Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 2424   

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BGBl. I 2009 S. 2424 (https://dejure.org/2009,55083)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 03.08.2009, Seite 2424
  • Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
  • vom 29.07.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 20.01.2009   BT   Neues Bundesamt für Flugsicherung geplant
  • 16.04.2009   BT   Flugsicherung ist Thema einer öffentlichen Anhörung
  • 22.04.2009   BT   Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums begrüßt
  • 26.05.2009   BT   Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 16.04.2012 - 6 P 1.11

    Dienststelle Flugsicherung beim Luftfahrt-Bundesamt; DFS Deutsche Flugsicherung

    Es wird festgestellt, dass der Beteiligte zuständig ist, in allen von § 75 Abs. 1 und § 76 Abs. 1 BPersVG erfassten Angelegenheiten des in § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung vom 23. Juli 1992, BGBl I S. 1370, zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 29. Juli 2009, BGBl I S. 2424, genannten Personenkreises zu entscheiden, und dass diese Maßnahmen der Mitbestimmung des Antragstellers unabhängig davon unterliegen, ob zugleich die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ihre Betriebsräte zu beteiligen hat.

    Der Beteiligte ist zuständig, in allen von § 75 Abs. 1 und § 76 Abs. 1 BPersVG erfassten Angelegenheiten des in § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung (BAFlSBAÜbnG) vom 23. Juli 1992, BGBl I S. 1370, zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 29. Juli 2009, BGBl I S. 2424, genannten Personenkreises zu entscheiden.

    Es handelt sich um Beamte und Arbeitnehmer bei der ehemaligen Bundesanstalt für Flugsicherung, welche mit deren Auflösung zum 1. Januar 1993 Beamte und Arbeitnehmer beim Luftfahrt-Bundesamt geworden sind und seitdem Aufgaben der Flugsicherung in der DFS wahrnehmen (vgl. BTDrucks 16/11608 S. 19 f. zu Art. 8; Erlass des Bundesministers für Verkehr zur Neuorganisation der Flugsicherung vom 13. November 1992, VkBl S. 667, i.d.F. des Organisationserlasses zur Einrichtung der Dienststelle Flugsicherung vom 15. Februar 2008, VkBl S. 2).

    Indem § 4 Abs. 1 Halbs. 2 BAFlSBAÜbnG ausspricht, dass § 13 Abs. 2 Satz 4 BPersVG keine Anwendung findet, ist klargestellt, dass jene Beschäftigten ihr Wahlrecht zur Personalvertretung nicht durch die tatsächliche Eingliederung in den Betrieb der DFS verloren haben (BTDrucks 16/11608 S. 20 zu Nr. 3).

    Die Bestimmung trägt dem Umstand Rechnung, dass die in Rede stehenden Beschäftigten bei der DFS dauerhaft eingesetzt und vollständig in die dortigen Arbeitsabläufe integriert sind, so dass es gerechtfertigt ist, sie für den Bereich der betrieblichen Interessenvertretungen den übrigen Arbeitnehmern der DFS gleichzustellen (BTDrucks 16/11608 S. 21 zu Art. 8).

    Danach lag ihm bei der Aufteilung der Befugnisse in § 5 BAFlSBAÜbnG daran, einerseits den reibungslosen Betrieb der Funktionen der DFS auf der Basis arbeitsplatzbezogener Weisungsrechte zu ermöglichen und andererseits einen hinreichenden Schutz der Statusrechte des öffentlichen Personals zu gewährleisten (BTDrucks 16/11608 S. 21 zu Art. 8).

    Mit der Regelung in § 5 BAFlSBAÜbnG sollte Rechtssicherheit für einen Zustand geschaffen werden, "wie er seit dem 1. Januar 1993 in sinnvoller Weise praktiziert worden ist" (BTDrucks 16/11608 S. 21 zu Art. 8).

  • BVerwG, 07.04.2016 - 4 C 1.15

    Bauverbot; Bauwerk; Störung; Flugsicherungseinrichtung; Entscheidung;

    Mit der Änderung sollte zwar die Störungsfeststellung für andere Behörden verbindlich sein; eine Änderung der Rechtsqualität der Entscheidung gegenüber vom Bauverbot Betroffenen hat der Gesetzgeber damit aber erkennbar nicht verbunden (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs, BT-Drs. 16/11608 S. 15).

    Denn die Privatisierung der DFS war gerade der Anlass für die dargelegte Änderung des § 18a LuftVG (vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 16/11608 S. 15) und dem Gesetzgeber somit bewusst.

  • BVerwG, 12.11.2014 - 4 C 37.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Fluglärmkommission; Abwägung;

    Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers, der bei Erlass des Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2424) davon ausging, § 32b LuftVG sei "insbesondere von Bedeutung für die Lärmproblematik im An- und Abflugbereich von Flughäfen" (BTDrucks 16/11608 S. 18 f.).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 5 C 1.15

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Rückzahlung der Ausgleichsabgabe;

    Für diese Auslegung streitet überdies vor allem der Vergleich mit der bis auf den Anknüpfungspunkt ("Arbeitnehmer" statt "Arbeitsplätze") wortidentischen Regelung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), für den hier maßgeblichen Zeitraum zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424) - BetrVG -.
  • VG Aachen, 24.07.2013 - 6 K 248/09

    Windkraftanlagen in der Nähe des Nato-Flughafens Geilenkirchen Teveren stellen

    Seit der Neuregelung des Luftverkehrsgesetzes durch Artikel 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424) ist mit Wirkung zum 4. August 2009 eine bloße Anzeige hingegen nicht mehr ausreichend.
  • LAG Baden-Württemberg, 21.09.2010 - 14 TaBV 3/10

    Freistellung eines dritten Betriebsratsmitgliedes bei Personalgestellung durch

    Entgegen der Argumentation der Arbeitgeberin ist dem Arbeitsgericht im Ergebnis und in der Begründung darin zu folgen, dass die Neuregelung gem. § 5 Abs. 1 S. 3 BetrVG gem. Gesetz vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2424) zu einer Zuordnung der vom Universitätsklinikum gestellten Arbeitnehmer zum Beschäftigungsbetrieb der Arbeitgeberin führt.
  • VG Darmstadt, 19.09.2017 - 7 K 479/14

    Luftverkehrsrecht, An- und Abfluggebühren

    Die FSAAKV findet in allen genannten Fassungen als untergesetzliche Norm ihre gesetzliche Grundlage in § 32 Abs. 4 Nr. 7 i.V.m. Abs. 4a Nr. 2 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) i.V.m. dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821), wobei § 32 Abs. 4 Nr. 7 LuftVG in der maßgeblichen Fassung zuletzt durch das Gesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424) geändert worden ist und § 32 Abs. 4a Nr. 2 LuftVG durch die Gesetze vom 24. August 2009 (BGBl. I S. 2942) und 8. Mai 2012 (BGBl. I S. 1032).
  • LAG Hamm, 08.01.2010 - 10 TaBV 35/09

    Mitbestimmung bei der Bewertung eines mit einem Beamten besetzten Arbeitsplatzes;

    e) Eine anderweitige Beurteilung ergibt sich schließlich auch nicht durch die Änderung des § 5 Abs. 1 BetrVG durch Art. 9 des Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften vom 29.07.2009 (BGBl I. S. 2424).
  • VG Trier, 18.01.2016 - 6 K 1669/15

    Keine Windkraftanlage in der Nähe einer Flugsicherungseinrichtung

    § 18a Abs. 1 LuftVG dient ersichtlich auch dem Schutz der Unterstützungsdienstleister nach § 27c Abs. 2 S. 2 und 3 LuftVG (Meyer/Wysk a.a.O., § 18a, Rn. 55 ff.; Giemulla, in: Frankfurter Kommentar zum LuftVG, § 18a, Rn. 9), denn er schützt deren Flugsicherungseinrichtungen vor störenden Beeinflussungen durch die Umgebung (BT-Drs. 8/3431, S. 11 und 16/11608, S. 15), ohne dass es darauf ankommt, ob hierin bereits eine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs liegt.
  • VGH Hessen, 28.06.2017 - 9 A 1699/13

    Flugverbot für mit Vulkanasche kontaminierte Lufträume

    Die NOTAMs enthalten keine darüber hinausgehende eigenständige Regelung, insbesondere treffen sie nicht - wie die Klägerinnen meinen - eine abschließende Entscheidung über die Nichterteilung der Flugverkehrskontrollfreigaben im Sinne des § 26 der Luftverkehrsordnung in der im Mai 2011 gültigen Fassung der Änderung durch Gesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424) - LuftVO -.
  • VG Gießen, 19.11.2010 - 22 K 4192/09

    Die Mitbestimmung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit für das einem

  • VG Hannover, 05.11.2009 - 2 A 3613/07

    Aufstieg; Betriebsratsmitglied, freigestelltes

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