Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 2346   

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BGBl. I 2008 S. 2346 (https://dejure.org/2008,41578)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 10.12.2008, Seite 2346
  • Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz
  • vom 05.12.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 11.06.2008   BT   Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes regeln
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Düsseldorf, 26.08.2015 - 12 TaBV 48/15

    Wirksamkeit der Wahl eines Betriebsrats der Mitglieder der DRK-Schwesternschaften

    Das vom Antragsteller herangezogene Gesetz über das Deutsche S. L. und andere freiwillige Hilfsgemeinschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen (BGBl. I 2008, 2346), erkennt das Deutsche S. L. e.V. zwar besonders an, enthält aber keine Regelung dazu, in welcher Form die Beschäftigung bei einem Einsatz von dessen Mitgliedern allgemein oder im Rahmen von Gestellungsverträgen erfolgen soll oder darf.
  • ArbG Düsseldorf, 16.03.2010 - 5 BV 215/08

    Tendenzunternehmen, karitative Bestimmung, Blutspendedienst

    Die Rechtstellung sowie die Aufgaben des E. sind auch im Gesetz über das E. und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der H. (E.-Gesetz) vom 05.12.2008 (BGBl I 2008, 2346) geregelt.
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