Gesetzgebung
BGBl. I 2009 S. 2416 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 03.08.2009, Seite 2416
- Fünftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
- vom 29.07.2009
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Fünftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 28.05.2009 BT Weingesetz soll an europäische Vorgaben angepasst werden
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2010 - 8 A 10246/10
Winzer müssen Abgabe für Deutschen Weinfonds zahlen
Zuletzt bot die Änderung des Weingesetzes durch das 5. Gesetz zur Änderung des Weingesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2416) Anlass zur Überprüfung der Notwendigkeit der Abgabenerhebung, ohne dass ein Anlass für eine Änderung der Abgabenbestimmungen gesehen wurde. - OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - 8 A 10882/10
Winzer und Kellereien müssen Abgabe für Weinwerbung zahlen
Zuletzt bot die Änderung des Weingesetzes durch das 5. Gesetz zur Änderung des Weingesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2416) Anlass zur Überprüfung der Notwendigkeit der Abgabenerhebung, ohne dass ein Anlass für eine Änderung der Abgabenbestimmungen gesehen wurde. - OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - 8 A 10927/10
Verfassungs- und Europarechtskonformität der Abgabe an den Deutschen Weinfonds
Zuletzt bot die Änderung des Weingesetzes durch das 5. Gesetz zur Änderung des Weingesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2416) Anlass zur Überprüfung der Notwendigkeit der Abgabenerhebung, ohne dass ein Anlass für eine Änderung der Abgabenbestimmungen gesehen wurde.