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   BGBl. I 2007 S. 2838   

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BGBl. I 2007 S. 2838 (https://dejure.org/2007,48513)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 63, ausgegeben am 17.12.2007, Seite 2838
  • Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
  • vom 10.12.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 04.10.2007   BT   Betriebliche Altersvorsorge bleibt auch nach 2008 sozialversicherungsfrei
  • 01.11.2007   BT   Anhörung zur betrieblichen Altersversorgung
  • 05.11.2007   BT   Experten begrüßen Beitragsfreiheit bei Entgeltumwandlung
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 6/16 R

    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen - Finanzierungsanteile des

    Insbesondere gab es im streitbefangenen Beitragszeitraum keinen Grundsatz, wonach die hier einschlägige Beitragsprivilegierung nach § 1 Abs. 1 S 1 Nr. 9 Halbs 1 SvEV (idF des Gesetzes zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des SGB III vom 10.12.2007, BGBl I 2838) nur eingegriffen hätte, wenn der Arbeitgeber die entsprechenden Zuwendungen auch tatsächlich lohnsteuerfrei belassen hat (dazu unter c) .
  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von als Einmalzahlung geleisteten

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung bereits entschieden, dass zu den Renten der betrieblichen Altersversorgung iS von § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V auch Renten gehören, die aus einer vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherung iS des § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19.12.1974 (BGBl I 3610 [BetrAVG], zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.12.2007 [BGBl I 2838]) gezahlt werden (vgl zB Urteile vom 25.4.2007, B 12 KR 25/05 R, SuP 2007, 653 - Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen mit Beschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer vom 7.4.2008, 1 BvR 1924/07, WM 2008, 1114 ff = Die Beiträge Beilage 2008, 264 ff - und vom 12.12.2007, B 12 KR 6/06 R, USK 2008, 98 - Verfassungsbeschwerde anhängig unter 1 BvR 739/08 - jeweils mwN).
  • BSG, 18.01.2018 - B 12 R 3/16 R

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiche Bezahlung - Entstehung des

    Arbeitsentgelt sind nach § 14 Abs. 1 S 1 SGB IV (idF des Gesetzes zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch vom 10.12.2007 <BGBl I 2838>) alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung gemäß § 7 Abs. 1 SGB IV, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden.
  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 10/08 R

    Krankenversicherung - Bemessung der Beiträge eines Rentners - Beitragspflicht von

    Der Senat hat schließlich in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Renten, an ihre Stelle getretene nicht regelmäßig wiederkehrende Leistungen bzw (seit dem 1.1.2004) auch vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbarte nicht regelmäßig wiederkehrende Leistungen, die aus einer ursprünglich vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherung iS des § 1 Abs. 2 BetrAVG, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.12.2007 (BGBl I 2838), erbracht werden, auch dann zu den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung iS von § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Satz 3 SGB V gehören, wenn sie ganz oder zum Teil auf Leistungen des Arbeitnehmers bzw des Bezugsberechtigten beruhen.
  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 9/08 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus der betrieblichen

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung bereits entschieden, dass zu den Renten der betrieblichen Altersversorgung iS von § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V auch Renten gehören, die aus einer vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherung iS des § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19.12.1974 (BGBl I 3610 [BetrAVG], zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.12.2007 [BGBl I 2838]) gezahlt werden (vgl zB Urteile vom 25.4.2007, B 12 KR 25/05 R, SuP 2007, 653 - Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts [BVerfG] 1. Senat 2. Kammer vom 7.4.2008, 1 BvR 1924/07, WM 2008, 1114 ff = Die Beiträge Beilage 2008, 264 ff - und vom 12.12.2007, B 12 KR 6/06 R, USK 2008, 98 - Verfassungsbeschwerde anhängig unter 1 BvR 739/08 - jeweils mwN).
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 51/07 R

    Vertragsärztlicher Notfalldienst - keine Abrechnung der Erhebung einer

    Der Senat hat schließlich in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Renten, an ihre Stelle getretene nicht regelmäßig wiederkehrende Leistungen bzw (seit dem 1.1.2004 ) auch vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbarte nicht regelmäßig wiederkehrende Leistungen, die aus einer ursprünglich vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherung iS des § 1 Abs. 2 BetrAVG , zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.12.2007 (BGBl I 2838), erbracht werden, auch dann zu den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung iS von § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Satz 3 SGB V gehören, wenn sie ganz oder zum Teil auf Leistungen des Arbeitnehmers bzw des Bezugsberechtigten beruhen.
  • LSG Hamburg, 15.08.2012 - L 2 AL 7/11
    Nach § 421g Abs. 2 Satz 3 SGB III in der hier maßgeblichen, vom 1.1.2008 bis 31.12.2010 geltenden Fassung vom 10.12.2007 (BGBl. I S. 2838) (a.F.) wird die Vergütung in Höhe von 1000 EUR nach einer sechswöchigen und der Restbetrag nach einer sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt.

    Die Klägerin hat am 30.6.2010 mit der Beigeladenen einen den Anforderungen des § 296 SGB III in der Fassung vom 10.12.2007 (BGBl. I S. 2838) (a.F.) in Verbindung mit § 297 SGB III in der Fassung vom 19.11.2004 (BGBl. I S. 2902) (a.F.) entsprechenden schriftlichen Vermittlungsvertrag geschlossen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - L 32 AS 2374/13

    Vereinbarung der Vergütungshöhe - Schriftform - Befristung - Ermächtigung zur

    § 296 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB III (in der Fassung des Gesetzes vom 10.12.2007 - BGBl I 2007, 2838) regelt: Ein Vertrag, nach dem sich ein Vermittler verpflichtet, einem Arbeitsuchenden eine Arbeitsstelle zu vermitteln, bedarf der schriftlichen Form.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - L 9 AL 36/12
    § 296 SGB III (in der Fassung des Gesetzes vom 10.12.2007, BGBl. I 2838 mit Wirkung vom 01.08.2009, gültig bis 31.12.2010), in dem die Modalitäten des Vermittlungsvertrages zwischen einem Vermittler und einem Arbeitssuchenden geregelt sind, bestimmt dazu in Abs. 4 Satz 2, dass der Anspruch des Vermittlers auf Vergütung gegenüber dem Arbeitssuchenden nach Vorlage des Vermittlungsgutscheins bis zu dem Zeitpunkt gestundet ist, in dem die Agentur für Arbeit nach Maßgabe von § 421g SGB III a.F.gezahlt hat.

    § 296 SGB III (in der Fassung des Gesetzes vom 10.12.2007, BGBl. I 2838 mit Wirkung vom 01.08.2009, gültig bis 31.12.2010), in dem die Modalitäten des Vermittlungsvertrages zwischen einem Vermittler und einem Arbeitssuchenden im besonderen geregelt sind, bestimmt in Abs. 1 Schriftform und Regelungsinhalt des Vermittlungsvertrages; Schriftform wurde eingehalten, der Vertrag enthält durch Bezugnahme auf den Vermittlungsgutschein auch die Höhe der Vergütung des Vermittlers; nach Abs. 3 darf die Vergütung einschließlich der darauf entfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer ohnehin den in § 421 g Abs. 2 S. 1 SGB III a.F. genannten Betrag nicht übersteigen.

  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2010 - 4 Sa 7/10

    Mittelbare Diskriminierung wegen des Alters - Begrenzung der anrechenbaren

    Die Herabsetzung erfolgte, um möglichst vielen Beschäftigten die betriebliche Altersversorgung zu erhalten (BT-Drs. 16/6539, S:7).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2016 - L 32 AS 3123/13

    Vermittlungsgutschein - Vermittlungsvertrag

  • VG Karlsruhe, 24.01.2008 - 2 K 1934/06

    Arbeitgeber; unmittelbare betriebliche Altersversorgung; Verpflichtung zur

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