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   BGBl. I 2005 S. 3682   

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BGBl. I 2005 S. 3682 (https://dejure.org/2005,40625)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 76, ausgegeben am 30.12.2005, Seite 3682
  • Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm
  • vom 22.12.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm (G-SIG: 16019036)

Meldungen

  • meyer-koering.de

    Aktuelle Hinweise des BMF: Wann sind Steuerberatungskosten abzugsfähig?

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 30.11.2005   BT   Koalition will steuerliche Freibeträge abschaffen
  • 06.12.2005   BT   Anhörung zu Steuergesetzentwürfen und zur Abschaffung der Eigenheimzulage
  • 08.12.2005   BT   Eigenheimzulage streichen - aber auf Förderung nicht verzichten
  • 14.12.2005   BT   Eigenheimzulage ab 2006 nicht auf Folgeobjekt übertragbar
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

    Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22. Dezember 2005 (BGBl I S. 3682) wurde diese Vergünstigung abgeschafft.
  • BFH, 02.08.2006 - XI R 34/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend

    Dass die Rückwirkung nicht zur Vermeidung eines sog. Ankündigungseffekts erforderlich war, belegt auch diejenige Übergangsregelung, die der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Nr. 9 EStG in § 52 Abs. 4a EStG i.d.F. des Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22. Dezember 2005 (BGBl I 2005, 3682, BStBl I 2006, 79) getroffen hat.
  • BFH, 02.08.2006 - XI R 30/03

    Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend

    Dass die Rückwirkung nicht zur Vermeidung eines sog. Ankündigungseffekts erforderlich war, belegt auch diejenige Übergangsregelung, die der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der ersatzlosen Aufhebung des § 3 Nr. 9 EStG in § 52 Abs. 4a EStG i.d.F. des Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22. Dezember 2005 (BGBl I 2005, 3682, BStBl I 2006, 79) getroffen hat.
  • BFH, 04.02.2010 - X R 10/08

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten

    Sie seien aufgrund der Aufhebung der Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm (StSofortPG) vom 22. Dezember 2005 (BGBl I 2005, 3682, BStBl I 2006, 79) ab 2006 nicht mehr abziehbar.
  • BFH, 28.05.2015 - VIII B 40/14

    Betriebsausgabenabzug von Steuerberatungskosten nach Abschaffung des

    NV: Dies gilt auch nach Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für nicht einkünftebezogene Steuerberatungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22. Dezember 2005 (BGBl I 2005, 3682, BStBl I 2006, 79).

    Denn die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für dem privaten Bereich zuzuordnende Steuerberatungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm (StSofortPG) vom 22. Dezember 2005 (BGBl I 2005, 3682, BStBl I 2006, 79), führt --entgegen der Auffassung der Klägerin-- weder dazu, dass die Grundlage für die oben dargestellte Rechtsprechung entfallen wäre, noch entsteht dadurch eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke.

  • FG Hamburg, 12.05.2022 - 5 K 141/18

    Aufgabe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland bei Umzug ins

    d) Der Steuerfreibetrag für Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses in Höhe von ... ? gemäß § 3 Nr. 9 Satz 1 EStG in der Fassung des Streitjahres (vom 19. Oktober 2002, BGBl I 2002, 4210, aufgehoben durch Gesetz vom 22. Dezember 2005, BGBl I 2005, 3682) wurde berücksichtigt, sodass die Frage der Veranlassung durch den Arbeitgeber dahinstehen kann.
  • FG Niedersachsen, 17.01.2008 - 10 K 103/07

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater

    Streitig ist der Abzug von Steuerberatungskosten in 2006 für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung für 2005 nach dem zum 1.1.2006 durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22.12.2005 (BGBl. I 2005, 3682; BStBl. I 2006, 79) aufgehobenen § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG.

    Die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG, wonach Steuerberatungskosten, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind, als Sonderausgaben abzugsfähig sind, ist durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22.12.2005 (BGBl. I 2005, 3682; BStBl. I 2006, 79) zum 01.01.2006 aufgehoben worden (§ 52 Abs. 1 Satz 1 EStG in der Fassung des vorgenannten Gesetzes).

    Der Gesetzgeber hat den Wegfall des Sonderausgabenabzugs mit der Rechtsvereinfachung, dem Abbau von Ausnahmetatbeständen und der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage begründet (FraktE v. 29.11.2005, BTDrucks. 16/105, 4).

  • BFH, 01.08.2012 - IX R 16/12

    Außerkraftsetzung des § 3 Nr. 9 EStG a. F. ist verfassungsrechtlich nicht zu

    NV: In der Aufhebung des § 3 Nr. 9 EStG a.F. durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22. Dezember 2005 (BGBl I 2005, 3682) mit Wirkung ab dem 1. Januar 2006 mit der Übergangsregelung des § 52 Abs. 4a EStG liegt keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung in Bezug auf eine bereits 2003 vereinbarte und erst im Juli 2008 ausgezahlte Abfindung.

    Diese Regelung wurde durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22. Dezember 2005 (BGBl I 2005, 3682) mit Wirkung ab dem 1. Januar 2006 außer Kraft gesetzt, blieb aber nach der Übergangsregelung des § 52 Abs. 4a EStG weiter anzuwenden für vor dem 1. Januar 2006 entstandene Ansprüche auf Abfindung, soweit die Abfindungen dem Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 2008 zuflossen.

  • BFH, 17.10.2012 - VIII R 51/09

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des

    Die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und der Wegfall des Abzugs privater Steuerberatungskosten als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG) durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm (BGBl I 2005, 3682) sind verfassungsgemäß.
  • BFH, 16.02.2011 - X R 10/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 02. 2010 X R 10/08 - Kein

    Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm (StSofortPG) vom 22. Dezember 2005 (BGBl I 2005, 3682, BStBl I 2006, 79) sei der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ersatzlos gestrichen worden.
  • FG Düsseldorf, 19.03.2010 - 1 K 3692/07

    Private Steuerberatungskosten als außergewöhnliche Belastung:

  • FG Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 4 K 723/08

    Kein Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten als dauernde Last

  • FG München, 14.10.2009 - 1 K 845/09

    Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten - Aufwendungen für

  • FG Baden-Württemberg, 18.03.2010 - 13 K 143/06

    Abfindungszahlung eines Versicherers, mit der ein Schadensersatzanspruch nach §

  • FG München, 24.01.2012 - 13 K 543/10

    Keine Verletzung des Vertrauensschutzes durch die Übergangsregelung in § 52 Abs.

  • FG Saarland, 04.05.2010 - 1 K 1069/06

    Keine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 9 EStG a. F. für an Beamten gezahlte Abfindung

  • FG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 1 K 1147/13

    (Kein Sonderausgabenabzug "verrentet" gezahlter Jahreserbschaftsteuer

  • FG Sachsen-Anhalt, 07.03.2013 - 6 K 1031/12

    Kein Abzug von Steuerberatungskosten für die Erstellung des Mantelbogens als

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