Gesetzgebung
   BGBl. I 2006 S. 2878   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,46968
BGBl. I 2006 S. 2878 (https://dejure.org/2006,46968)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,46968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 18.12.2006, Seite 2878
  • Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
  • vom 13.12.2006

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) (G-SIG: 16019289)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (7)

  • 27.09.2006   BT   Regierung plant zahlreiche Änderungen am Steuerrecht
  • 04.10.2006   BT   Öffentliche Anhörung zum Jahressteuergesetz 2007
  • 16.10.2006   BT   Geplante Art der Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen stößt auf Kritik
  • 26.10.2006   BT   Regierung: Kapitalversicherungen mit Rentenwahlrecht nicht begünstigen
  • 08.11.2006   BT   Besserstellung des Fiskus bei Insolvenzverfahren gestrichen
  • 14.04.2016   BT   Sachverständige erklären Cum/Ex-Geschäft
  • 15.04.2016   BT   Cum/Ex: Gewinn macht nur der Leerverkäufer
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (183)

  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 6/16 R

    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen - Finanzierungsanteile des

    aa) Steuerfrei sind nach § 3 Nr. 63 EStG (idF des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13.12.2006, BGBl I 2878 bzw der Neufassung des EStG in der Bekanntmachung vom 8.10.2009, BGBl I 3366, 3862) Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistungen in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans vorgesehen ist, soweit die Beiträge im Kalenderjahr 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen.
  • BFH, 30.03.2017 - IV R 13/14

    Pauschale Einkommensteuer auf Geschenke unterliegt Abzugsverbot

    In der Gesetzesbegründung zu § 37b EStG hat er ausgeführt, dass die Übernahme der pauschalen Einkommensteuer aus der Sicht des Zuwendenden ein Geschenk i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG sei (BTDrucks 16/2712, S. 56, und BTDrucks 16/3368, S. 11).

    Für den Empfänger stelle die von dem Zuwendenden übernommene Steuer einen weiteren Vorteil dar (BTDrucks 16/2712, S. 55).

    Fragen der Abziehbarkeit der pauschalen Einkommensteuer als Betriebsausgabe sollen mit ihr nicht beantwortet werden (vgl. BTDrucks 16/2712, S. 56).

    Diesen Perpetuierungseffekt hat der Gesetzgeber gesehen und aus Gründen der Vereinfachung auf die Einbeziehung der Steuer in die Bemessungsgrundlage bewusst verzichtet und stattdessen bereits bei der Festlegung des Steuersatzes berücksichtigt, dass die übernommene Steuer grundsätzlich als Einnahme zu erfassen wäre (BTDrucks 16/2712, S. 55 unten, S. 56 oben).

    Unter der Prämisse, dass die Übernahme der Pauschalsteuer ein Geschenk i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG ist (BTDrucks 16/2712, S. 56), hat der Gesetzgeber --trotz kritischer Stimmen im Gesetzgebungsverfahren (BTDrucks 16/3368, S. 10)-- an den bestehenden Regelungen zum Betriebsausgabenabzug festgehalten (BTDrucks 16/3368, S. 11).

    Dies auch vor dem Hintergrund, dass "ein Unternehmen die Geschenke wegen ihrer Nichtabzugsfähigkeit aus dem Ertrag erwirtschaften müsse und deshalb faktisch ein viel höherer Steuersatz darauf laste" (BTDrucks 16/3368, S. 11).

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 5 K 1792/12

    Kapitalauszahlung der Pensionskasse darf nur ermäßigt besteuert werden

    Erfolgt eine Kapitalauszahlung, ist diese nachgelagert voll zu versteuern (BT-Drucks. 16/2712, S. 50).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht