Gesetzgebung
   BGBl. I 2006 S. 3365   

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https://dejure.org/2006,46974
BGBl. I 2006 S. 3365 (https://dejure.org/2006,46974)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 28.12.2006, Seite 3365
  • Erstes Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
  • vom 21.12.2006

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Erstes Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes (G-SIG: 16019237)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 28.06.2006   BT   Regierung legt Gesetzentwurf für Tabakwerbeverbot in Presse und Hörfunk vor
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Landshut, 29.06.2015 - 72 O 3510/14

    Werbung, Tabakwerbung, Kommerz, Kommunikation, Homepage, Informationsgesellschaft

    Denn ausweislich der Gesetzesbegründung ist damit gemeint Internet, soweit es zu wirtschaftlichen Zwecken genutzt wird, namentlich für Werbung, Datensuche und Datenabfrage sowie für Online-Verkäufe (Amtl. Begr. BT-Drucks. 16/1940 S. 7; vgl. auch Freytag/Dr. Rohnfelder, in Erbs/Kohlhaas, VTabakG, § 21 a Rz. 4, 10; vgl. auch OLG Hamburg, GRUR 2008, 318, 319 f.).
  • VG Potsdam, 09.06.2008 - 3 L 115/08

    Vertrieb von flüssigem Nikotin für die sog. E-Zigarette

    Die Ausschlussdefinition des § 2 Abs. 3 AMG, wonach Arzneimittel nicht Tabakerzeugnisse im Sinne des § 3 des Vorläufigen Tabakgesetzes - VTabakG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I, 2296) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I, 3365) - sind, wozu das nach den Angaben der Antragstellerin durch Destillation aus Tabakpflanzen gewonnene flüssige Nikotin gehören könnte (vgl. § 3 Abs. 1 VTabakG) dürfte voraussichtlich nicht eingreifen.
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