Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 2416   

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BGBl. I 2009 S. 2416 (https://dejure.org/2009,50281)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 03.08.2009, Seite 2416
  • Fünftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
  • vom 29.07.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Fünftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 28.05.2009   BT   Weingesetz soll an europäische Vorgaben angepasst werden
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2010 - 8 A 10246/10

    Winzer müssen Abgabe für Deutschen Weinfonds zahlen

    Zuletzt bot die Änderung des Weingesetzes durch das 5. Gesetz zur Änderung des Weingesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2416) Anlass zur Überprüfung der Notwendigkeit der Abgabenerhebung, ohne dass ein Anlass für eine Änderung der Abgabenbestimmungen gesehen wurde.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - 8 A 10882/10

    Winzer und Kellereien müssen Abgabe für Weinwerbung zahlen

    Zuletzt bot die Änderung des Weingesetzes durch das 5. Gesetz zur Änderung des Wein­gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2416) Anlass zur Überprüfung der Not­wendigkeit der Abgabenerhebung, ohne dass ein Anlass für eine Änderung der Abgabenbestimmungen gesehen wurde.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - 8 A 10927/10

    Verfassungs- und Europarechtskonformität der Abgabe an den Deutschen Weinfonds

    Zuletzt bot die Änderung des Weingesetzes durch das 5. Gesetz zur Änderung des Wein­gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2416) Anlass zur Überprüfung der Not­wendigkeit der Abgabenerhebung, ohne dass ein Anlass für eine Änderung der Abgabenbestimmungen gesehen wurde.
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