Gesetzgebung
BGBl. I 2005 S. 1213 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 06.05.2005, Seite 1213
- Erste Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung
- vom 29.04.2005
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (16)
- VG Hannover, 25.07.2008 - 11 A 2994/06
Betrag, betriebsindividueller; Investition; Reserve, nationale; …
Daher müssen gemäß Buchstabe C des Anhangs in Verbindung mit Art. 4 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1254/1999 die für die Antragsjahre 2003 oder 2004 notwendigen Kürzungen der Zahl der beihilfefähigen Tiere ebenfalls berücksichtigt werden (BR-Drs. 170/05 S. 10).Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Begründung des Verordnungsgebers (BR-Drs. 170/05 v. 14.03.2005, S. 10).
Die Vorschrift soll nach dem Willen des Verordnungsgebers klarstellen, dass der Vertrauensschutz bei fertig gestellten Investitionen nur insoweit gegeben ist, als die Produktionskapazität für eine Produktion genutzt wurde, die nach dem bisherigen Stützungssystem Direktzahlungen begründet hat, für die ein betriebsindividueller Betrag gewährt wird (BR-Drs. 170/05 S. 10).
Die Vorschrift soll darüber hinaus möglichen Missbräuchen entgegenwirken (BR-Drs. 170/05 S. 10).
- VG Augsburg, 29.01.2008 - Au 3 K 07.332
Betriebsindividuelle Beträge; Betriebsinhaber in besonderer Lage; Investition; …
Der Satz 2 wurde dem § 15 Abs. 5 BetrPrämDurchfV durch Artikel 1 Nr. 3 lit. d) bb) der Ersten Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung vom 29. April 2005 (BGBl I. S. 1213) und trat am 7. Mai 2005 in Kraft.Um diese Unstimmigkeit auszugleichen soll nach der Einfügung des Satzes 2 ausreichen, dass entsprechende Prämienrechte bis zum 15. Mai 2004 beantragt worden sind und eine Zuteilung möglich gewesen wäre (so Bundesrats-Drucksache 170/05, S. 9).
Die Neufassung des § 15 Abs. 4 BetrPrämDurchfV durch die Erste Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung diente in erster Linie der besseren Verständlichkeit der Vorschrift (Bundesrats-Drucksache 170/05, S. 9).
- BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 17.08
Landwirtschaft; Betriebsprämie; betriebsindividueller Betrag; besondere Lage; …
Maßgeblich ist demnach § 15 der Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV) vom 3. Dezember 2004 (BGBl I S. 3204) in der Fassung der Ersten Änderungsverordnung vom 29. April 2005 (BGBl I S. 1213).
- OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 130/10
Erhöhung von Zahlungsansprüchen i.R.d. einheitlichen Betriebsprämienregelung …
Hiernach ist § 17 Betriebsprämiendurchführungsverordnung vom 3. Dezember 2004 (BGBl I S. 3204) in der Fassung der Ersten Änderungsverordnung vom 29. April 2005 (BGBl I S. 1213) - im Folgenden: BetrPrämDurchfV - maßgeblich, durch den Art. 23 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 der Kommission vom 21. April 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Betriebsprämienregelung (ABl. Nr. L 141 S. 1) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 394/2005 der Kommission vom 8. März 2005 (ABl. Nr. L 63 S. 17) - im Folgenden: Verordnung (EG) Nr. 795/2004 - umgesetzt worden ist.Dass eine Stichtagsregelung gewollt war, findet ihre Bestätigung in der Begründung der - hier zur Anwendung kommenden - Ersten Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung (BR-Drs. 170/05 S. 12) zur Änderung des § 17 Abs. 3 Nr. 2 BetrPrämDurchfV.
- BVerwG, 08.12.2011 - 3 B 39.11
Betriebsindividueller Betrag für Investitionen in einen Bullenmaststall; nicht …
a) Gemäß § 15 Abs. 4a der Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV) vom 3. Dezember 2004 (BGBl I S. 3204) in der für die Entscheidung maßgeblichen Fassung der Ersten Änderungsverordnung vom 29. April 2005 (BGBl I S. 1213) wird eine Investition nur berücksichtigt, wenn 1. sie den für sie maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und 2. der zuständigen Stelle nachgewiesen wird, dass die für die Investition vorgeschriebenen a) Anzeigen spätestens mit Ablauf des 15. Juli 2005 abgegeben oder b) Genehmigungen bis zum Ablauf des 15. Juli 2005 erteilt oder beantragt worden sind (Satz 1); im Falle beantragter Genehmigungen ist deren Erteilung der zuständigen Stelle spätestens mit Ablauf des 15. Mai 2006 nachzuweisen (Satz 2); der in Satz 2 genannte Zeitpunkt gilt nicht, soweit der Antragsteller nachweist, dass das Nichterteilen der Genehmigung auf Umständen beruht, die er nicht zu vertreten hat, und er die Erteilung der Genehmigung in diesem Fall unverzüglich nachweist (Satz 3). - OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09
Berücksichtigung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve …
Maßgeblich ist demnach § 15 der Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (BetrPrämDurchfV) vom 3. Dezember 2004 (BGBl I S. 3204) in der Fassung der Ersten Änderungsverordnung vom 29. April 2005 (BGBl I S. 1213). - VG Augsburg, 29.07.2008 - Au 3 K 07.915
Betriebsindividueller Betrag; Betriebsinhaber in besonderer Lage; Investition; …
Der Satz 2 wurde dem § 15 Abs. 5 BetrPrämDurchfV durch Artikel 1 Nr. 3 lit. d) bb) der Ersten Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung vom 29. April 2005 (BGBl I. S. 1213) angefügt und trat am 7. Mai 2005 in Kraft.Um diese Unstimmigkeit auszugleichen soll nach der Einfügung des Satzes 2 ausreichen, dass entsprechende Prämienrechte bis zum 15. Mai 2004 beantragt worden sind und eine Zuteilung möglich gewesen wäre (so Bundesrats-Drucksache 170/05, S. 9).
- OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LC 266/08
Für die Anerkennung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen …
Hiernach ist § 15 Betriebsprämiendurchführungsverordnung (BetrPrämDurchfV) vom 3. Dezember 2004 (BGBl I S. 3204) in der Fassung der Ersten Änderungsverordnung vom 29. April 2005 (BGBl I S. 1213) maßgeblich, durch den Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 der Kommission vom 21. April 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Betriebsprämienregelung (ABl. Nr. L 141 S. 1) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 394/2005 der Kommission vom 8. März 2005 (ABl. Nr. L 63 S. 17) umgesetzt worden ist. - OVG Niedersachsen, 30.06.2010 - 10 LA 182/08
Ermittlung der Besatzdichte eines Milcherzeugnisses unter Berücksichtigung der …
Ferner stellt sich die erstgenannte Rechtsfrage auch deshalb nicht in dem angestrebten Berufungsverfahren, weil die einzuhaltende Besatzdichte nach § 17 Abs. 4 Satz 2 BetrPrämDurchfV nicht lediglich nach der zusätzlich geschaffenen Produktionskapazität, sondern nach der (angestrebten) Gesamtkapazität des Betriebes ermittelt wird; insoweit ist eine gesamtbetriebliche Betrachtung geboten (vgl. BR-Drs. 170/05 (Beschluss) S. 4). - VG Oldenburg, 22.04.2008 - 12 A 2270/06
Berechnung; betriebsindividueller Betrag; Haltungsdauer; Investition; …
Die jeweilige Plafondkürzung ist auch bei einer Zuweisung eines Referenzbetrages aus der nationalen Reserve nach § 15 Abs. 5 a Satz 1 BetrPrämDurchfV vorzunehmen (vgl. dazu Begründung unter A. Ziffer 3 des Beschlusses des Bundesrates vom 29. April 2005, Bundesrat-Drs. 170/05). - VG Augsburg, 04.03.2008 - Au 3 K 07.632
Betriebsindividueller Betrag; Investition; Produktionskapazität; Plan; …
- OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 82/09
Zahlungsansprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003
- VG Osnabrück, 18.06.2008 - 1 A 290/06
Auflösung, vorzeitige; Beendigung, vorzeitige; Belegung durch Verpächter; …
- VG Hannover, 12.03.2008 - 11 A 3397/06
Beihilfe; betriebliches Leistungsvermögen; betriebsindividueller Betrag; Bulle; …
- VG Stade, 29.11.2007 - 6 A 1065/06
Zahlungsansprüche im Rahmen einer einheitlichen Betriebsprämienregelung; Anspruch …
- VGH Bayern, 20.09.2010 - 19 ZB 09.1094
Erhöhung der Produktionskapazität; Erfordernis einer tatsächlichen und …