Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 3390   

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BGBl. I 2004 S. 3390 (https://dejure.org/2004,53456)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 69, ausgegeben am 20.12.2004, Seite 3390
  • Gesetz zum Ausschluss von Dienst-, Amts- und Versorgungsbezügen von den Einkommensanpassungen 2003/2004 (Anpassungsausschlussgesetz)
  • vom 15.12.2004

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 30.09.2004   BT   Verschiebung von Erhöhungen bei den obersten Gehältern als politisches Signal
  • 26.10.2004   BT   Gesetzentwurf zum Ausschluss von Dienst-, Amts- und Versorgungsbezügen von den Einkommensanpassungen 2003/2004
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 31.10

    Rückforderung; zuviel gezahlte Versorgungsbezüge; Ruhensberechnung;

    Nach der Übergangsregelung des § 69e Abs. 1 BeamtVG in der bis Februar 2009 geltenden Fassung vom 15. Dezember 2004 (BGBl I S. 3390) ist hier § 53 BeamtVG in der Fassung des Gesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3926) anzuwenden.
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 58.11

    Ruhen; Versorgungsbezüge; Vorteilsausgleich; Alimentationspflicht;

    Ob der Klägerin im Jahr 2007 zuviel Versorgungsbezüge im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG gezahlt worden sind, bestimmt sich entsprechend § 108 Abs. 1 BeamtVG nach der Übergangsregelung des § 69e Abs. 1 BeamtVG in der Fassung des Gesetzes vom 15. Dezember 2004 (BGBl I S. 3390).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2007 - 1 L 151/06

    Zur Amtsangemessenheit der Alimentation eines Beamten der Besoldungsgruppe A 12

    A 12 BBesO (siehe Anlage IV - 1. Besoldungsordnung A - des BBesG in der jeweils hier maßgeblichen Fassung, zuletzt in der Fassung des Gesetzes vom 15. Dezember 2004, BGBl I S. 3390), die Familienzuschläge gemäß § 40 BBesG (siehe Anlage V) sowie die dem Kläger gewährte allgemeine Stellenzulage nach Nr. 27 Abs. 1 lit. b) der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B wie folgt: .
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