Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 2774   

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BGBl. I 2004 S. 2774 (https://dejure.org/2004,50861)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 12.11.2004, Seite 2774
  • Erstes Gesetz zur Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes
  • vom 09.11.2004

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 23.06.2004   BT   Weihnachtsgeld bei Beamten bei Post-Aktiengesellschaften streichen
  • 27.08.2004   BT   Öffentliche Anhörung zur Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes
  • 06.09.2004   BT   Geplanter Wegfall des Weihnachtsgeldes für Postbeamte in der Kritik
  • 22.09.2004   BT   Änderungen für Beamte bei den Post-Unternehmen befürwortet
 
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Wird zitiert von ... (56)

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 126.07

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento;

    Das Postpersonalrechtsgesetz - PostPersRG - vom 14. September 1994 (BGBl I S. 2325 ) in der Fassung der Änderungsgesetze vom 9. November 2004 (BGBl I S. 2774) und vom 14. September 2005 (BGBl I S. 2746 ) enthält keine Regelung, die es gestattet, Beamte, deren Tätigkeitsbereich durch Rationalisierungs- oder Umstrukturierungsmaßnahmen weggefallen ist, auf unbestimmte Zeit nicht mehr amtsangemessen zu beschäftigen.
  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07

    Alimentation; amtsangemessene Alimentation; amtsbezogene Alimentation;

    Dem Bundesverfassungsgericht wird gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 10 Abs. 1 und 2 PostPersRG in der Fassung des Art. 1 Nr. 5 Buchst. a des Ersten Gesetzes zur Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes vom 9. November 2004 - BGBl. I S. 2774 - mit Art. 3 Abs. 1, Art. 80 Abs. 1 Satz 2 und Art. 143b Abs. 3 Satz 1 und 3 GG unvereinbar und nichtig ist.

    Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 5 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes vom 9. November 2004 (BGBl. I S. 2774) eingefügt und ist gemäß dessen Art. 6 am 13. November 2004 in Kraft getreten.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.07.2014 - VerfGH 21/13

    Normenkontrolle gegen Besoldungsgesetz hat Erfolg

    a) der Familienzuschlag, b) der Anrechnungsbetrag nach § 4 des Landesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 2005 (GV. NRW. S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GV. NRW. S. 234), c) die Amtszulagen, die allgemeine Stellenzulage nach Vorbemerkung Nummer 27 der Bundesbesoldungsordnungen A und B des Übergeleiteten Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Mai 2013 (GV. NRW. S. 234) sowie die allgemeine Stellenzulage nach Vorbemerkung Nummer 2 b der weiter geltenden Besoldungsordnung C, d) die Beträge nach § 4 der Mehrarbeitsvergütungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3494), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. November 2004 (BGBl. I S. 2774), e) die Beträge nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 und § 17 der Erschwerniszulagenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3498), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. September 2003 (BGBl. I S. 1798), 2. ab 1. Januar 2013 um 50 Euro und ab 1. Januar 2014 um 2, 95 Prozent die Anwärtergrundbeträge und die Unterhaltsbeihilfen, 3. ab 1. Januar 2013 um 2, 25 Prozent und ab 1. Januar 2014 um 2, 51 Prozent der Auslandszuschlag und der Auslandskinderzuschlag.
  • VG Ansbach, 29.08.2012 - AN 11 S 12.01394

    Eilantrag eines der ... zugewiesenen Beamten gegen Zuweisung der Tätigkeit eines

    In §§ 28 und 29 PostPersRG ist das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach § 76 Abs. 1 BPersVG aber ausdrücklich auch auf die Zuweisung nach § 4 Abs. 4 PostPersRG erstreckt worden (BT-Drks. 15/3404 Seite 12) und zwar selbst dann, wenn der Beamte die Zustimmung zur Zuweisung gegeben hat (Lenders/ Wehner/Weber § 4 Post PersRG RdNr. 22).

    Nach Wortlaut und Zweck der Maßnahme kommt als Rechtsgrundlage hierfür ausschließlich § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 des Postpersonalrechtsgesetzes (PostPersRG) in der Fassung des ersten Änderungsgesetzes vom 9. November 2004 (BGBl I S. 2774) in Betracht.

    Ihre Wettbewerbsfähigkeit erfordere eine Erhöhung der personellen Flexibilität (BT-Drks. 15/3404 Seiten 8 und 9).

    Nach den Gesetzesmaterialien soll nämlich die personelle Flexibilität der Post-AGs insbesondere durch dauerhafte Weiterbeschäftigung im Beamtenverhältnis erhöht werden und es sollen die dienstrechtlichen Befugnisse gegenüber den zugewiesenen Beamten mit Ausnahme des im Rahmen der Zuweisung im erforderlichen Maß auf das Unternehmen übergehenden Direktionsrechts bei der jeweiligen Post-AG verbleiben (BT-Drks. 15/3404 Seite 9).

    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus den kollektivrechtlich zu verstehenden (BT-Drks. 15/3404 Seite 9) Folgen der Zuweisung nach Sätzen 10 bis 14 dieser Vorschrift.

  • VG Ansbach, 21.10.2010 - AN 11 S 10.02114

    Eilantrag eines der DT AG zugewiesenen Beamten gegen Zuweisung einer Tätigkeit

    In §§ 28 und 29 PostPersRG ist das Mitbestimmungsrecht des Personalrat nach § 76 Abs. 1 BPersVG aber ausdrücklich auch auf die Zuweisung nach § 4 Abs. 4 PostPersRG erstreckt worden (BT-Drks. 15/3404 Seite 12) und zwar selbst dann, wenn der Beamte die Zustimmung zur Zuweisung gegeben hat (Lenders/ Wehner/Weber § 4 Post PersRG RdNr. 22).

    Nach Wortlaut und Zweck der Maßnahme kommt als Rechtsgrundlage hierfür ausschließlich § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 des Postpersonalrechtsgesetzes (PostPersRG) in der Fassung des ersten Änderungsgesetzes vom 9. November 2004 (BGBl I S. 2774) in Betracht.

    Ihre Wettbewerbsfähigkeit erfordere eine Erhöhung der personellen Flexibilität (BT-Drks. 15/3404 Seiten 8 und 9).

    Nach den Gesetzesmaterialien soll nämlich die personelle Flexibilität der Post-AGs insbesondere durch dauerhafte Weiterbeschäftigung im Beamtenverhältnis erhöht werden und es sollen die dienstrechtlichen Befugnisse gegenüber den zugewiesenen Beamten mit Ausnahme des im Rahmen der Zuweisung im erforderlichen Maß auf das Unternehmen übergehenden Direktionsrechts bei der jeweiligen Post-AG verbleiben (BT-Drks. 15/3404 Seite 9).

    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus den kollektivrechtlich zu verstehenden (BT-Drks. 15/3404 Seite 9) Folgen der Zuweisung nach Sätzen 10 bis 14 dieser Vorschrift.

  • BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 66/06

    Betriebsratswahl - Wahlberechtigung von Beamten

    Bei dieser Regelung handelt es sich um eine Nachbildung von § 19 Abs. 1 Deutsche Bahn Gründungsgesetz (vgl. BT-Drucks. 15/3404 S. 9; BT-Drucks. 15/3732 S. 7).

    Dadurch wird sichergestellt, dass die Belange der Belegschaft des Betriebs, in dem der Beamte seine Tätigkeit ausübt, bei der Entscheidungsfindung des Betriebsrats der Aktiengesellschaft Berücksichtigung finden können (BT-Drucks. 15/3404 S. 9; BT-Drucks. 15/3732 S. 7).

  • VG Ansbach, 02.06.2010 - AN 11 S 10.00953

    Eilantrag einer der DT AG zugewiesenen Beamtin gegen Zuweisung zur ... GmbH als

    Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 des Postpersonalrechtsgesetzes (PostPersRG) in der Fassung des ersten Änderungsgesetzes vom 9. November 2004 (BGBl I S. 2774) kann dem Beamten mit seiner Zustimmung vorübergehend eine Tätigkeit bei einem Unternehmen zugewiesen werden, wenn die Aktiengesellschaft, bei der er beschäftigt ist, hieran ein dringendes betriebliches oder personalwirtschaftliches Interesse hat.

    Ihre Wettbewerbsfähigkeit erfordere eine Erhöhung der personellen Flexibilität (BT-Drks. 15/3404 Seiten 8 und 9).

    Nach den Gesetzesmaterialien soll nämlich die personelle Flexibilität der Post-AGs insbesondere durch dauerhafte Weiterbeschäftigung im Beamtenverhältnis erhöht werden und es sollen die dienstrechtlichen Befugnisse gegenüber den zugewiesenen Beamten mit Ausnahme des im Rahmen der Zuweisung im erforderlichen Maß auf das Unternehmen übergehenden Direktionsrechts bei der jeweiligen Post-AG verbleiben (BT-Drks. 15/3404 Seite 9).

    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus den kollektivrechtlich zu verstehenden (BT-Drks. 15/3404 Seite 9) Folgen der Zuweisung nach Sätzen 10 bis 14 dieser Vorschrift.

  • VG Lüneburg, 10.07.2008 - 1 B 39/08

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Zuweisung beamtenrechtlicher Tätigkeit in einem

    "dass durch die Zuweisung beamtenrechtliche Schutzrechte unterlaufen würden und die Beamten zur betriebswirtschaftlichen Manövriermasse würden" (S. 5 BT-Drs. 15/3732).

    So ist es von der Antragsgegnerin im Gesetzgebungsverfahren auch dargestellt worden ("Einsatz als aktiver Beamter mit allen Rechten ...", BT-Drs. 15/3732 , S. 5; vgl. § 123 a Abs. 3 BRRG).

    Nur durch sie ist auch erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. die diversen Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren / BT-Drs. 15/3732, S. 5/6) zu begegnen, die u.a. auch einer teleologischen Auslegung des Art. 33 Abs. 5 GG entspringen.

    1.6 In Betracht kommen kann hier somit aufgrund der gesamten Umstände nur das Institut der Zuweisung (§ 123 a BRRG; § 4 Abs. 4 S. 2 PostPersRG; vgl. Schnellenbach, NJW-Schriften 40, 5. Aufl., Rdn. 135 ff.; vgl. vor allem auch Kotulla, ZBR 1995 S. 168 ff und S. 359 ff; VG Hamburg, Beschl. v. 14.3.08 - 21 E 590/08 - vgl. aber auch die verfassungsrechtlichen Bedenken bei Plog/Wiedow/Beck/ Lemhöfer, BBG, § 27 Rdn. 13 und schon im Gesetzgebungsverfahren, BT-Drs. 15/3732, S. 5/6).

  • BVerwG, 03.04.2014 - 2 B 70.12

    Dienstvorgesetztenbefugnisse sind nicht auf Beamte beschränkt; dauerhafte

    Diese Regelung ermöglicht es den Aktiengesellschaften, die im Zusammenhang mit der Konzernbildung bestehenden personalwirtschaftlichen Probleme zu lösen und die personelle Flexibilität zu erhöhen (BRDrucks 432/04 S. 10).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2009 - 5 ME 427/08

    Voraussetzungen der Zuweisung einer zu Vivento versetzten Beamtin zu einem

    Auf der Grundlage der Gesetzesmaterialien (Gesetzentwurf der BReg. für ein Erstes Gesetz zur Änderung des PostPersRG, Begründung, BR-Drucks. 432/04, Seite 10, Zu Abs. 4) ist nämlich davon auszugehen, dass Tochter- oder Enkelunternehmen oder eine Beteiligungsgesellschaft, soweit sie gemäß § 4 Abs. 4 Satz 8 PostPersRG zur Erteilung von Anordnungen befugt sind, damit lediglich über ein betriebliches Direktionsrecht verfügen, während die dienstrechtlichen Befugnisse im Übrigen bei dem jeweiligen Postnachfolgeunternehmen verbleiben.

    Insoweit entspricht die Rechtslage derjenigen in den Fällen einer Zuweisung auf der Grundlage der Vorschrift des § 123a BRRG (vgl. dazu: Summer, in: Fürst u. a., GKÖD, Stand: Nov. 2008, K § 27 BBG Rn. 22 i. V. m. Rn. 8), an die sich § 4 Abs. 4 PostPersRG anlehnt (Gesetzentwurf der BReg. für ein Erstes Gesetz zur Änderung des PostPersRG, Begründung, BR-Drucks. 432/04, Seite 10, Zu Abs. 4).

  • BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 4.14

    Postreform; Deutsche Bundespost; DBP POSTDIENST; Sondervermögen;

  • BVerwG, 09.04.2013 - 2 C 5.12

    Sonderzahlung; Weihnachtsgeld; Bundesbeamter; Telekom; Besoldung; statusgleiche

  • BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 5.14

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der

  • BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 6.14

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 5 LC 33/07

    Berücksichtigung der Ausbildungszeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit bei der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2009 - 1 B 1650/08

    Rechtmäßigkeit der dauerhaften Zuweisung eines Beamten zu einem

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 5 ME 470/08

    Ausreichen einer pauschalen Bezugnahme in einer Beschwerdebegründung auf ein

  • BVerfG, 30.05.2006 - 2 BvR 2412/04

    Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde betreffend eines Bediensteten eines

  • OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 R 35/06

    Verfassungsmäßigkeit von § 10 Abs. 1 PostPersRG i.d.F. vom 09.11.2004

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - 4 S 2235/07

    Bestandskraft der Versetzung verringert Anspruch auf amtsangemessene

  • BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 7.14

    Nachversicherung der Beschäftigten der früheren Reichspost; Beschäftigungszeiten

  • VG München, 27.09.2013 - M 21 K 12.3128

    Altersteilzeitzuschlagsfähigkeit der jährlichen Sonderzahlungen nach § 13 Abs. 2

  • VG Bayreuth, 10.10.2008 - B 5 K 08.632

    Befristete Zuweisung ohne Zustimmung des Beamten in ein Tochterunternehmen

  • VG Berlin, 22.02.2013 - 26 K 95.11

    Amtangemessene Beschäftigung für Postamtsrat bei einer Telekom -Tochter

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2007 - 4 B 7.06

    Geldausgleich für Mehrarbeit im Beitrittsgebiet für Bundesbeamte im Ruhestand

  • VG Lüneburg, 06.10.2008 - 1 B 55/08

    Amtsangemessenheit; aufschiebende Wirkung; Beamter; Beurlaubung,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2020 - 10 S 51.19

    Deutsche Telekom; Konkurrentenstreit; Beförderung; Beförderungsrunde 2017;

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2007 - 3 MB 48/07

    Beamter; Unternehmen; Zustimmung; Zuweisung

  • VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 3524/08

    Beteiligung des aufnehmenden Betriebsrats einer Tochter der Telekom AG; Zuweisung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2012 - 1 A 587/07

    Sonderzahlung; Postpersonalvertretungsgesetz; Verfassungsmäßigkeit; Alimentation

  • VGH Bayern, 30.04.2013 - 6 ZB 12.2719

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Dauerhafte Zuweisung zu

  • VG Köln, 09.12.2004 - 15 K 5527/04

    Versetzung des Personals der Deutschen Telekom AG in die Personal-Service Agentur

  • VG Stuttgart, 15.12.2009 - 3 K 3624/09

    Vorlagebeschluss betreffend die Verfassungsmäßigkeit von PostPersRG § 10 Abs 1,

  • VG Lüneburg, 30.04.2008 - 1 B 13/08

    Vorübergehender Zuweisung eines Bundes(post)beamten zu einem Call-Center

  • VG Lüneburg, 30.04.2008 - 1 B 9/08

    Rechtswidrige vorübergehende Zuweisung in ein Call-Center der Tochtergesellschaft

  • VGH Bayern, 14.01.2015 - 14 ZB 13.574

    Besoldung von bei Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten

  • VG Göttingen, 06.04.2009 - 3 B 24/09

    Beschäftigung, amtsangemessene; Beschäftigung, unterwertige;

  • VGH Bayern, 01.03.2013 - 6 CS 12.2540

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Zuweisung; vorläufige personelle

  • VG Schleswig, 11.12.2008 - 12 A 104/08
  • VG Lüneburg, 08.10.2008 - 1 B 57/08

    Sofortige Vollziehbarkeit der Zuweisung befristeter, nicht amtsangemessener

  • VG Düsseldorf, 19.03.2007 - 13 K 5326/06

    Anspruch auf Sonderzahlung nach dem Bundessonderzahlungsgesetz für die bei den

  • VG Lüneburg, 19.07.2006 - 1 A 282/04

    Beamtenrechtliche Mehrarbeitsvergütung

  • VG Ansbach, 14.08.2008 - AN 11 S 08.01147

    Eilantrag eines der ... AG zugewiesenen Beamten gegen befristete Zuweisung zur

  • VG Lüneburg, 04.09.2006 - 1 A 28/06

    Mehrarbeitsvergütung eines Lehrers bei Anordnung der Mehrarbeit nur im

  • VG Köln, 23.03.2006 - 15 K 719/05
  • VG Karlsruhe, 24.02.2005 - 2 K 1548/04

    Amtsangemessene Beschäftigung einer bei der Deutschen Post AG beschäftigten

  • FG Köln, 18.03.2010 - 11 K 2224/09
  • VG Bayreuth, 30.04.2008 - B 5 S 08.192

    § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG erfasst sehr wahrscheinlich auch eine befristete

  • VG Minden, 11.09.2006 - 10 K 1242/05

    Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wegen Rücknahme einer

  • VG Köln, 23.03.2006 - 15 K 1212/05
  • VG Köln, 06.01.2005 - 15 K 6226/03

    Streit um die Rechtmäßigkeit des Wechsels eines Aufgabenbereichs im Rahmen einer

  • VG Lüneburg, 08.10.2008 - 1 B 59/08

    Amtsangemessene Beschäftigung; amtsgemäße Verwendung; befristete Zuweisung;

  • VGH Bayern, 30.07.2008 - 15 ZB 07.2673

    Übertragung eines funktionellen Amtes; Anspruch eines Beamten auf amtsangemessene

  • VG Berlin, 29.04.2008 - 71 A 4.08

    Vorläufige Zuweisung eines Beamten der Deutschen Telekom

  • VG Ansbach, 21.05.2008 - AN 11 K 06.02792

    Auch die Ausgleichszahlung nach § 9 Abs. 1 PostbankLEntgV, die Sonderzahlung nach

  • VG München, 15.07.2010 - M 21 S 10.1607

    Rechtmäßigkeit des vorzeitigen Widerrufs eines zu Studienzwecken (Lehrerprojekt)

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