Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 2246   

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BGBl. I 2007 S. 2246 (https://dejure.org/2007,47037)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 47, ausgegeben am 12.09.2007, Seite 2246
  • Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
  • vom 07.09.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (G-SIG: 16019380)

Literatur

  • rainer-tietzsch.de PDF

    Neues Preisklauselgesetz - Praktische Folgen für Miete und Pacht (RA Dr. Rainer Tietzsch; MietRB 2008, S. 280-282)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 28.03.2007   BT   Bundesrat: Bei der Gesetzgebung auf kleine Unternehmen Rücksicht nehmen
 
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Wird zitiert von ... (96)

  • BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12

    Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der

    Ihre auch heute geltende Fassung erhielt die Norm durch das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 7. September 2007, BGBl I S. 2246 mit Wirkung vom 14. September 2007.

    § 3 Abs. 2 und Abs. 3 IHKG wurde durch das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 7. September 2007, BGBl I S. 2246, mit Wirkung vom 14. September 2007 und 1. Januar 2008 wie folgt geändert und blieb in dieser Fassung bis 31. Juli 2013 in Kraft:.

    Auch der vom Verwaltungsgerichtshof angeführte Antrag von 2007 (BTDrucks 16/6357, 16/12883) beschäftige sich nur mit gesetzgeberischem Handlungsbedarf nach dem Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse vom 1. September 2007 (BGBl I S. 2246).

    Auch darüber hinaus hat der Gesetzgeber die Aufgabenwahrnehmung in Selbstverwaltung sich verändernden Gegebenheiten angepasst (vgl. das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 7. September 2007, BGBl I S. 2246) und zahlreiche Vorschriften des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern mit dem Ziel geändert, "die Effizienz und Transparenz im Kammerwesen weiter zu erhöhen, die Modernisierung der Selbstverwaltung voranzubringen, die Belastungen der Mitglieder auf einem notwendigen Maß zu halten und den Kammern die Möglichkeit einzuräumen, in bestimmten Bereichen noch zielorientierter zu arbeiten" (BTDrucks 16/4391, S. 30).

  • BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 114/13

    Zur Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten

    c) Auch die Bestimmungen und Wertungen des Gesetzes über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz, BGBl. I 2007, 2246, im Folgenden PrKG) führen entgegen der Auffassung der Revision nicht zur Unwirksamkeit der Gaspreisregelung.
  • BVerwG, 22.01.2020 - 8 C 9.19

    IHK-Beiträge wegen überhöhter Rücklagen und unzulässig erhöhten Eigenkapitals

    Sie verstößt gegen § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (Industrie- und Handelskammergesetz - IHKG) vom 18. Dezember 1956 in der hier maßgeblichen Fassung des Art. 7 Nr. 2 des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246).
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