Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 1467   

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BGBl. I 2002 S. 1467 (https://dejure.org/2002,49737)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 30.04.2002, Seite 1467
  • Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze
  • vom 27.04.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 29.01.2002   BT   Länderkammer fordert Kostenklarheit bei Gleichstellungsgesetz

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Behindertengleichstellungsgesetz (Deutschland)

 
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Wird zitiert von ... (52)

  • VK Südbayern, 02.01.2018 - Z3-3-3194-1-47-08/17

    Vollständige Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen bei einem zweistufigen

    Außerdem habe die Antragsgegnerin versäumt, die barrierefreie Ausgestaltung der elektronischen Mittel nach den §§ 4 und 12 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27.04.2002 (BGBl. I S. 1467, 1468) zu gewährleisten.
  • BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 321/03

    Pfändbarkeit des PKW eines gehbehinderten Schuldners

    Weitere wichtige Gesetze sind in diesem Zusammenhang das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGBG IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (eingeführt durch Gesetz vom 19. Juni 2001, BGBl. I, S. 1046 ff.) und das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze vom 27. April 2002 (BGBl. I, S. 1467 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2005 - 5 S 1410/04

    Barrierefreier Zugang zu Bahnanlagen

    Ein gemäß § 13 Abs. 3 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) vom 27.04.2002 (BGBl. I S. 1467) anerkannter Verband kann gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 43 Abs. 1 VwGO, ohne in seinen Rechten verletzt zu sein, Klage nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung erheben auf Feststellung eines Verstoßes u.a. gegen die Vorschriften des Bundesrechts zur Herstellung der Barrierefreiheit in § 2 Abs. 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO).

    Die Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamts vom 07.05.2004 für den Umbau der Station Oberkochen verstößt nicht gegen § 2 Abs. 3 EBO in der bei Erlass der Plangenehmigung maßgeblichen und noch heute geltenden Fassung, die sie durch Art. 52 Nr. 1a des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze vom 27.04.2002 (BGBl. I S. 1467; künftig: Artikelgesetz 2002) erhalten hat.

    Der Gesetzgeber hat den Prüfungsmaßstab für die Verbandsfeststellungsklage, welcher in der Entwurfsfassung noch wesentlich weiter und offener gefasst war, abschließend auf die in § 13 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BGG angeführten Normen beschränkt (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit- und Sozialordnung BT-Drucks. 14/8331 S. 50 r.Sp. zu Art. 1 § 13).

    Während die Ersetzung des Wortes "Behinderte" durch die Wortfolge "behinderte Menschen" gemäß Art. 52 Nr. 1 des Artikelgesetzes 2002 nur redaktioneller Art ist, ist erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens die Ersetzung der Wortfolge "erleichtert wird" durch die Wortfolge "ohne besondere Erschwernis ermöglicht wird" gemäß Art. 52 Nr. 1a des Artikelgesetzes 2002 mit der Begründung erfolgt, es müsse im Sinne der behindertenpolitischen Grundaussage des Behindertengleichstellungsgesetzes, in der die Herstellung von Barrierefreiheit als "Kernstück" angesehen werde, zwingend sein, dass die Benutzung der Eisenbahnanlagen und Eisenbahnfahrzeuge nicht nur erleichtert, sondern in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis ermöglicht werde (BT-Drucks. 14/8331 S. 52).

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