Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 2169   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,50777
BGBl. I 2004 S. 2169 (https://dejure.org/2004,50777)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,50777) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 24.08.2004, Seite 2169
  • Vierte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
  • vom 11.08.2004

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • VGH Bayern, 22.12.2009 - 11 CS 09.2081

    Notwendigkeit eines Vorverfahrens in Angelegenheiten nach dem

    Zudem sei ihr unter Verstoß gegen § 14 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 PBefG i.V.m. § 4 der Verordnung zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft über den Personenverkehr mit Kraftomnibussen vom 11. August 2004 (BGBl I S. 2169), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl I S. 2407), im Genehmigungsverfahren nur eine Äußerungsfrist von sieben Kalendertagen eingeräumt worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht