BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 21.03

    Untersagung der Haltung eines Pit Bull Terriers als "gefährlichen" Hund i.S. der

    Das Bundesverfassungsgericht hat dort das vom Bundesgesetzgeber erlassene Einfuhr- und Verbringungsverbot in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und einfuhrbeschränkungsgesetzes vom 12. April 2001 (BGBl I S. 530) u.a. mit folgenden Erwägungen als verfassungsgemäß angesehen: Dem Gesetzgeber stehe bei der Einschätzung von Gefahren, die der Allgemeinheit drohten, und bei der Beurteilung der Maßnahmen, die der Verhütung und Bewältigung dieser Gefahren dienen sollten, ein weiterer Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, dessen Grenzen erst überschritten seien, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam seien, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben könnten.
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 11 K 2877/00

    Eignung; Feststellung; Gebot der Unfruchtbarmachung; Gefahrtier; gefährlicher

    Im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens ist das (Bundes-) Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde (vom 12. April 2001, BGBl. I S. 530) in Kraft getreten.
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02

    Verfassungsbeschwerde gegen Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - des

    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind vom Bundesverfassungsgericht in dem heutigen Urteil 1 BvR 1778/01 zu dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde und dem darin enthaltenen Hundever-bringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) vom 12. April 2001 (BGBl I S. 530) entschieden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2004 - 14 A 953/02

    Steuer auf gefährliche Hunde: Typisierung nach Rassezugehörigkeit, 1.200 DM

    So heißt es in der Begründung des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde (BT-Drucks. 14/4451, S. 8), dass das Verbringungsverbot gefährliche Hunde "sowohl reinrassig als auch als Mischlinge" betreffe.
  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der vom Antragsteller gehaltene American Staffordshire Terrier nunmehr auch in Art. 1 § 1 des (Bundes)Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 (BGBl I S. 530) als gefährlicher Hund bezeichnet wird (vgl. ebenso jetzt: § 1 Abs. 1 Satz 1 und § 8 Satz 3 des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden vom 24. August 2000 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden vom 1. November 2000 ; vgl. schließlich zur aktuellen Diskussion: Antwort des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 20. Juni 2001 auf die Schriftliche Anfrage eines Abgeordneten des Bayerischen Landtags, LTDrucks 14/6960).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2007 - 5 A 1.06

    Brandenburgische Hundehalterverordnung rechtmäßig

    Ferner ist durch § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530) die Einfuhr und Verbringung dieser Hunderassen in das Bundesgebiet verboten worden; nach § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 (BGBl. I S. 838) wurde für diese Hunderassen zugleich das Vorliegen eines übersteigerten Angriffs- und Kampfverhaltens festgestellt und eine Züchtung von und mit ihnen verboten.

    Auch der Bundesgesetzgeber hat die Rasse der AST im Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530) als übersteigert aggressiv eingeschätzt.

  • BVerwG, 17.12.2009 - 7 C 4.09

    Tierschutz; Tierzucht; Qual; Qualzucht; Zuchtverbot; Tierrassen; Haubenenten;

    Wie sich aus dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte von § 11b Abs. 5 Nr. 2 TierSchG ergibt, soll es die Verordnungsermächtigung u.a. ermöglichen, die gesetzlichen Verbote in § 11b Abs. 1 und 2 TierSchG zu konkretisieren (vgl. u.a. BTDrucks 14/4451, S. 10).
  • BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 1682/01

    Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften der rheinland-pfälzischen

    Im Einzelnen folgt dies aus den Gründen in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - zu dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 (BGBl I S. 530) und in dem Beschluss der Kammer vom selben Tage - 1 BvR 550/02 -, der ebenfalls zu der Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - des Landes Rheinland-Pfalz ergangen ist.
  • BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09

    Kampfhundesteuer für American Staffordshire Terrier

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs. 1 Satz 1 Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz vom 12. April 2001 (BGBl I, S. 530) überprüft, das Bundesverwaltungsgericht §§ 1, 2 Abs. 1 der Niedersächsischen Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere vom 5. Juli 2000 (Nds. GVBl S. 149).
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 1363/01

    Vorschriften der "Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin" bzgl des

  • VGH Hessen, 13.06.2006 - 11 UE 3367/04

    Vermutung der Gefährlichkeit von Hunderassen bzw. -gruppen bei Vorliegen

  • VGH Hessen, 11.01.2005 - 5 UE 903/04

    Erhöhte Hundesteuer für Staffordshire Bullterrier

  • BVerfG, 29.03.2004 - 1 BvR 492/04

    Bestimmung der Gefährlichkeit eines Hundes der Rasse American Staffordshire

  • VGH Hessen, 29.05.2001 - 5 N 92/00

    Normenkontrolle einer Hundesteuersatzung - gefährlicher Hund

  • BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 22.03

    Untersagung der Haltung eines Staffordshire Bullterriers als "gefährlichen" Hund

  • BVerfG, 29.03.2004 - 1 BvR 1498/00

    Vorschriften der "Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin" und der

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 11 LB 473/09

    Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen zum Vollzug

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 6 A 10038/10

    Hundesteuer

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 11 K 4333/00

    Dobermann; gefährlicher Hund; Gefährlichkeit; Hund; Hunderasse; Kampfhund;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2010 - 14 A 138/07

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Heranziehung von

  • OLG Hamburg, 05.05.2004 - III-21/04

    Verfassungswidrige Strafbarkeit des Haltens gefährlicher Hunde ohne Genehmigung -

  • VG Braunschweig, 19.11.2002 - 5 A 187/01

    Begleithundeprüfung; Bestimmtheit; Bullterrier; Gefährlichkeit; Gemeinde;

  • VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 1 K 17.764

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Haltung eines Kampfhundes

  • VG Trier, 13.02.2014 - 2 K 637/13

    1500 Euro Hundesteuer sind ein verkapptes Haltungsverbot

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2004 - 2 S 2695/03

    Auswirkungen eines Wesenstests für die steuerliche Behandlung eines

  • VG Münster, 11.03.2009 - 9 K 1240/05

    Wirksamkeit einer erhöhten Hundesteuer für Hunde der Rasse "Bullterrier";

  • VG Trier, 20.05.2010 - 2 K 58/10

    Keine Steuerfreiheit für Haltung eines "Geflügelwachhundes"

  • VG Arnsberg, 25.01.2002 - 3 K 1689/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Hundesteuerbescheids gegenüber einem Halter

  • VG Düsseldorf, 05.10.2001 - 25 K 1184/01

    Kampfhundesteuer

  • VGH Bayern, 15.01.2013 - 4 ZB 12.540

    Hundesteuer; "örtliche Radizierung" der Hundehaltung; Rottweiler, erhöhter

  • VG Gelsenkirchen, 03.02.2003 - 7 L 10/03

    Welthundeausstellung ohne kupierte Hunde

  • VG Koblenz, 19.02.2008 - 6 K 1799/07

    Hundesteuer darf erhoben werden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 198/02

    Existenz einer gesetzlichen Grundlage für die steuerliche Anknüpfung an

  • VG Braunschweig, 18.05.2004 - 5 B 89/04

    American Staffordshire Terrier; Gleichheitsgrundsatz; Hundesteuer; Kampfhund;

  • VG Berlin, 04.12.2009 - 1 L 912.09

    Vorübergehender Aufenthalt eines gefährlichen Hundes in Deutschland

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