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   BGBl. I 2009 S. 2630   

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BGBl. I 2009 S. 2630 (https://dejure.org/2009,84700)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 13.08.2009, Seite 2630
  • Erste Verordnung zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
  • vom 03.08.2009

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2010 - 9 S 1130/08

    Feststellungsklage zur Klärung von Zweifelsfragen bei drohenden Straf- oder

    Am 09.10.2007 hat die Klägerin daraufhin Klage zum Verwaltungsgericht Freiburg erhoben und beantragt, festzustellen, dass die beanstandete Meeresfrüchte-Mischung erstens nicht gegen § 3 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Fassung vom 15.12.1999 (BGBl. I S. 2464 - LMKV -) und zweitens nicht gegen § 11 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches vom 01.09.2005 (BGBl. I S. 2205; zwischenzeitlich in der Fassung vom 24.07.2009, BGBl. I S. 2205, geändert durch VO vom 03.08.2009, BGBl. I S. 2630, - LFGB -) verstößt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 13 A 2775/07

    Berechtigung zur Verwendung andere tierische Fette als Wiederkäuerfette

    Zwischen den Beteiligten besteht ein Streit über die Vereinbarkeit des in § 18 Abs. 1 Satz 1 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuchs (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2009 (BGBl. I S. 2630) geregelten Verfütterungsverbots mit gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 220/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009.
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