Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 1818   

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BGBl. I 2005 S. 1818 (https://dejure.org/2005,65060)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 30.06.2005, Seite 1818
  • Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei
  • vom 21.06.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 12.04.2005   BT   Regierung möchte Bundesgrenzschutz in Bundespolizei umbenennen
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1644/05

    Grundsteuergesetz 1973

    mittelbar gegen das Grundsteuergesetz 1973 (BGBl I S. 1973, 965) [richtig: 1973 (BGBl I S. 965) - d. Red.] , zuletzt geändert durch Art. 29 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl I S. 1818).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2018 - 1 S 1468/17

    Zulässigkeit einer polizeilichen Personenkontrolle im Grenzgebiet

    Der Gesetzgeber hat sich bei dem "Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei" vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818) von der Überlegung leiten lassen, dass der zuvor so bezeichnete Bundesgrenzschutz eine Polizei des Bundes ist, "deren Aufgabe sich längst nicht mehr auf den klassischen Schutz der Grenzen beschränkt.

    Die bestehende Bezeichnung "Bundesgrenzschutz" wird der tatsächlichen Aufgabenvielfalt nicht mehr gerecht" (Gesetzesbegründung vom 07.04.2005, BT-Drs. 15/5217, S. 1).

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    § 5 SÜG in der für den Streitfall maßgebenden Fassung vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) bestimmt, wann ein Sicherheitsrisiko im Sinne des Gesetzes vorliegt.
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