Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 354   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,41620
BGBl. I 2002 S. 354 (https://dejure.org/2001,41620)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,41620) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 3, ausgegeben am 11.01.2002, Seite 354
  • Neufassung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
  • vom 22.12.2001

Gesetzestext

In Nachschlagewerken

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2009 - 3 B 8.07

    Zur Erteilung eines Visums zur Durchführung eines Adoptionsverfahrens

    Dies schließt es im Hinblick auf die Regelungen des Gesetzes über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern vom 22. Dezember 2001 (BGBl. I 2002, 354) - Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) - nicht aus, im der Adoption vorgelagerten Visumverfahren einen Nachweis darüber zu verlangen, dass die Klägerin zur Adoption geeignet ist, diese also nicht schon an der fehlenden Eignung scheitert.
  • OVG Hamburg, 18.06.2012 - 4 Bf 135/10

    Adoptionsvermittlung; internationales Vermittlungsverfahren bei Verbot der

    Die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen eine internationale Adoption durchgeführt werden darf, ergeben sich aus den Vorschriften des Gesetzes über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Leihmüttern - Adoptionsvermittlungsgesetz - (AdVermiG) vom 22. Dezember 2001 (BGBl. I 2002, S. 354).
  • OVG Hamburg, 18.10.2006 - 4 Bs 224/06

    Widerruf der Anerkennung des Vereins ICCO als Vermittlungsstelle für

    Denn die Antragsgegnerin dürfte zu Recht davon ausgegangen sein, dass sie diese Anerkennung wegen des nachträglichen Wegfalls der Zulassungsvoraussetzungen - hier nach §§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG - i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.12.2001, BGBl. I. 2002 S. 354) - zwingend widerrufen musste.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht