Gesetzgebung
   BGBl. I 2003 S. 2190   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,48338
BGBl. I 2003 S. 2190 (https://dejure.org/2003,48338)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,48338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 19.11.2003, Seite 2190
  • Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG)
  • vom 14.11.2003

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 09.09.2003   BT   Koalition und Union wollen mit Gesundheitsreform 10 Milliarden Euro sparen
  • 12.09.2003   BT   Im Bundeshaus notiert: Sonderbeitrag in die gesetzliche Krankenkasse
  • 12.09.2003   BT   Koalition und Union betonen die Bedeutung der Gesundheitsreform
  • 16.09.2003   BT   Gesundheitsreform auf dem Prüfstand
  • 22.09.2003   BT   Gesundheitsreform findet unterschiedliches Echo

In Nachschlagewerken

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (980)

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 21/15 R

    Nachbesetzung einer Viertel-Arztstelle: Sitzeinbringung in MVZ wird schwieriger

    Als Ausnahme davon ist die Anstellung im Wege der Nachbesetzung einer Arztstelle in einem MVZ gemäß § 103 Abs. 4a Satz 5 SGB V (idF des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14.11.2003, BGBl I 2190, entsprechend § 103 Abs. 4a Satz 3 SGB V in der seit dem 1.1.2012 geltenden Fassung des GKV-VStG vom 22.12.2011) gleichwohl möglich.

    Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Anstellungsgenehmigung erteilt werden kann, ohne dass es zu einer Steigerung der Überversorgung kommt (vgl BT-Drucks 15/1525 S 112) .

    Zwar weist die Klägerin zutreffend darauf hin, dass genau diese Formulierung in der Gesetzesbegründung zur Einführung der Regelung verwendet worden ist (vgl BT-Drucks 15/1525 S 112) .

  • BFH, 01.06.2016 - X R 17/15

    Steuerliche Behandlung der Bonusleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse

    Aufgrund von § 65a SGB V sollte den Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet werden, in ihren Satzungen Anreize für gesundheitsbewusstes Verhalten zu schaffen (vgl. die Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, BTDrucks 15/1525, S. 95).
  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    bb) Nach § 124 Abs. 1 SGB V (in der ab 1.1.2004 geltenden Fassung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung - GKV-Modernisierungsgesetz vom 14.11.2003, BGBl I 2190) dürfen Heilmittel, die als Dienstleistungen abgegeben werden, insbesondere Leistungen der physikalischen Therapie, der Sprachtherapie oder der Ergotherapie, an Versicherte der GKV nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht