Rechtsprechung
BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
- DFR
Spekulationsfrist
- openjur.de
§§ 52 Abs. 39 Satz 1, 23 Abs. 1 EStG
Rückwirkung im Steuerrecht I: Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 100 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1997 vom 24.03.1999, § 52 Abs 39 S 1 EStG 1997 vom 24.03.1999
Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften auf zehn Jahre mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes unvereinbar - § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 iVm § 52 Abs 39 S 1 EStG in der Fassung vom 24.03.1999 nichtig, soweit in einem ... - IWW
- Deutsches Notarinstitut
EStG §§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 52 Abs. 39 S. 1
Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften von zwei auf zehn Jahre teilweise verfassungswidrig - Wolters Kluwer
Zulässigkeit gesetzlicher Regelungen über die Anknüpfung an zurückliegende Sachverhalte für künftige belastende Rechtsfolgen (sog. unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückanknüpfung); Vereinbarkeit der unechten Rückwirkung mit den grundrechtlichen und ...
- rewis.io
Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften auf zehn Jahre mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes unvereinbar - § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 iVm § 52 Abs 39 S 1 EStG in der Fassung vom 24.03.1999 nichtig, soweit in einem ...
- ra.de
- rewis.io
Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften auf zehn Jahre mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes unvereinbar - § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 iVm § 52 Abs 39 S 1 EStG in der Fassung vom 24.03.1999 nichtig, soweit in einem ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit gesetzlicher Regelungen über die Anknüpfung an zurückliegende Sachverhalte für künftige belastende Rechtsfolgen (sog. unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückanknüpfung); Vereinbarkeit der unechten Rückwirkung mit den grundrechtlichen und ...
- datenbank.nwb.de
Teilweise verfassungswidrige rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Rückwirkung im Steuerrecht I: Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften verfassungswidrig?
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig
- axisrechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Verlängerung der Spekulationsfrist ist teilweise verfassungswidrig
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig
- kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)
Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist verfassungswidrig
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerung teilweise verfassungswidrig
- 123recht.net (Pressemeldung, 19.8.2010)
Rückwirkende Besteuerung bei Grundstücksverkauf unzulässig
Besprechungen u.ä.
- kanzlei-klumpe.de , S. 3 (Entscheidungsbesprechung)
Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Private Veräußerungsgeschäfte
- Private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und bestimmten Rechten
- Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG
- Veräußerung von Wertpapieren
- Schuldzinsen
- Betrieblicher Schuldzinsenabzug
- Nichtabzugsfähige Schuldzinsen
- Einteilung der Schuldzinsen
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Köln, 25.07.2002 - 13 K 460/01
- FG Baden-Württemberg, 27.08.2002 - 2 K 244/01
- BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02
- FG Köln, 24.08.2005 - 14 K 6187/04
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05
- BFH, 25.11.2010 - IX R 46/02
Papierfundstellen
- BVerfGE 127, 1
- NJW 2010, 3629
- DVBl 2010, 1250
- DB 2010, 1858
- DÖV 2010, 901
- BStBl II 2011, 76
- BStBl II 2011, 77
- BGBl I 2010, 1296
- NZG 2010, 1200 (Ls.)
Wird zitiert von ... (448) Neu Zitiert selbst (41)
- BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93
Sozialpfandbriefe
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).c) Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).
Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 68, 193 ; 105, 17 ; 109, 133 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, S. 634 ).
Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Die bloße Absicht, staatliche Mehreinkünfte zu erzielen, ist aber für sich genommen grundsätzlich noch kein den Vertrauensschutz betroffener Steuerpflichtiger überwindendes Gemeinwohlinteresse, denn dies würde bedeuten, dass der Vertrauensschutz gegenüber rückwirkenden Verschärfungen des Steuerrechts praktisch leerliefe (vgl. BVerfGE 105, 17 ).
Dies kann anders zu beurteilen sein, wenn mit der innerhalb eines Veranlagungszeitraums rückwirkenden Verschärfung unerwartete Mindereinnahmen oder ein sonstiger außerordentlicher Finanzbedarf aufgefangen werden soll (vgl. BVerfGE 105, 17 ).
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
a) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
c) Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ).
Für den Bereich des Einkommensteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist; denn nach § 38 AO in Verbindung mit § 36 Abs. 1 EStG entsteht die Einkommensteuer erst mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums, das heißt nach § 25 Abs. 1 EStG des Kalenderjahres (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; vgl. auch bereits BVerfGE 13, 261 ; 13, 274 ; 19, 187 ; 30, 272 ).
- BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78
Rechtshilfevertrag
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
a) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
c) Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).
Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Das ändert aber nichts daran, dass auch im Übrigen, auf dem weiten und vielgestaltigen Feld unechter Rückwirkungen (vgl. BVerfGE 63, 343 ), auf dem ein allgemeiner Grundsatz unzulässiger Rückwirkung nicht gilt, die belastenden Wirkungen einer Enttäuschung schutzwürdigen Vertrauens stets einer hinreichenden Begründung nach den Maßstäben der Verhältnismäßigkeit bedürfen.
- BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
a) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
c) Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).
Für den Bereich des Einkommensteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist; denn nach § 38 AO in Verbindung mit § 36 Abs. 1 EStG entsteht die Einkommensteuer erst mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums, das heißt nach § 25 Abs. 1 EStG des Kalenderjahres (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; vgl. auch bereits BVerfGE 13, 261 ; 13, 274 ; 19, 187 ; 30, 272 ).
(3) Andere Rechtfertigungsgründe, wie etwa einen Finanzierungsbedarf möglicherweise begleitende ordnungspolitische Sachziele (vgl. etwa BVerfGE 30, 250 ; 50, 386 ; 72, 175 ; 88, 384 ) oder die Notwendigkeit rascher Korrektur offensichtlicher Fehlsubventionierungen, die durch Ankündigungs- oder Mitnahmeeffekte gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 97, 67 ), kommen ebenfalls nicht in Betracht.
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des …
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82
Emeritierungsalter
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz geht insbesondere nicht so weit, den Staatsbürger vor jeder Enttäuschung zu bewahren (vgl. BVerfGE 63, 312 ; 67, 1 ; 71, 255 ; 76, 256 ).
Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Soweit sich die Vorlagen des IX. Senats des Bundesfinanzhofs in dem Verfahren 2 BvL 2/04 und des 14. Senats des Finanzgerichts Köln in dem Verfahren 2 BvL 13/05 zutreffend auf die im jeweiligen Ausgangsverfahren entscheidungserhebliche Norm des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG beziehen, ist das Verfahren der Entscheidungsformel entsprechend auf § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG insgesamt zu erstrecken, denn Satz 2 und 3 sind auf Satz 1 bezogen und im Falle einer Nichtigkeitserklärung gegenstandslos (vgl. BVerfGE 122, 210 ).bb) Für die Vielzahl der Fälle, in denen die alte Spekulationsfrist von zwei Jahren nicht erst bis zur Verkündung der Neuregelung, sondern bereits bis zum Ende des Jahres 1998 und damit bis zum Abschluss eines vorangegangenen Veranlagungszeitraums abgelaufen war, erhöhen sich die Anforderungen an die Rechtfertigung, denn der einkommensteuerrechtliche Zugriff auf die steuerfrei erworbenen Vermögenszugänge läuft dem Gebot einer folgerichtigen Ausgestaltung der einkommensteuerrechtlichen Belastungsentscheidungen (stRspr; vgl. BVerfGE 122, 210 m.w.N.) zuwider und bedarf deshalb auch vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG einer besonderen Begründung.
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 122, 210 m.w.N.).
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 1/60
Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Für den Bereich des Einkommensteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist; denn nach § 38 AO in Verbindung mit § 36 Abs. 1 EStG entsteht die Einkommensteuer erst mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums, das heißt nach § 25 Abs. 1 EStG des Kalenderjahres (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; vgl. auch bereits BVerfGE 13, 261 ; 13, 274 ; 19, 187 ; 30, 272 ).Wieweit ausnahmsweise anderes gelten kann, wenn der Gesetzgeber den allgemeinen Steuertarif mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum "in maßvollen Grenzen" anhebt (vgl. BVerfGE 13, 274 ; 18, 135 ), kann dahinstehen.
- BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76
Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).(3) Andere Rechtfertigungsgründe, wie etwa einen Finanzierungsbedarf möglicherweise begleitende ordnungspolitische Sachziele (vgl. etwa BVerfGE 30, 250 ; 50, 386 ; 72, 175 ; 88, 384 ) oder die Notwendigkeit rascher Korrektur offensichtlicher Fehlsubventionierungen, die durch Ankündigungs- oder Mitnahmeeffekte gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 97, 67 ), kommen ebenfalls nicht in Betracht.
- BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65
Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung in § 23 Abs. 1 EStG
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Diese Grundsatzentscheidung ist als solche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, denn wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, wäre der Gesetzgeber nicht gehindert, Gewinne aus jeder Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens zu besteuern (vgl. BVerfGE 26, 302 ; 27, 111 ).Dieser sogenannte Dualismus der Einkunftsarten gehört zum historisch gewachsenen Bestand des deutschen Einkommensteuerrechts (vgl. bereits oben C. II. 2. b> bb>) und liegt als Grundentscheidung innerhalb des Gestaltungsspielraums, der dem Gesetzgeber bei der Erschließung von Steuerquellen zukommt (vgl. BVerfGE 26, 302 ).
- BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68
Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen …
- BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02
Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist
- BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69
Berlinhilfegesetz
- BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85
Wohnungsfürsorge
- BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80
Krankenversicherung der Rentner
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform …
- BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76
Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen
- BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvL 8/64
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Rückwirkung von …
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen …
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
- BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters
- BVerfG, 07.07.1964 - 2 BvL 22/63
Verfassungsmäßigkeit des § 7b Abs. 5 EstG i.d.F. des StÄndG 1958
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den …
- BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68
Jahresarbeitsverdienstgrenze
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe …
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
- BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81
Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG
- BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69
Absicherungsgesetz
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
- BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08
Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer …
- BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87
Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß
- BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR …
- BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
Rückwirkende Verordnungen
- BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei …
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
- BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69
'Leberpfennig'
- FG Köln, 24.08.2005 - 14 K 6187/04
Besteuerung privater Grundstücksveräußerungsgeschäfte i.d.F. des StEntlG …
- FG Köln, 25.07.2002 - 13 K 460/01
Verfassungswidrige Rückwirkung der Verlängerung der Spekulationsfristen
- BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
- BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11
Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …
Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 141, 1 ).b) Bei der Auswahl des Steuergegenstandes belässt der Gleichheitssatz dem Gesetzgeber ebenso wie bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weit reichenden Entscheidungsspielraum (BVerfGE 127, 1 ; 139, 285 ; stRspr).
Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 123, 111 ; 124, 282 ; 126, 268 ; 126, 400 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 137, 350 ; 138, 136 ; 139, 1 ; 139, 285 ; 141, 1 ).
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
Im Einkommensteuerrecht liegt deshalb eine echte Rückwirkung/Rückbewirkung von Rechtsfolgen erst dann vor, wenn der Gesetzgeber die mit dem jeweiligen Ende des Veranlagungszeitraums entstandene Einkommensteuerschuld nachträglich ändert (§ 38 der Abgabenordnung i.V.m. § 36 Abs. 1 EStG; vgl. BVerfG-Beschlüsse in DStR 2014, 520, HFR 2014, 359, Rz 40 ff., m.w.N.; vom 7. Juli 2010 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BVerfGE 127, 1, , BStBl II 2011, 76; vom 10. Oktober 2012 1 BvL 6/07, BVerfGE 132, 302, , BStBl II 2012, 932).
- BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22
Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …
Demgegenüber ist von einer "unechten" Rückwirkung in Form einer tatbestandlichen Rückanknüpfung auszugehen, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ; 148, 217 ), etwa wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 127, 1 ; 132, 302 ; 148, 217 ).Die Kategorie der "echten" Rückwirkung - verstanden als zeitliche Rückbewirkung von Rechtsfolgen auf abgeschlossene Tatbestände - findet ihre Rechtfertigung darin, dass mit ihr eine Fallgruppe gekennzeichnet ist, in welcher der Vertrauensschutz regelmäßig Vorrang hat, weil der in der Vergangenheit liegende Sachverhalt mit dem Eintritt der Rechtsfolge kraft gesetzlicher Anordnung einen Grad der Abgeschlossenheit erreicht hat, über den sich der Gesetzgeber vorbehaltlich besonders schwerwiegender Gründe nicht mehr hinwegsetzen darf (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 156, 354 ).
- BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
b) Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ).Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte tatbestandlich zu bestimmen, an die er dieselben Rechtsfolgen knüpft und so als rechtlich gleich qualifiziert (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ), wird, insbesondere für den Bereich des Einkommensteuerrechts (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ), daher vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 122, 210 ).
Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ).
Bei der Ausgestaltung des steuerlichen Ausgangstatbestands muss zudem die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umgesetzt werden (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ; 101, 132 ; 101, 151 ; 105, 73 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ).
Demgemäß müssen sich Abweichungen von der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen Belastungsentscheidung ihrerseits am Gleichheitssatz messen lassen (Gebot der folgerichtigen Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands; vgl. BVerfGE 117, 1 ; 120, 1 ; 121, 108 ; 126, 400 ; 137, 350 ) und bedürfen folglich eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 121, 108 ; 122, 210 ; 126, 400 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 137, 350 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, NJW 2015, S. 303 ).
- BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …
Die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine echte Rückwirkung im Steuerrecht nur vorliegt, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ; 135, 1 ), ist auf die vorliegenden Sachverhalte nicht übertragbar.bb) Bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens einerseits und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe andererseits (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ) hat der Gesetzgeber dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz der Beschwerdeführerinnen nicht in hinreichendem Maß Rechnung getragen.
Andernfalls wäre das Vertrauen in die Rechtssicherheit und Rechtsbeständigkeit der Rechtsordnung als Garanten einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 109, 133 ; 126, 369 ; 127, 1 ; 135, 1 ; stRspr).
Die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, genießt zwar, sofern keine besonderen Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 68, 193 ; 105, 17 ; 109, 133 ; 127, 1 ; 135, 1 ; stRspr).
Das allgemeine Ziel der Umgestaltung des Abgabenrechts sowie fiskalische Gründe - nämlich das öffentliche Interesse an der Refinanzierung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage - rechtfertigen die rückwirkende Abgabenbelastung hier nicht (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 132, 302 ).
- FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 245/17
Körperschaftsteuergesetz: Vorlagebeschluss: Verfassungswidrigkeit von § 8c Satz 2 …
Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 60, 89; 99, 246, 260; 107, 27, 46 f.; 116, 164, 180; 122, 210, 231; vgl. auch BVerfGE 117, 1, 30; 121, 108, 119 f.; 127, 1, 28;… 132, 179, 189 Rn. 32;… 141, 1, 40 Rn. 96).b) Bei der Auswahl des Steuergegenstandes belässt der Gleichheitssatz dem Gesetzgeber ebenso wie bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weit reichenden Entscheidungsspielraum (BVerfGE 127, 1, 27;… 139, 285, 309 Rn. 72; st. Rspr.).
Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 105, 73, 125; 107, 27, 46 f.; 110, 412, 433; 116, 164, 180 f.; 122, 210, 231; 123, 111, 120 f.; 124, 282, 294 f.; 126, 268, 277 f.; 126, 40, 417; 127, 1, 27 f.;… 132, 179, 189 Rn. 32;… 137, 350, 366 Rn. 41;… 138, 136, 181 Rn. 123;… 139, 1, 13 Rn. 40;… 139, 285, 309 f. Rn. 72;… 141, 1, 40 Rn. 96).
- BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus …
Durch die Neuregelung des § 7 Satz 2 GewStG sei nachträglich in konkret verfestigte Vermögenspositionen eingegriffen worden (Berufung auf BVerfGE 127, 1; 127, 31 und 127, 61).d) Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.ist der Auffassung, nach den Beschlüssen des Zweiten Senats vom 7. Juli 2010 (Hinweis auf BVerfGE 127, 1; 127, 31 und 127, 61) dürften Wertsteigerungen, die bis zum Zeitpunkt der Gesetzesverkündung entstanden seien, nicht der Ertragsbesteuerung unterworfen werden.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen"; vgl. BVerfGE 127, 1 ).
Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ), etwa wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (vgl. BVerfGE 132, 302 m.w.N.; ferner BVerfGE 127, 1 m.w.N.; "tatbestandliche Rückanknüpfung").
b) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Für den Bereich des Gewerbesteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Erhebungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist (vgl. BVerfGE 132, 302 unter Verweisung auf §§ 14, 18 GewStG; entsprechend für den Veranlagungszeitraum im Einkommensteuerrecht vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ).
Die unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Insbesondere muss der Normadressat hier eine Enttäuschung seines Vertrauens in die alte Rechtslage nur hinnehmen, soweit dies aufgrund besonderer, gerade die Rückanknüpfung rechtfertigender öffentlicher Interessen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 132, 302 m.w.N.).
Vertrauen ist besonders schutzwürdig, wenn die Betroffenen zum Zeitpunkt der Verkündung der Neuregelung nach der alten Rechtslage eine verfestigte Erwartung auf Vermögenszuwächse erlangt und realisiert hatten oder hätten realisieren können (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).
Die Beschwerdeführerin beanstandet als Verletzung ihres Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) insbesondere, dass ihr nicht die Möglichkeit gegeben worden sei, zur Frage der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung Stellung zu nehmen, die durch die zwischenzeitlich ergangenen Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1; 127, 31; 127, 61) zur Zulässigkeit rückwirkender Gesetze im Steuerrecht aufgeworfen worden sei.
- BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
a) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt' worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 127, 1 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ).Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände im Nachhinein ohne Weiteres belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; 127, 1 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ).
Demgegenüber ist von einer "unechten' Rückwirkung in Form einer tatbestandlichen Rückanknüpfung auszugehen, wenn die Rechtsfolgen eines Gesetzes erst nach Verkündung der Norm eintreten, deren Tatbestand aber Sachverhalte erfasst, die bereits vor Verkündung "ins Werk gesetzt' worden sind (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 39, 128 ; 72, 200 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 101, 239 ; 105, 17 ; 109, 133 ; 114, 258 ; 122, 374 ; 123, 186 ; 127, 1 ; 128, 90 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ; 148, 217 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 916/11, 2 BvR 636/12 -, Rn. 235 f.).
b) Grundsätzlich ist eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen ("echte' Rückwirkung) verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 101, 239 ; 122, 374 ; 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ; 141, 56 ).
Die Kategorie der "echten' Rückwirkung - verstanden als zeitliche Rückbewirkung von Rechtsfolgen auf abgeschlossene Tatbestände - findet ihre Rechtfertigung darin, dass mit ihr eine Fallgruppe gekennzeichnet ist, in der der Vertrauensschutz regelmäßig Vorrang hat, weil der in der Vergangenheit liegende Sachverhalt mit dem Eintritt der Rechtsfolge kraft gesetzlicher Anordnung einen Grad der Abgeschlossenheit erreicht hat, über den sich der Gesetzgeber vorbehaltlich besonders schwerwiegender Gründe nicht mehr hinwegsetzen darf (vgl. BVerfGE 127, 1 ).
- BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R
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Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: …
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Einkommensteuerpflichtiger Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft im …
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Steuerliche Qualifikation von Erträgen aus der Rückzahlung von Anleihen als nicht …
- BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- BFH, 22.08.2012 - I R 9/11
Sog. Mindestbesteuerung nicht verfassungswidrig - Abschnittsbesteuerung - …
- BFH, 14.06.2018 - III R 35/15
Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen
- BFH, 06.06.2013 - I R 38/11
Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: …
- FG Niedersachsen, 21.11.2013 - 6 K 366/12
Unzulässige unechte Rückwirkung im Zusammenhang mit § 8b Abs. 10 KStG
- BFH, 23.10.2019 - XI R 43/18
Vorlage an das BVerfG: BFH hält rückwirkende Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 72/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- FG Münster, 01.09.2011 - 9 K 5772/03
Bestätigung des Vorlagebeschlusses des Gerichts v. 2.3.2007 an das BVerfG: …
- FG Niedersachsen, 18.03.2022 - 7 K 120/21
Zurechnung von Provisionseinnahmen eines Vermittlerkontos zu einem selbständigen …
- BFH, 22.02.2017 - I R 2/15
Nachversteuerung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG 1997/StBereinG 1999; Abzug sog. …
- BFH, 13.04.2011 - X R 19/09
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 und mit …
- BFH, 07.12.2010 - IX R 70/07
Zur verfassungsrechtlich unzulässigen rückwirkenden Anwendung des § 11 Abs. 2 …
- FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 6 K 64/07
Vereinbarkeit des § 34 Abs. 7 S. 3 und 4 Körperschaftssteuergesetz (KStG) mit …
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2012 - 10 K 4245/11
Keine Abzugsfähigkeit der Kosten der erstmaligen Berufsausbildung - …
- BVerfG, 15.01.2019 - 2 BvL 1/09
Änderungen von Steuergesetzen wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren …
- OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 4/11
Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede i.S. von § 19 Abs. 3 lit. f VOL/A …
- BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07
Rückführung der Steuerentlastung für Pflanzenöl-Kraftstoffe verletzt betroffene …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 38/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BFH, 22.07.2010 - IV R 29/07
§ 7 Satz 2 GewStG verfassungsgemäß - Vermeidung von Steuerumgehungen - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2020 - 3 B 31.19
Feststellung der Missbräuchlichkeit der Zustimmungserklärung zur …
- FG Düsseldorf, 30.01.2018 - 13 K 2430/16
Abgeltungssteuerpflichtigkeit des Gewinns aus der Veräußerung von Anleihen als …
- BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - …
- BVerfG, 08.12.2021 - 2 BvL 1/13
Für das Jahr 2007 erfolgte steuerliche Privilegierung von Gewinneinkünften …
- BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 737/16
Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung
- FG Münster, 24.01.2003 - 11 K 6863/01
Steuerhinterziehung - Keine Strafbarkeit bei Nichtangabe von …
- BFH, 19.04.2012 - VI R 74/10
Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall - Neuregelung im …
- BFH, 03.09.2019 - IX R 8/18
Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltlicher Erwerb bei Übertragung ohne …
- LSG Hessen, 27.03.2017 - L 9 AS 331/15
§ 103 Abs. 1 SGB X bietet keine Anspruchsgrundlage für ein Erstattungsbegehren …
- BFH, 18.04.2012 - II R 36/10
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des Erlasses von Grundsteuer wegen …
- BFH, 10.08.2011 - I R 39/10
Verfassungswidrigkeit des § 3 SolZG 1995 n. F. in Bezug auf das …
- FG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 5 K 69/15
Kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz hinsichtlich § 20 Abs. 6 Satz …
- BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 48.13
Versorgungsausgleich; Rückabwicklung; Wiedereinsetzung; Nachsichtgewährung; …
- BFH, 06.04.2016 - I R 61/14
Begriff "Wirtschaftlicher Zusammenhang" in § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG - Umfang der …
- BVerwG, 16.03.2015 - 6 C 31.14
Erbenprivileg; Erbwaffen; Blockierpflicht; Verschärfung waffenrechtlicher …
- BFH, 05.11.2013 - VIII R 22/12
Kein Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen für ein Studium, welches eine …
- BFH, 09.05.2012 - X R 30/06
Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG im Veranlagungszeitraum …
- BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten - …
- BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2864/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Kürzung der Zuteilung kostenloser …
- OLG Karlsruhe, 22.02.2023 - 6 U 381/22
Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Fortsetzung eines …
- FG Münster, 27.11.2019 - 13 K 2898/16
Körperschaftsteuer - Ist die Übergangsvorschrift des zur rückwirkenden …
- BFH, 09.05.2017 - VIII R 54/14
Ermittlung des Gewinns bei der Veräußerung von jungen Aktien nach Ausübung von …
- BFH, 21.06.2012 - IV R 1/08
Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das …
- FG Münster, 23.03.2023 - 1 K 2478/21
Einkommensteuer - Zur Steuerpflicht von Vermögenübertragungen aus der Auflösung …
- FG Niedersachsen, 12.12.2018 - 7 K 128/15
Streit um die Berücksichtigung weiterer Betriebsausgaben bei der Ermittlung des …
- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; amtsbezogener …
- FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 1217/07
Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist für Grundstücke ist …
- BVerfG, 23.09.2010 - 1 BvQ 28/10
Zeitliche Beschränkung der staatlichen Förderung von Strom aus solarer …
- BFH, 11.04.2018 - I R 34/15
Bewertung einer Sachausschüttung in Form einer offenen Gewinnausschüttung; keine …
- BFH, 25.03.2021 - VIII R 16/18
Verfassungsrechtlich zulässige unechte Rückwirkung durch §§ 15b, 20 Abs. 2b Satz …
- BFH, 08.03.2011 - IV S 14/10
Bindung an die Entscheidung nach formloser Bekanntgabe der Urteilsformel an einen …
- BGH, 10.07.2019 - IV ZB 22/18
Wirksamkeit der Wahl des deutschen Errichtungsstatuts in einem Erbvertrag; …
- BFH, 30.06.2022 - IV R 42/19
Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen …
- BGH, 16.07.2014 - XII ZR 108/12
Zugewinnausgleichsanspruch: Anwendbarkeit neuen Rechts wenn die Ehe bei …
- FG München, 15.07.2020 - 7 K 498/19
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
- SG München, 25.06.2020 - S 12 KR 1865/18
Abrechnung neurologischer Komplexbehandlung
- BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 11/16 R
Risikostrukturausgleich: Zuschüsse für AOK Rheinland gestrichen
- FG Düsseldorf, 11.12.2012 - 10 K 4059/10
Abgeltungsteuer: Barabfindung beim Tausch bereits steuerentstrickter Altaktien - …
- FG Hamburg, 24.09.2012 - 2 K 31/11
Körperschaftsteuererhöhungsbetrag nach § 38 KStG 2002 n. F. ist nicht …
- LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 9 S 46/16
Lebensversicherungen müssen Großteil ihrer Kursgewinne aus Wertpapieranlagen …
- BFH, 10.12.2014 - I R 76/12
Körperschaftsteuererhöhung: Ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des …
- BFH, 23.10.2013 - X R 33/10
Austrittsleistung einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse ist …
- BGH, 05.04.2017 - XII ZB 259/16
Zugewinnausgleich: Auskunftsanspruch eines Ehegatten bei rechtskräftiger …
- BFH, 05.09.2023 - IV R 24/20
Zur Mitunternehmerstellung einer GbR; Abfärbung gewerblicher …
- BFH, 13.04.2011 - X R 33/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 54/09 - Keine …
- BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 20.14
Rückabwicklung der Pensionskürzung nach Versorgungsausgleich auch dann …
- BFH, 06.03.2013 - I R 10/11
Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen bei Auslandsbeteiligungen im …
- BFH, 15.07.2004 - IX B 116/03
Zur rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist
- BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10
Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß - Zuordnung des Gewinns …
- BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10
Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für …
- BFH, 29.10.2019 - VIII R 16/16
Zur Berücksichtigung von Verlusten aus sog. Vollrisikozertifikaten
- FG Köln, 08.11.2018 - 7 K 3022/17
Keine Steuerpause bei der Erbschaftsteuer
- BFH, 24.05.2022 - IX R 22/21
Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung eines sog. Mobilheims
- BVerfG, 11.05.2015 - 1 BvR 741/14
Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung eines Billigkeitserlasses (§§ 163, …
- FG Schleswig-Holstein, 04.09.2013 - 2 K 159/11
Keine Abzugsfähigkeit der Kosten der erstmaligen Berufsausbildung als …
- BFH, 10.02.2015 - IX R 6/14
Änderungsmöglichkeit des Steuerbescheides als Voraussetzung für den erstmaligen …
- BFH, 15.09.2010 - X R 55/03
Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002
- VerfG Brandenburg, 21.09.2012 - VfGBbg 46/11
Inanspruchnahme von Altanschließern zu Abwasseranschlussbeiträgen für …
- BFH, 03.11.2015 - VIII R 37/13
Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten …
- FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 14 K 4407/10
Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Werbungskostenabzugs für eine …
- BFH, 24.02.2014 - XI B 15/13
Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch …
- BFH, 16.06.2020 - VIII R 15/17
Zur Berücksichtigung von beschränkt abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2016 - 2 A 11124/15
Neuregelung der Professorenbesoldung in Rheinland-Pfalz verfassungsgemäß
- OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 115/11
Ausscheiden eines Arbeitgebers aus einer Beteiligungsvereinbarung mit der …
- FG München, 05.02.2020 - 7 K 3182/17
Steuerfreiheit von Ausschüttungen von Altveräußerungsgewinnen
- BFH, 28.10.2015 - I R 65/13
Körperschaftsteuererhöhung: Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsunabhängigen …
- BFH, 20.10.2010 - I R 62/08
Beitrittsaufforderung an das BMF: Beschränkung des Verlustabzugs bei stiller …
- FG Nürnberg, 27.11.2014 - 6 K 866/12
Hinzurechnung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 für in den …
- BFH, 27.03.2012 - I R 62/08
Abzugsbeschränkung für Verluste aus stillen Beteiligungen an …
- FG Niedersachsen, 06.07.2011 - 6 K 119/09
Rückwirkende Anwendung des § 8b Abs. 10 KStG für das Jahr 2007; Abgrenzung …
- BFH, 13.12.2022 - VIII R 23/20
Verfassungsmäßigkeit des Übergangsrechts zur Einführung der …
- OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11
VBL-modifiziertes Erstattungsmodell II
- OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 8/11
Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener …
- BSG, 23.06.2020 - B 2 U 4/18 R
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Beitragszuschlags in der gesetzlichen …
- FG Köln, 20.04.2016 - 4 K 2717/09
§ 32a KStG teilweise verfassungswidrig
- BFH, 23.10.2013 - X R 21/12
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 10. 2013 X R 3/12 - Steuerpflicht …
- BSG, 30.07.2019 - B 1 A 2/18 R
Krankenversicherung - Aufsichtsbehörde - Ermessen - Genehmigung eines …
- BGH, 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 49/14
Fachanwaltsbezeichnung: Neuverleihung nach Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft
- FG Düsseldorf, 06.01.2014 - 13 K 329/13
Berücksichtigung der Ausbildungskosten zum Verkehrsflugzeugführer als …
- FG Niedersachsen, 20.12.2013 - 7 K 69/12
Nachweisanforderungen an die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für die …
- BFH, 13.04.2011 - X R 17/10
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 - Besteuerung von …
- BVerfG, 11.08.2020 - 1 BvR 2654/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Sicherung der …
- VGH Bayern, 18.05.2015 - 11 BV 14.2839
Die Berechnung des Punktestands bei einer vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014 …
- VG Frankfurt/Oder, 26.09.2018 - 5 K 74/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
- FG Düsseldorf, 19.11.2015 - 8 K 3664/11
Entstrickungsbesteuerung gebilligt
- BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 458/13
AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz
- BFH, 23.03.2011 - X R 28/09
Keine ungekürzte Abziehbarkeit der auf die Finanzierung von Umlaufvermögen …
- VG Frankfurt/Oder, 26.09.2018 - 5 K 339/15
Nachträgliche Erhöhung der Abgaben für Wasser- und Bodenverbände; echte …
- VG Aachen, 28.03.2014 - 7 K 181/12
Duldungsbescheid; grundstücksbezogene Benutzungsgebühren; gesetzliche …
- FG Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 8 K 3145/11
Zeitraumbezogene Aufteilung eines Gewinns aus der privaten Veräußerung eines …
- BFH, 26.03.2021 - IX B 45/20
Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 17 EStG, …
- OLG Frankfurt, 10.01.2019 - 17 U 262/18
Widerruf eines Verbraucherdarlehens im Altfall: Ausschlussfrist des Art. 229 § 38 …
- BGH, 13.11.2018 - EnZR 39/17
Bestehen eines Entschädigungsanspruchs durch Festlegung des verbindlichen …
- FG Berlin-Brandenburg, 03.06.2015 - 5 V 5026/15
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Umsatzsteuer 2009
- BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 27/22
Vergütung für nicht abgerufene Standby-Dienste und Gewährung einer zusätzlichen …
- FG Münster, 11.03.2021 - 3 K 2647/18
Feststellung des Grundbesitzwertes für ein unbebautes Grundstück
- FG München, 24.01.2012 - 13 K 543/10
Keine Verletzung des Vertrauensschutzes durch die Übergangsregelung in § 52 Abs. …
- BGH, 12.07.2016 - EnVR 15/15
Unbefristete Genehmigung - Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: …
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - L 16 R 134/13
Arbeitslosengeld II - rückwirkende Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung - …
- FG Münster, 02.07.2014 - 12 K 2707/10
Freistellung von Dividenden einer spanischen Komplementär-Kapitalgesellschaft an …
- FG Hamburg, 25.10.2011 - 2 K 196/10
Verfassungsmäßigkeit der Änderungen des § 34 EStG in der Fassung des StSenkG und …
- BGH, 09.11.2021 - EnVR 36/20
Anreizregulierung: Anwendbarkeit einer Übergangsregelung auf Investitionsmaßnahme …
- LSG Bayern, 28.02.2018 - L 2 U 200/15
Beitragsausgleichsverfahren - Beitragszuschlag ist rechtmäßig erhoben worden
- BFH, 21.05.2015 - IV R 15/12
Wertaufholungsgebot verstößt nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG - Kein erhöhter …
- FG Düsseldorf, 14.12.2012 - 1 K 2309/09
Reichensteuer teilweise verfassungswidrig
- VG Cottbus, 13.08.2015 - 4 K 1382/14
- BFH, 02.04.2014 - V R 62/10
Die Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld vom 27. auf das …
- SG München, 15.07.2020 - S 12 KR 1865/18
Vorlage an das BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit des § 301 Abs. 2 S. 4 SGB V
- BFH, 07.05.2019 - VIII R 31/15
Besteuerung von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer
- FG Nürnberg, 04.12.2013 - 3 K 1186/12
Anwendung der Hinzurechnungsregelung bei Überentnahmen auch bei …
- BSG, 23.06.2020 - B 2 U 10/18 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragszuschlagsverfahren gem § …
- FG Nürnberg, 13.12.2016 - 1 K 1214/14
Körperschaftsteuer 2005 - 2008 sowie Gewerbesteuermessbetrag 2005 - 2008
- FG München, 06.06.2013 - 5 K 2416/12
Steuerbarkeit des Barausgleichs beim Aktientausch
- BFH, 15.02.2012 - I B 7/11
Abschaffung der Mehrmütterorganschaft: verfassungskonforme Auslegung der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2016 - 10 S 16.15
Antrag auf einstweilige Aussetzung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg …
- OLG Düsseldorf, 23.03.2022 - 3 Kart 25/21
1. Die unter Tenorziffer 3 der Festlegung vom 12.2020 (BK4-12-656A02) …
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18
Zulässigkeit eines zweigliedrigen Streitgegenstandes
- BGH, 18.02.2020 - XIII ZR 13/19
EEG-Umlage-Verzinsung II - Fälligkeitszinsen bei unterlassener Mitteilung der …
- FG Münster, 18.12.2019 - 1 K 2665/17
Einkommensteuer - Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Anwendung der …
- BFH, 16.04.2013 - IX R 20/12
Kein verfassungsrechtlich gebotener Rücktrag eines 2000 erzielten Verlusts in den …
- FG Münster, 27.10.2011 - 2 V 913/11
Steuerpflicht von Erstattungszinsen zweifelhaft!
- BGH, 04.05.2021 - EnVR 14/20
Erweiterungsfaktor III
- FG Köln, 06.11.2013 - 13 K 121/13
Veräußerungskosten können nicht in vollem Umfang vom steuerpflichtigen Anteil …
- OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 1/11
Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener …
- FG Münster, 09.03.2023 - 10 K 1726/18
Gewinnerhöhende außerbilanzielle Hinzurechnung eines sog. besitzzeitanteiligen …
- FG Schleswig-Holstein, 19.09.2019 - 1 K 139/18
Verwendungsreihenfolge für Nachversteuerung in § 34a EStG - Verfassungsmäßigkeit …
- BFH, 29.08.2012 - VIII B 45/12
Verfassungsmäßigkeit der Korrekturvorschrift des § 32a KStG - …
- OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15
Fahreignungs-Bewertungssystem; unechte Rückwirkung; Vertrauensschutz
- SG Gießen, 30.03.2015 - S 29 AS 871/13
1. Erstattungsansprüchen der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende …
- FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 199/09
Nachzahlung von Renten aus der Zeit vor Geltung des Alterseinkünftegesetzes
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2021 - 16 A 1676/16
Auskunftsantrag betreffend die vom Bundesamt für Verfassungsschutz elektronisch …
- FG Schleswig-Holstein, 10.02.2021 - 5 K 199/18
Dividende im Sinne das DBA-Luxemburg - Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten …
- FG Münster, 22.05.2019 - 7 K 1014/16
Einkommensteuer - Ist die rückwirkende Erfassung von Gewinnen aus der Veräußerung …
- BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 460/13
AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz
- FG Köln, 23.01.2013 - 4 K 741/11
Verlängerung der Spekulationsfrist für Wertpapiere in 1999 verfassungswidrig
- FG Niedersachsen, 27.12.2011 - 9 V 280/11
Verfassungsmäßigkeit einer rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist von …
- FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09
Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine …
- VG Mainz, 14.07.2020 - 1 L 445/20
Coronabedingte Untersagung von Betrieben der erotischen Massage
- VG Hannover, 28.02.2017 - 13 A 1443/15
Professorenbesoldung W 2; Leistungsbezüge; Kürzung; Anrechnung; Überleitung; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 2 A 11055/14
Anrechnung von Leistungsbezügen auf das Grundgehalt von Professoren
- BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 459/13
AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz
- BFH, 11.04.2012 - IX B 14/12
Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. …
- BGH, 18.02.2020 - XIII ZR 10/19
Verstoß gegen die Mitteilungspflicht nach § 74 S. 1 EEG 2014; Streit um die …
- LAG München, 21.09.2016 - 11 Sa 90/16
Auflösende Bedingung; Erwerbsminderungsrente; Rückwirkung
- BFH, 14.03.2011 - I R 95/04
Ergänzung des Vorlagebeschlusses von 8. 10. 2008 I R 95/04 an das BVerfG: …
- FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 14 K 14008/19
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Festsetzung von Erbschaftsteuer bei einem …
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 B 3.20
Heranziehung forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke zur Umlage des …
- FG Münster, 20.06.2018 - 10 K 3981/16
Hinzurechnung von Aktienverlusten im Jahr 2003 ist keine unzulässige Rückwirkung
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16
Sozialkassenbeitrag - Zeitraum 2012 bis 2014 - Baugewerbe
- FG Münster, 24.07.2015 - 4 K 1494/13
Im Jahr 2009 vereinnahmte Stückzinsen für vor dem 1.1.2009 erworbene …
- BVerfG, 26.04.2015 - 1 BvR 1420/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Systemwechsel bei der Versorgungsanstalt …
- AG Bad Segeberg, 25.06.2013 - 6 M 430/13
Zwangsvollstreckung: Sperrfrist bei nach altem Recht abgegebenen eidesstattlichen …
- BFH, 23.10.2013 - X R 11/12
Steuerpflicht von Rentenabfindungen berufsständischer Versorgungswerke
- VGH Bayern, 20.07.2012 - 10 CS 12.917
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis
- BGH, 11.04.2018 - VIII ZR 197/16
Erneuerbare Energien: Grundvergütung für die Erzeugung von Strom aus einem …
- BFH, 24.08.2016 - X R 11/15
Keine Altersvorsorgezulage für Angehörige eines ausländischen …
- VGH Bayern, 28.07.2015 - 11 ZB 15.418
Ungültigkeit einer im Wege des Umtauschs einer ukrainischen Fahrerlaubnis …
- FG Hessen, 22.10.2010 - 8 V 1268/10
Steuerliche Erheblichkeit der Verluste in Zusammenhang mit dem Erreichen der …
- FG Saarland, 23.04.2014 - 2 K 1157/11
Verfassungsmäßigkeit des eingeschränkten Verlustabzugs bei Aktienverkäufen - …
- VGH Baden-Württemberg, 22.05.2013 - 9 S 889/11
Förderung von Leistungen der Jugendsozialarbeit; hier: Leertagezuschuss für …
- BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1299/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur …
- OLG Karlsruhe, 19.12.2014 - 8 U 83/12
Bodenschutzrecht: Anwendbarkeit des bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs auf die …
- FG Köln, 23.10.2014 - 10 K 3473/12
Steuerfalle bei der Ausübung von Bezugsrechten aus "Altanteilen" geschlossen
- FG Niedersachsen, 16.05.2013 - 1 K 166/12
Abziehbarkeit von Zahlungen i.R.e. schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs als …
- BFH, 12.07.2012 - IX B 64/12
Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach der …
- FG Hamburg, 29.10.2010 - 6 K 94/10
Verfassungsmäßigkeit des § 32c EStG i.d. Fassung des Steuerentlastungsgesetzes …
- FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 14 K 14009/19
(Inhaltsgleich mit Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 19.05.2021
- BVerfG, 16.02.2012 - 1 BvR 127/10
Rspr des BFH zu klarstellendem Charakter von § 3 Abs 1 S 4 InvZulG 1999 vom …
- BFH, 06.08.2019 - VIII R 26/17
Sonderabschreibungen nach § 7g EStG a.F. für nach dem 31.12.2007 angeschaffte …
- BFH, 10.01.2017 - VII R 26/14
Zum Umfang des Entlastungsanspruchs beim Verbringen von Biokraftstoffen in andere …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - 1 K 1287/11
Feststellung des vortragsfähigen Verlustes auf den 31.12.2006 und dessen …
- FG Thüringen, 24.10.2013 - 2 K 747/12
Privates Veräußerungsgeschäft: Ermittlung des steuerbaren Wertzuwachses, …
- BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 23/12 R
Krankenversicherung - Aufstockungsversicherung mit Mehrleistungsanspruch bei …
- FG Münster, 21.06.2013 - 4 K 1918/11
Sonderabschreibungen gehören nicht zum steuerpflichtigen Spekulationsgewinn!
- LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11
Frau heiratet Bauer - und wird beitragspflichtig
- FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1303/16
Keine analoge Anwendung des § 32a Abs. 2 KStG
- BFH, 14.04.2015 - IX R 17/14
Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs gemäß § 10d Abs. 4 Satz 6 2. …
- VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14
Übergangsregelung für Spielhallenkonzessionen
- VG München, 19.11.2012 - M 10 K 12.4557
Eheliche Lebensgemeinschaft; Bestand von weniger als drei Jahren; kein Schutz des …
- VG Cottbus, 05.10.2010 - 1 K 931/07
Vergnügungssteuer
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2018 - 4 Sa 1832/16
Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des …
- FG Hessen, 24.03.2015 - 4 K 2179/13
Die Beteiligten streiten darüber, ob eine als Sachausschüttung bezeichnete …
- LSG Thüringen, 26.11.2013 - L 6 KR 433/12
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines von der Krankenkasse festgesetzten …
- FG Düsseldorf, 15.04.2013 - 6 K 4270/10
Körperschaftsteuererhöhung durch vororganschaftliche Mehrabführungen - Saldierung …
- VG Ansbach, 19.03.2013 - AN 1 S 13.00363
Entlassung einer Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; fehlende fachliche …
- FG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 9 K 242/12
Die Berücksichtigung von Versicherungsbeiträgen zu privaten …
- FG Hessen, 17.10.2012 - 1 K 2343/08
Investition in eine Schuldverschreibung über eine vermögensverwaltende …
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 6 Sa 357/17
Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des …
- BFH, 01.10.2010 - IV R 32/07
Notwendige Beiladung des während des Klageverfahrens bzw. Revisionsverfahrens …
- FG Köln, 26.06.2020 - 4 K 3437/11
Vorliegen eines Gewerbebetriebs beim Bezug von Einkünften aus der Beteiligung an …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16
Verfassungsmäßigkeit des SoKaSiG
- FG Düsseldorf, 31.08.2015 - 1 V 1486/15
Bauträgerfälle: Kein Vertrauensschutz für Bauunternehmer
- BGH, 30.04.2013 - EnVR 22/12
Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG
- OVG Niedersachsen, 03.05.2011 - 4 LC 191/10
§ 15 Abs. 2 S. 2 und 3 WoGG 2009 sind verfassungsgemäß; Verfassungsmäßigkeit von …
- BFH, 23.03.2011 - X R 4/06
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 03. 2011 X R 28/09 - Berechnung der nicht …
- BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02
Besteuerung privater Grundstücksveräußerungsgeschäfte nicht verfassungswidrig
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13
Hinterbliebenenversorgung für Lebenspartnern - hier: …
- FG Rheinland-Pfalz, 19.03.2013 - 3 K 2285/10
Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe für die private Verwendung eines dem …
- FG Hamburg, 18.02.2013 - 6 K 43/11
Verlustfeststellung gem. § 10d EStG für 1999 - 2001
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 A 2.10
Haftung für nicht ordnungsgemäße Verwaltungsführung; Verwaltungsrechtsweg; …
- AG Berlin-Mitte, 06.05.2020 - 123 C 5146/19
Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens in Berlin nach dem 18. Juni 2019
- FG Hamburg, 30.08.2016 - 2 K 84/16
Heilung eines Bekanntgabemangels - Prämien wertlos gewordener Knock-out-Optionen …
- OLG Koblenz, 23.11.2012 - 13 UF 592/12
Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung von Rechtsanwendungsfehlern im …
- FG Baden-Württemberg, 26.03.2008 - 2 K 173/05
Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlicher Anschaffung und …
- VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 802/20
Inkassounternehmen darf keine Kosten für die Führung eines internen …
- VGH Hessen, 18.07.2019 - 5 A 506/18
- BFH, 08.04.2014 - IX R 32/13
Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs gemäß § 10d Abs. 4 Satz 6 2. …
- BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 25/12 R
Bestimmung der Höhe der Monatsprämien für eine Mehrleistungsversicherung
- FG Münster, 06.11.2015 - 4 K 1109/14
Steuerpflicht von Ansprüchen aus Lebensversicherungen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - 16 B 678/15
Umstellung des Mehrfachtäter-Punksystems in das Fahreignungs-Bewertungssystem; …
- FG Münster, 19.02.2014 - 9 K 511/14
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 34a EStG , Einspruchs- und …
- FG Berlin-Brandenburg, 27.08.2013 - 8 K 8289/10
Übergangregelungen vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren nicht …
- OLG Karlsruhe, 19.07.2013 - 5 UF 288/11
Zugewinnausgleich: Anwendbarkeit der Neuregelung über die Höhe der …
- VG Regensburg, 31.08.2020 - RN 8 K 18.296
Umschreibung einer durch Umtausch erworbenen EU-Fahrerlaubnis
- BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 24/12 R
Bestimmung der Höhe der Monatsprämien für eine Mehrleistungsversicherung
- FG München, 08.02.2023 - 4 K 2771/21
Feststellung des Wert eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft
- BFH, 23.03.2011 - X R 33/05
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 03. 2011 X R 28/09 - Keine …
- OLG München, 13.01.2017 - 25 U 4117/16
Keine Festschreibung einer einmal erfolgten Mitteilung über die Höhe der …
- BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1387/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2013 - VerfGH 13/11
Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Vorteilsabschöpfung nach § 7a Satz 2 bis 4 …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 9 K 252/11
Zurechnung der Zeiträume von Absetzungen u.a. für Abnutzung bei der Ermittlung …
- FG Sachsen, 31.07.2013 - 2 K 1885/11
Aufteilung von Gewinnen aus Grundstücksveräußerungen im Rahmen der durch das …
- FG Düsseldorf, 05.09.2012 - 15 K 682/12
Abzugsbeschränkung der Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer - …
- BVerfG, 12.02.2019 - 1 BvR 2914/17
Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde eines Energieunternehmens bezüglich …
- FG Köln, 16.02.2016 - 10 K 2335/11
Besteuerung eines Entnahmegewinns anlässlich der Überführung von im …
- VG München, 08.10.2015 - M 12 K 15.3332
Anspruch auf Witwengeld - Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1075/11
Steueranmeldung zur Luftverkehrsteuer für Januar 2011
- FG Niedersachsen, 08.12.2010 - 2 K 295/08
Beginn der Abfärbewirkung im Zusammenhang mit einer gewerblichen Betätigung; …
- BFH, 26.08.2010 - I B 85/10
Ermittlung von Gewinnen aus einem Wertpapiersammeldepot - entgangene Einnahmen …
- BVerwG, 28.05.2020 - 5 BN 2.19
Wirksamkeit einer Kostenbeitragssatzung für Kindertagesstätten
- VG Gelsenkirchen, 15.12.2015 - 7 K 4746/15
Fahrerlaubnis, Entziehung, Fahreignungs-Bewertungssystem
- FG Düsseldorf, 03.09.2015 - 1 V 1659/15
Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteuerbescheiden im Hinblick auf die …
- FG München, 16.04.2015 - 13 K 2956/11
Übertragung von Kommanditanteilen an Immobilienfonds;Abgrenzung Veräußerung - …
- LG Bayreuth, 26.04.2013 - 42 T 54/13
Sperrfrist für erneute Vermögensauskunft; Überleitungsvorschrift
- OVG Hamburg, 24.04.2013 - 1 Bf 74/12
Gesetzliche Zuweisung von bei der ARGE beschäftigten Landesbeamten zu einer …
- FG Schleswig-Holstein, 27.01.2012 - 1 V 226/11
Berücksichtigung von Erstattungszinsen i.S.d. § 233a AO bei der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - 4 L 103/10
Zur Anwendung des § 4 Abs 2 S 1 AbwAGAG ST und des § 7 AbwAGAG ST
- BVerwG, 22.10.2020 - 5 BN 3.20
Wirksamkeit einer Kostenbeitragssatzung für Kindertagesstätten; erfolglose …
- BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14
Behandlung eines Überpreises für ein festverzinsliches Wertpapier - …
- FG Köln, 27.06.2003 - 14 K 6718/02
Keine AdV bei Einkünften aus privaten Wertpapier-Veräußerungsgeschäften:
- FG Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 11 K 1669/13
Änderung der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags § 52 Abs. 25 Satz 5 …
- VGH Bayern, 03.12.2014 - 4 N 14.2046
Es ist prinzipiell zulässig und verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, wenn …
- FG Münster, 23.08.2022 - 15 K 791/19
Streit über über die Besteuerung einer Abfindungszahlung; Nachforderung von …
- SG Fulda, 23.02.2018 - S 4 KR 255/16
- OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - Verg 2/11
Zurückweisung der sofortigen Beschwerde gegen die Erteilung des Zuschlags in …
- FG Nürnberg, 19.10.2022 - 3 K 1540/20
Einkommensteuer 2014 - Bewirtungsaufwendungen als Veräußerungskosten
- VG Frankfurt/Oder, 21.11.2019 - 5 K 2765/16
- FG Niedersachsen, 25.01.2018 - 6 K 145/16
Vorliegen eines Verstoßes gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit bei …
- FG Sachsen, 10.11.2015 - 2 K 741/15
Übergangsregelung anlässlich der Einführung der Abgeltungsteuer zur Behandlung …
- FG Münster, 21.09.2015 - 5 V 2152/15
Zeitliche Reichweite des § 27 Abs. 19 UStG
- BFH, 21.10.2013 - III B 147/12
Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf ein laufendes …
- LG Dessau-Roßlau, 16.07.2012 - 1 T 141/12
Erfüllung der Forderung des Insolvenzantragstellers: Zulässigkeit des …
- FG Düsseldorf, 05.09.2011 - 1 V 2325/11
Zweifel an der Besteuerung von Erstattungszinsen
- FG Münster, 07.07.2020 - 6 K 2090/17
Einkommensteuer: Zwingende Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs
- BVerwG, 28.05.2020 - 5 BN 5.19
Streit um Regelungen des brandenburgischen Kindertagesstättengesetzes; …
- VG Frankfurt/Oder, 20.11.2019 - 5 K 1221/16
- FG Münster, 12.08.2015 - 15 V 2153/15
Vertrauensschutz für Bauleistende
- VG Trier, 09.09.2014 - 1 K 711/14
Beamtenalimentation - Professorenbesoldung -; Zulässigkeit der "Umwidmung" von …
- FG Köln, 05.06.2014 - 15 K 1958/13
Zureichender Grund für behördliches Untätigbleiben, Aussetzung
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2021 - 5 B 23.19
Erstattung von nach dem brandenburgischen Hochschulgesetz geleisteter …
- FG Sachsen, 23.02.2016 - 3 K 502/13
Verfassungsmäßigkeit des Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe; Behauptete …
- AG Offenbach, 19.04.2013 - 61 M 2589/13
Dauer Sperrfrist für die neuerliche Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach …
- FG Düsseldorf, 19.10.2012 - 6 K 2439/11
Geltung des Abzugsverbots des § 8 b Abs. 3 Satz 3 KStG im Liquidationsfall - …
- FG München, 18.09.2012 - 7 K 2684/10
Verstoß des Abzugsverbots für negativen Aktiengewinn aus Investmentfond gegen …
- BFH, 18.05.2011 - X R 63/04
Betriebsveräußerung zum 31. März 1999 - Anwendung des halben Steuersatzes
- BVerwG, 28.05.2020 - 5 BN 4.19
Rückwirkende Wirkung des Einvernehmens durch den örtlichen Träger der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 A 10098/14
Gewerbsmäßiger Betrieb einer Spielhalle - Einhaltung eines Mindestabstands zu …
- FG Köln, 05.02.2009 - 9 K 654/03
Möglichkeit des inländischen Gesetzgebers zur Entscheidung über die Einbeziehung …
- BVerwG, 28.05.2020 - 5 BN 3.19
Rückwirkende Wirkung des Einvernehmens durch den örtlichen Träger der …
- AG Offenbach, 24.04.2013 - 61 M 2589/12
Dauer Sperrfrist für die neuerliche Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach …
- FG München, 05.04.2012 - 5 K 464/12
Aussetzungszinsen
- VG Halle, 13.04.2011 - 5 A 19/10
Zulässige Rückanknüpfung durch GrStG § 33, Fassung 2009
- BFH, 25.11.2010 - IX R 46/02
- FG Niedersachsen, 25.05.2023 - 4 K 186/20
Anwachsung; privates Veräußerungsgeschäft; Privates Veräußerungsgeschäft bei …
- FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 3940/18
Einkommensteuer - Zur Verfassungsmäßigkeit der Abzugs- und Rücktragsbeschränkung …
- FG Nürnberg, 05.11.2019 - 1 K 1550/17
Korrekturmöglichkeit und Anleger-Aktiengewinn
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 2 EG 5/12
Elterngeld; Familienförderung; Folgerichtigkeit; Progressionsvorbehalt; …
- VG Aachen, 27.02.2012 - 4 K 1427/10
Übliche Jahresrohmiete als normaler Rohertrag bei bebauten Grundstücken i.S.d. § …
- OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 3/11
Nachprüfung der Beschaffung von Grippeimpfstoff durch gesetzliche Krankenkassen
- ArbG Düsseldorf, 18.03.2020 - 15 Ca 6412/19
- FG Düsseldorf, 20.01.2011 - 14 K 2239/09
Anerkennung von Schuldzinsen aus einem Darlehen als Werbungskosten bei den …
- FG Münster, 28.08.2003 - 11 K 6243/01
Zur rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist bei § 23 EStG
- FG Baden-Württemberg, 29.11.2012 - 1 K 2535/11
Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe für die private Nutzung eines dem …
- FG Niedersachsen, 12.09.2012 - 4 K 316/10
Zahlung einer Vorabverwaltungsgebühr im Jahr 2007 i.R.e. über 30 Jahre laufenden …
- OLG Hamm, 06.07.2012 - 25 U 2/12
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater
- FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2007 - 1 K 115/06
Verteilung der Feststellungslast für den Inhalt vorgenommener Buchungen; …
- FG Düsseldorf, 30.05.2017 - 10 K 2368/15
Keine Sonderabschreibung nach § 7g EStG für Wirtschaftsgüter des AV, die nach dem …
- BVerwG, 24.11.2014 - 9 BN 3.14
Rechtmäßigkeit einer Aussetzungsregelung bezüglich einer Erhebung der Jagdsteuer
- FG Köln, 25.06.2013 - 12 K 2008/11
Einkommensteuer: Übertragung von Betriebsvermögen zwischen verschiedenen …
- BVerfG, 08.09.2010 - 2 BvR 2555/09
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
- FG Köln, 27.01.2022 - 3 K 1835/20
Steuermindernde Berücksichtigung von Schulgeldkosten für eine Internationale …
- OVG Hamburg, 16.11.2015 - 4 Bs 207/15
Fahrerlaubnisrecht; Fahreignungsregister; Umrechnung des Punktestandes nach § 65 …
- LG Köln, 10.09.2013 - 39 T 121/13
Anwendbarkeit von § 903 ZPO a.F. gegenüber § 802d ZPO n.F. auf nach altem Recht …
- FG Düsseldorf, 14.02.2012 - 13 K 5851/03
Begrenzung des Verlustrücktrags auf ein Jahr durch das StEntlG verstößt für im …
- VG Düsseldorf, 06.04.2021 - 29 K 10475/18
Konkurrentenverfahren, Bestellung, bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger, …
- FG Hamburg, 19.06.2013 - 2 K 185/11
Körperschaftsteuer: Besteuerung des Veräußerungsgewinns einbringungsgeborener …
- FG Baden-Württemberg, 24.04.2013 - 2 K 1962/12
Aufwendungen für Doppelbett mit einseitig motorisch verstellbarem Einlegerahmen …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2012 - 2 K 2428/10
Die steuerliche Konkretisierung von Aktien im Sammeldepot
- VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 1650/16
Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht
- VGH Bayern, 06.03.2017 - 3 ZB 16.868
Versorgungsabschlag bei Altersteilzeit im Blockmodell
- FG Sachsen, 13.11.2014 - 2 K 1399/14
Scheidungskosten keine außergewöhnlichen Belastungen
- FG Hessen, 18.12.2012 - 10 K 3166/09
Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 i.d.F. des JStG 2007 gemäß § 52 Abs. …
- VG München, 08.03.2012 - M 23 S 11.4196
Aufenthaltsrecht des Ehegatten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2011 - 3 A 1366/09
Anspruch eines Kriminalhauptkommissars auf Gewährung einer sog. Leichenpauschale …
- FG Düsseldorf, 30.03.2022 - 7 K 905/19
Nichtberücksichtigung eines Verlustes im Streitjahr 2010 durch Anwendung von § 14 …
- VG Frankfurt/Oder, 19.12.2019 - 5 K 1088/15
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2019 - 6 B 10860/19
Maßnahmen zur Beendigung des Monopols im Bereich der Veranstaltung und …
- VG Augsburg, 16.10.2017 - Au 7 K 16.1459
Warn- und Erziehungsfunktion des Stufensystems bei Entzug der Fahrerlaubnis
- FG Düsseldorf, 18.03.2014 - 6 K 2087/11
Festsetzung und Begrenzung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags als …
- FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 73/13
Berücksichtigung ausländischer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen …
- LSG Hessen, 01.03.2013 - L 6 AS 42/12
Arbeitslosengeld II - Streichung des befristeten Zuschlages - unechte Rückwirkung …
- FG Hessen, 18.12.2012 - 10 K 3167/09
Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 i.d.F. des JStG 2007 gemäß § 52 Abs. …
- FG Saarland, 29.02.2012 - 2 V 1406/11
Änderung von Einkommensteuerbescheiden, deren Festsetzungsfrist zum 18. Dezember …
- FG Hessen, 17.02.2012 - 1 V 2821/11
Ermittlung des steuerbaren Teils des Spekulations-Gewinns aus der Veräußerung …
- FG München, 14.10.2011 - 8 K 103/11
Beginn der Spekulationsfrist bei Verschmelzung
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2021 - 10 N 5.21
Erhebung eines Nutzungsentgelts: Angemessenheit eines Entgelts bei …
- VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 2062/16
Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht
- FG Münster, 18.12.2013 - 10 K 257/10
Kürzung von WK bei VuV und Anschaffungszeitpunkt eines privaten …
- VG Düsseldorf, 13.07.2011 - 22 K 3024/11
Rückwirkung Vertrauensschutz Eheliche Lebensgemeinschaft Trennungswille
- FG Köln, 25.06.2013 - 12 K 2010/11
Einkommensteuer: Übertragung von Betriebsvermögen zwischen verschiedenen …
- FG Niedersachsen, 14.05.2013 - 13 K 89/12
Kosten für Erststudium als Werbungskosten
- FG Düsseldorf, 25.04.2013 - 8 K 3988/11
Gewinn aus privater Grundstücksveräußerung - Verlängerung der Spekulationsfrist …
- LSG Baden-Württemberg, 27.08.2014 - L 5 R 1297/12
- FG Baden-Württemberg, 14.05.2014 - 1 K 2136/13
Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 EStG
- VG Berlin, 12.04.2013 - 4 K 443.12
Subsidiarität der Feststellungsklage; Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des …
- VGH Bayern, 26.07.2012 - 3 CE 12.1267
Verschiebung des Ruhestandsbeginns bei Lehrkräften an öffentlichen Schulen durch …
- VG Göttingen, 23.02.2011 - 3 A 170/09
Abfallgebühr; Drittleistungsentgelt; Fehlertoleranzgrenze; Fremdleistungsentgelt; …
- FG Köln, 22.09.2023 - 2 K 1788/17
Kapitalertragsteuererstattung: Erstattung von Kapitalertragsteuer gemäß § 32 Abs. …
- VG Würzburg, 27.04.2016 - W 6 K 15.1167
Entzug der Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 18.01.2016 - 11 CS 15.2598
Keine Beanstandung des Fahreignungs-Bewertungssystems
- VG Berlin, 25.07.2013 - 4 L 313.12
Rechtmäßigkeit der für 2011 von der BAFin erhobenen Sonderzahlung
- FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 16 K 2791/09
Anspruch eines Richters auf Berücksichtigung von Aufwendungen für sein häusliches …
- VG München, 14.10.2010 - M 10 K 09.5141
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes; Progression des Steuersatzes; …
- FG Hamburg, 24.01.2003 - III 384/02
Veräußerungen nach Gesetzesbeschluss in jedem Fall von der Neuregelung des § 23 …
- FG Köln, 22.09.2023 - 2 K 1792/17
Kapitalertragsteuererstattung: Erstattung von Kapitalertragsteuer gemäß § 32 Abs. …
- OLG Düsseldorf, 29.03.2023 - 26 U 7/22
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von EEG -Umlagezahlungen eines …
- ArbG München, 02.02.2022 - 39 Ca 2189/21
Auslegung einer Protokollnotiz - (Keine) Ansprüche eines Flugkapitäns auf …
- ArbG München, 26.01.2022 - 8 Ca 2190/21
Coronavirus, SARS-CoV-2, Tarifvertrag, Tarifvertragsparteien, Vereinigung, …
- FG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - 7 V 7191/11
Berechnung des Veräußerungsgewinns bei Immobilienveräußerung nach mehr als zwei …
- VGH Bayern, 15.01.2020 - 3 ZB 18.1697
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes
- VG Berlin, 14.09.2012 - 4 K 553.10
Bemessung des Beitragssatzes für den Jahresbeitrag eines Finanzdienstleisters
- FG Saarland, 22.02.2012 - 2 V 1406/11
Änderung eines vor dem 18.12.2006 ergangenen Einkommensteuerbescheids des …
- BFH, 13.01.2011 - IX R 19/03
- SG Fulda, 20.12.2010 - S 4 KR 112/09
Krankenversicherung - Inkrafttreten der Aufwandspauschale nach § 275 Abs 1c S 3 …
- ArbG München, 02.02.2022 - 39 Ca 2188/21
Auslegung einer Protokollnotiz - (Keine) Ansprüche eines Flugkapitäns auf …
- LG Duisburg, 27.05.2013 - 7 T 74/13
Eidesstattliche Versicherung, Vermögensauskunft, Sperrfrist
- FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 13 K 13374/09
Erwerb von Eigentumswohnungen: Stichtagsregelung zur Anwendung des § 4 Abs. 3 …
- FG Düsseldorf, 11.03.2013 - 10 K 2457/11
Sonderabschreibung gemäß § 7g Abs. 5 EStG für nach dem 31.12.2007 angeschaffte …
- VGH Bayern, 04.12.2012 - 10 ZB 12.1894
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
- FG Sachsen-Anhalt, 09.02.2012 - 4 V 953/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkend angeordneten …
- FG München, 24.02.2011 - 14 K 210/08
Rückwirkende Änderung der Bemessungsgrundlage
- VG Gelsenkirchen, 12.03.2021 - 3 K 11255/17
Versorgungsabschlag, Altersteilzeit, Teilzeit, Blockmodell, Arbeitsphase, …
- VG Magdeburg, 19.11.2020 - 9 B 274/20
Benutzungsgebühren
- OVG Sachsen, 17.09.2015 - 3 B 255/15
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG Hamburg, 01.09.2015 - 2 E 4806/15
Wiederholung der 10. Klasse - Rückwirkung von Neuregelungen
- VGH Bayern, 06.02.2013 - 10 CS 12.2723
Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft erst nach Inkrafttreten der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - 12 A 2287/11
Rüge eines Wegfalls des Kinderteilerlasses als verfassungswidrig i.R. eines …
- VG München, 11.07.2012 - M 25 K 12.1291
Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; dreijährige Ehebestandszeit; …
- VG München, 18.01.2012 - M 25 K 11.5222
Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; dreijährige Ehebestandszeit; …
- OLG München, 28.10.2011 - 12 UF 1476/11
Versorgungsausgleich: Anwendbarkeit des neuen Rechts auf Altverfahren
- AG Berlin-Mitte, 10.06.2020 - 124 C 5060/19
§ 3 Abs. 1 MietenWoG Bln schließt Mierterhöhungen nach dem Stichtag aus
- VG München, 10.09.2015 - M 6b S 15.2743
Fahreignungs-Bewertungssystem, Entziehung, Fahrerlaubnis, Übergangsregelung, …
- LG Landshut, 07.05.2013 - 34 T 869/13
Abnahme der Vermögensauskunft eines Schuldners
- FG Köln, 13.11.2012 - 13 K 539/04
Keine Verfassungswidrigkeit der Neuregelung zum betrieblichen Schuldzinsenabzug
- VG Darmstadt, 18.09.2012 - 6 L 935/12
Maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidung bei Rechtsänderung
- VG Düsseldorf, 15.08.2012 - 22 L 1220/12
Aufenthaltserlaubnis, eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis, eigenständiges …
- FG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - 7 V 191/11
Art der Ermittlung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilien bei noch nicht …
- BFH, 16.07.2002 - IX R 62/99
- VG Darmstadt, 04.07.2013 - 5 K 481/12
Nacheheliche Aufenthaltserlaubnis in Übergangsfällen
- VG Berlin, 14.08.2012 - 4 L 159.12
Ermittlung des Kundenstrukturzuschlages
- FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 107/02
Abgabenordnung: Einspruchsrücknahme
- VG Berlin, 06.12.2018 - 8 K 449.16
Bestätigung der Dauer der Nachwirkungsfrist der öffentlichen Förderung von …
- FG Münster, 24.04.2015 - 4 K 303/13
Abschreibung des Wertes der Gebäude eines landwirtschaftlichen Betriebsvermögens
Rechtsprechung
BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
- DFR
Beteiligungsquote
- openjur.de
§§ 52 Abs. 1 Satz 1, 17 Abs. 1 EStG
Rückwirkung im Steuerrecht II: Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen teilweise verfassungswidrig
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 17 Abs 1 S 4 EStG vom 24.03.1999, § 52 Abs 1 S 1 EStG vom 24.03.1999, § 255 HGB
Rückwirkende Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 vH auf 10 vH bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen mit verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes unvereinbar - § 17 Abs 1 S 4 EStG iVm t § 52 Abs 1 S 1 idF vom 24.03.1999 ... - IWW
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit des § 17 Abs. 1 i.v.m. § 52 Abs. 1 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002; Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen im EStG ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Rückwirkung im Steuerrecht; Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen
- rewis.io
Rückwirkende Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 vH auf 10 vH bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen mit verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes unvereinbar - § 17 Abs 1 S 4 EStG iVm t § 52 Abs 1 S 1 idF vom 24.03.1999 ...
- ra.de
- rewis.io
Rückwirkende Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 vH auf 10 vH bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen mit verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes unvereinbar - § 17 Abs 1 S 4 EStG iVm t § 52 Abs 1 S 1 idF vom 24.03.1999 ...
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Rückwirkung im Steuerrecht II: Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen teilweise verfassungswidrig
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen teilweise verfassungswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen
- lto.de (Kurzinformation)
Karlsruhe schützt Steuerzahler vor rückwirkenden Gesetzesänderungen
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Karlsruhe beschränkt rückwirkende Steuergesetze
- steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)
Bundesverfassungsgericht schützt Steuerzahler vor rückwirkenden Gesetzesänderungen
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen teilweise verfassungswidrig
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Absenkung der Beteiligungsquote bei privater Veräußerung von Kapitalanteilen teilweise verfassungswidrig
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Angehöriger, Anteilsveräußerung, Fremdvergleich, Frist, Kaufpreis, Missbrauch, Rückwirkung, Veranlagung, Verfassung, Veräußerungsgewinn, Wesentliche Beteiligung, Wesentlichkeitsgrenze, Entgelt
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Absenkung, Anschaffungskosten, Gemeiner Wert, Gleichheit, Halbteilungsgrundsatz, Rechtsstaatsprinzip, Rückwirkung, Steuerbelastung, Verfassungsmäßigkeit, Veräußerungsgewinn, Wesentliche Beteiligung, Wesentlichkeitsgrenze
- rechtsportal.de (Leitsatz)
EStG § 1997 § 17 Abs. 1 S. 4 ; GG Art. 3 Abs. 1
Veräußerungsgewinn, Wesentliche Beteiligung, Wesentlichkeitsgrenze, Anteil, Absenkung, Gesetz, Änderung, Rückwirkung, Verfassung
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Rückwirkende Besteuerung von bestimmten Anteilsveräußerungen für verfassungswidrig erklärt
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Beteiligungsveräußerung
- Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG
- Schuldzinsen
- Betrieblicher Schuldzinsenabzug
- Nichtabzugsfähige Schuldzinsen
- Einteilung der Schuldzinsen
Sonstiges (2)
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
- handelsblatt.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Unternehmensbewertung für Historiker
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 19.03.2002 - 1 K 63/00
- FG Nürnberg, 15.09.2003 - IV 229/02
- FG Niedersachsen, 14.02.2005 - 3 K 679/04
- BFH, 01.03.2005 - VIII R 25/02
- BFH, 01.03.2005 - VIII R 92/03
- BFH, 10.08.2005 - VIII R 22/05
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05
- BFH, 25.11.2010 - IX R 47/10
- BVerfG, 17.02.2011 - 2 BvR 753/05
- BVerfG, 05.05.2011 - 2 BvR 748/05
Papierfundstellen
- BVerfGE 127, 61
- NJW 2010, 3634
- ZIP 2010, 65
- DVBl 2010, 1251
- DÖV 2010, 901
- BStBl II 2011, 86
- BGBl I 2010, 1296
- NZG 2010, 1099
- NZG 2010, 1200 (Ls.)
Wird zitiert von ... (180) Neu Zitiert selbst (43)
- BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93
Sozialpfandbriefe
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).c) Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).
Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 68, 193 ; 105, 17 ; 109, 133 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, S. 634 ).
Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Die bloße Absicht, staatliche Mehreinkünfte zu erzielen, ist für sich genommen grundsätzlich noch kein den Vertrauensschutz betroffener Steuerpflichtiger überwindendes Gemeinwohlinteresse, denn dies würde bedeuten, dass der Vertrauensschutz gegenüber rückwirkenden Verschärfungen des Steuerrechts praktisch leerliefe (vgl. BVerfGE 105, 17 ).
Dies kann anders zu beurteilen sein, wenn mit der innerhalb eines Veranlagungszeitraums rückwirkenden Verschärfung unerwartete Mindereinnahmen oder ein sonstiger außerordentlicher Finanzbedarf aufgefangen werden soll (vgl. BVerfGE 105, 17 ).
- BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
a) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
c) Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).
Für den Bereich des Einkommensteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist; denn nach § 38 AO in Verbindung mit § 36 Abs. 1 EStG entsteht die Einkommensteuer erst mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums, das heißt nach § 25 Abs. 1 EStG des Kalenderjahres (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; vgl. auch bereits BVerfGE 13, 261 ; 13, 274 ; 19, 187 ; 30, 272 ).
(3) Andere Rechtfertigungsgründe, wie etwa einen Finanzierungsbedarf möglicherweise begleitende ordnungspolitische Sachziele (vgl. etwa BVerfGE 30, 250 ; 50, 386 ; 72, 175 ; 88, 384 ) oder die Notwendigkeit rascher Korrektur offensichtlicher Fehlsubventionierungen, die auf Ankündigungs- oder Mitnahmeeffekten beruhen (vgl. BVerfGE 97, 67 ), kommen ebenfalls nicht in Betracht.
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
a) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
c) Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ).
Für den Bereich des Einkommensteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist; denn nach § 38 AO in Verbindung mit § 36 Abs. 1 EStG entsteht die Einkommensteuer erst mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums, das heißt nach § 25 Abs. 1 EStG des Kalenderjahres (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; vgl. auch bereits BVerfGE 13, 261 ; 13, 274 ; 19, 187 ; 30, 272 ).
- BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78
Rechtshilfevertrag
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
a) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
c) Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ).
Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des …
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ).Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).
Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Auch hier muss der Normadressat eine Enttäuschung seines Vertrauens in die alte Rechtslage nur hinnehmen, soweit dies aufgrund besonderer, gerade die Rückanknüpfung rechtfertigender öffentlicher Interessen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05 -, unter C. II. 1. e> mit Nachweisen auch zur Kritik).Es wird also im Zeitpunkt der Realisation ein über den vorangegangenen Zeitraum akkumulierter Zuwachs an Leistungsfähigkeit nachholend der Besteuerung unterworfen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05 -, unter C. II. 2. b> bb>).
Das Bedürfnis nach Gegenfinanzierung bezeichnet daher ebenfalls nur einen allgemeinen Änderungsbedarf, der es rechtfertigt, Wertsteigerungen ab der Verkündung steuerlich zu erfassen, aber nicht gerade auch die rückwirkende Einbeziehung bereits steuerfrei erzielter Vermögenszuwächse legitimiert (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05 -, unter C. II. 2. b> cc> ).
Ob und inwieweit er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist eine Frage politischer Gestaltung (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05 -, unter C. III. 2. a> bb>), so dass auch die zehnprozentige Beteiligungsgrenze als solche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
- BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82
Emeritierungsalter
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ).Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz geht insbesondere nicht so weit, den Staatsbürger vor jeder Enttäuschung zu bewahren (vgl. BVerfGE 63, 312 ; 67, 1 ; 71, 255 ; 76, 256 ).
Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei …
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Für die alte Beteiligungsgrenze von 25 % habe das Bundesverfassungsgericht dies in BVerfGE 27, 111 ff. wegen der "Nähe" einer solchen Beteiligung zur Geschäftsführung der Gesellschaft und der mitunternehmerähnlichen Stellung des Anteilseigners bereits ausgesprochen.Für die alte Beteiligungsgrenze von 25 % habe das Bundesverfassungsgericht dies in BVerfGE 27, 111 ff. akzeptiert, jedoch tragend auf die Nähe einer solchen Beteiligung zur Mitunternehmerschaft abgestellt.
Der Gesetzgeber wäre allerdings nicht gehindert, Gewinne aus jeder Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens zu besteuern (vgl. BVerfGE 26, 302 ; 27, 111 ).
- BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65
Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung in § 23 Abs. 1 EStG
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Dieser sogenannte Dualismus der Einkunftsarten liegt als historisch gewachsene Grundentscheidung (…vgl. Lang, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 20. Aufl. 2010, § 9 Rn. 181 ff.) innerhalb des Gestaltungsspielraums, der dem Gesetzgeber bei der Erschließung von Steuerquellen zukommt (vgl. BVerfGE 26, 302 ; allgemein BVerfGE 122, 210 m.w.N.).Der Gesetzgeber wäre allerdings nicht gehindert, Gewinne aus jeder Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens zu besteuern (vgl. BVerfGE 26, 302 ; 27, 111 ).
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit unter anderem darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (stRspr; vgl. BVerfGE 122, 210 m.w.N.).Dieser sogenannte Dualismus der Einkunftsarten liegt als historisch gewachsene Grundentscheidung (…vgl. Lang, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 20. Aufl. 2010, § 9 Rn. 181 ff.) innerhalb des Gestaltungsspielraums, der dem Gesetzgeber bei der Erschließung von Steuerquellen zukommt (vgl. BVerfGE 26, 302 ; allgemein BVerfGE 122, 210 m.w.N.).
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 1/60
Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen
- BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68
Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen …
- BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76
Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen
- BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02
Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist
- BVerfG, 17.02.2011 - 2 BvR 753/05
Gegenstandswertfeststellung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- BFH, 10.08.2005 - VIII R 22/05
Absenkung Wesentlichkeitsgrenze in § 17 EStG - Verfassungsmäßigkeit
- BFH, 01.03.2005 - VIII R 92/03
Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 v.H. auf 10 …
- BFH, 01.03.2005 - VIII R 25/02
Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i.S. des § 17 Abs. 1 …
- BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69
'Leberpfennig'
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
- BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvL 8/64
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Rückwirkung von …
- BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81
Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BFH, 23.10.1996 - I R 55/95
Zur Anwendung des § 42 AO bei einer auf Dauer angelegten entgeltlichen …
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe …
- BVerfG, 07.07.1964 - 2 BvL 22/63
Verfassungsmäßigkeit des § 7b Abs. 5 EstG i.d.F. des StÄndG 1958
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
- BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08
Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer …
- BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69
Berlinhilfegesetz
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform …
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
- BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR …
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
- BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
Rückwirkende Verordnungen
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
- BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69
Absicherungsgesetz
- BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den …
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen …
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
- BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85
Wohnungsfürsorge
- FG Nürnberg, 15.09.2003 - IV 229/02
Rückwirkende Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG verfassungsgemäß?
- FG Baden-Württemberg, 19.03.2002 - 1 K 63/00
Unzulässigkeit der Rückwirkung der für eine wesentliche Beteiligung an einer …
- FG Niedersachsen, 14.02.2005 - 3 K 679/04
Besteuerung des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen; …
- BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …
Die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine echte Rückwirkung im Steuerrecht nur vorliegt, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ; 135, 1 ), ist auf die vorliegenden Sachverhalte nicht übertragbar.bb) Bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens einerseits und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe andererseits (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ) hat der Gesetzgeber dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz der Beschwerdeführerinnen nicht in hinreichendem Maß Rechnung getragen.
- BVerfG, 06.01.2023 - 2 BvR 364/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Ausweitung der Besteuerung …
Hierfür war bis zum Ergehen der verfahrensgegenständlichen Vorschrift eine wesentliche Beteiligung Voraussetzung, wobei die insoweit maßgebliche Beteiligungsgrenze durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I S. 402) von 25 % auf 10 % abgesenkt wurde (vgl. BVerfGE 127, 61 zur Rechtsentwicklung bis unmittelbar vor Geltung der hier verfahrensgegenständlichen Norm).Nachdem der Beschwerdeführer dagegen Klage vor dem Finanzgericht erhoben hatte, erging ein richterlicher Hinweis, wonach aufgrund des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2010 - IV C 6-S 2244/10/10001, FMNR659000010 - (BStBl I 2011 S. 16, unter D.) unter entsprechender Anwendung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 127, 61 Wertsteigerungen bei den Aktien bis zum Tag der Verkündung des Steuersenkungsgesetzes (26. Oktober 2000) freizustellen seien.
Im Nachgang zu dieser Änderung erklärte der Beschwerdeführer, der Änderungsbescheid entspreche den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 127, 61.
Hilfsweise für den Fall, dass § 17 EStG (i.d.F. des StSenkG) nicht insgesamt verfassungswidrig sein sollte, stellte er den Antrag, Wertsteigerungen bei den Aktien zwischen der Verkündung des Steuersenkungsgesetzes (26. Oktober 2000) und dessen Inkrafttreten am 1. Januar 2002 in entsprechender Anwendung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 127, 61 von der Besteuerung auszunehmen.
aa) Ob Gewinne aus der Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens besteuert werden, sei eine Entscheidung politischer Gestaltung und liege innerhalb des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums (unter Hinweis auf BVerfGE 26, 302; 122, 210; 127, 61 ).
Zur rückwirkenden Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 % auf 10 % bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 habe das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 127, 61 keine Gleichheitswidrigkeit im Hinblick auf Wertsteigerungen zwischen Verkündung und Inkrafttreten der neuen Rechtslage angenommen.
(d) Auch vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 17 EStG (in BVerfGE 27, 111; 127, 61) sei die Gesetzesbegründung nicht tragbar.
b) Ein weiterer Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz folge daraus, dass andere Steuerpflichtige ihre bis zum 31. Dezember 2001 erzielten (steuerfreien) Wertzuwächse bei einer Veräußerung noch im Jahr 2001 im Hinblick auf die bis dahin geltende Wesentlichkeitsgrenze von 10 % hätten steuerfrei stellen können, während der Beschwerdeführer entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 127, 61 (82 f.) durch die Veräußerung im Jahr 2003 die bis Ende des Jahres 2001 erzielten Wertzuwächse der Besteuerung zu unterwerfen habe.
aa) Zwischen der vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung in BVerfGE 127, 61 festgestellten Ungleichbehandlung und dem verfassungsrechtlich geschützten Vertrauen bestehe ein untrennbarer Zusammenhang.
Auch gehe es anders als beim vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 127, 61 entschiedenen Fall nicht um die Versteuerung jahrzehntelanger Wertsteigerungen, sondern nur um solche von maximal 14 Monaten.
Soweit sich der Beschwerdeführer schließlich unter Berufung auf Art. 3 Abs. 1 GG gegen die Steuerbarkeit von Wertzuwächsen in dem Zeitraum zwischen der Verkündung des Gesetzes am 26. Oktober 2000 und dem Inkrafttreten am 1. Januar 2002 wende, seien die dafür geltenden verfassungsrechtlichen Grundsätze mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 127, 61 geklärt.
Wegen der steuerlichen Erfassung von Wertsteigerungen zwischen der Verkündung des Steuersenkungsgesetzes am 26. Oktober 2000 und dem Tag vor dessen Inkrafttreten (31. Dezember 2001) werde auf die Entscheidung in BVerfGE 127, 61 verwiesen, in der die Absenkung der Beteiligungsgrenze von 25 % auf 10 % durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 nur am Vertrauensschutz gemessen worden sei.
Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG), weil die Maßstäbe für die Vereinbarkeit der Besteuerung privater Veräußerungen von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit Art. 3 Abs. 1 GG in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich geklärt sind (vgl. BVerfGE 27, 111 ; 127, 61 ).
Dazu bestand für das Gericht verfahrensrechtlich schon deshalb kein Anlass, weil der Beschwerdeführer nach dem Ergehen des Änderungsbescheids, in dem das Finanzamt entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2010 (- IV C 6-S 2244/10/10001, FMNR659000010 -, BStBl I 2011 S. 16 unter D.) den Aktienwert am Tag der Verkündung des Steuersenkungsgesetzes (26. Oktober 2000) berücksichtigt hatte, vor dem Finanzgericht mit Schriftsatz vom 4. April 2011 erklärte, der Änderungsbescheid entspreche insoweit den Grundsätzen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 127, 61.
Damit setzt sich der Bundesfinanzhof in Widerspruch zu der auch von ihm herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 127, 61.
In dieser Entscheidung zur Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze in § 17 EStG von 25 % auf 10 % durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 hat der Zweite Senat die Besteuerung von nach der alten Rechtslage steuerfreien Wertsteigerungen, die bis zum Zeitpunkt des (rückwirkenden) Inkrafttretens der Neuregelung bereits entstanden waren, aber erst danach im Wege der Veräußerung realisiert worden sind, als rechtfertigungsbedürftige Ungleichbehandlung im Verhältnis zu denjenigen Steuerpflichtigen qualifiziert, bei denen der Veräußerungsgewinn bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung entstanden war (vgl. BVerfGE 127, 61 ).
Die verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung resultiert daraus, dass im Zeitpunkt der Realisation ein über den vorangegangenen Zeitraum akkumulierter Zuwachs an Leistungsfähigkeit nachholend der Besteuerung unterworfen wird, sich also die höhere Leistungsfähigkeit, auf die mit der steuerlichen Erfassung des Veräußerungsgewinns zugegriffen wird, materiell auf den gesamten Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung bezieht (vgl. BVerfGE 127, 61 ).
Zutreffend hat der Beschwerdeführer weiter dargelegt, dass sich die hier zu beurteilende Absenkung der Beteiligungsgrenze von 10 % auf 1 % durch das Steuersenkungsgesetz vom 23. Oktober 2000 mit Wirkung für künftige Veranlagungszeiträume ab 2002 deshalb von der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 unterscheidet, weil die letztgenannte Gesetzesänderung rückwirkend auf den Beginn des Veranlagungszeitraums 1999 erfolgte (vgl. BVerfGE 127, 61 ), während die verfahrensgegenständliche Aufgabe der Wesentlichkeitsgrenze zugunsten der 1 %-Grenze - wie bereits ausgeführt (…Rn. 10) - erst für künftige Veranlagungszeiträume, nämlich frühestens ab dem 1. Januar 2002 anwendbar war.
Er setzt sich jedoch nicht mit der Gegenauffassung auseinander, die einen entscheidenden Unterschied zu dem Sachverhalt, der der Entscheidung BVerfGE 127, 61 zugrunde lag, darin sieht, dass die Anteilseigner seit der Verkündung des Gesetzes am 26. Oktober 2000 wussten, dass ihre Beteiligung mit dem Beginn der zeitlichen Anwendbarkeit der verfahrensgegenständlichen Änderungen in die Steuerpflicht hineinwachsen würde.
Das Bundesverfassungsgericht hat speziell im Zusammenhang mit der Versteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen wiederholt ausgeführt, der Gesetzgeber wäre nicht gehindert, Gewinne aus jeder Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens zu besteuern (BVerfGE 27, 111 ; 127, 61 ).
Ob und inwieweit er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist eine Frage politischer Gestaltung (BVerfGE 127, 61 m.w.N.).
Dieser sogenannte Dualismus der Einkunftsarten liegt als historisch gewachsene Grundentscheidung innerhalb des Gestaltungsspielraums, der dem Gesetzgeber bei der Erschließung von Steuerquellen zukommt (BVerfGE 127, 61 m.w.N.).
aa) Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Frage, ob und inwieweit der Gesetzgeber Gewinne aus der Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens besteuert, eine solche politischer Gestaltung ist (vgl. BVerfGE 127, 61 ), ist bereits zweifelhaft, ob die Normierung einer Beteiligungsgrenze, unterhalb derer die Besteuerung von Gewinnen aus einer Anteilsveräußerung unterbleibt, überhaupt eine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung darstellt, die der Rechtfertigung bedarf.
- BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
a) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt' worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 127, 1 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ).Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände im Nachhinein ohne Weiteres belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; 127, 1 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ).
b) Grundsätzlich ist eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen ("echte' Rückwirkung) verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 101, 239 ; 122, 374 ; 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ; 141, 56 ).
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus …
Durch die Neuregelung des § 7 Satz 2 GewStG sei nachträglich in konkret verfestigte Vermögenspositionen eingegriffen worden (Berufung auf BVerfGE 127, 1; 127, 31 und 127, 61).d) Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.ist der Auffassung, nach den Beschlüssen des Zweiten Senats vom 7. Juli 2010 (Hinweis auf BVerfGE 127, 1; 127, 31 und 127, 61) dürften Wertsteigerungen, die bis zum Zeitpunkt der Gesetzesverkündung entstanden seien, nicht der Ertragsbesteuerung unterworfen werden.
b) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Die unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Vertrauen ist besonders schutzwürdig, wenn die Betroffenen zum Zeitpunkt der Verkündung der Neuregelung nach der alten Rechtslage eine verfestigte Erwartung auf Vermögenszuwächse erlangt und realisiert hatten oder hätten realisieren können (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).
Die Beschwerdeführerin beanstandet als Verletzung ihres Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) insbesondere, dass ihr nicht die Möglichkeit gegeben worden sei, zur Frage der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung Stellung zu nehmen, die durch die zwischenzeitlich ergangenen Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1; 127, 31; 127, 61) zur Zulässigkeit rückwirkender Gesetze im Steuerrecht aufgeworfen worden sei.
- BVerfG, 12.07.2023 - 2 BvR 482/14
Verfassungsbeschwerde betreffend die rückwirkende Einführung …
aa) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung beziehungsweise eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ; 135, 1 ). - BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08
§ 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots …
Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ).Nichts anderes gilt dabei für die insoweit besonders gelagerten, der echten Rückwirkung angenäherten Fälle, in denen für einen noch nicht abgelaufenen steuerlichen Veranlagungszeitraum rückwirkende Änderungen in Frage standen und für verfassungswidrig erklärt wurden (vgl. BVerfGE 72, 200; 127, 1; 127, 61;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 -, NJW 2013, S. 145 ff.).
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvL 1/11
Rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in …
Im Rahmen der Prüfung der eine Rückwirkung rechtfertigenden Gemeinwohlgründe werde der mit Blick auf die Wiederherstellung der rechtlichen und tatsächlichen steuerlichen Belastungsgleichheit gebotene Gesetzeszweck, zu erwartende Steuermindereinnahmen zu vermeiden, verworfen, obwohl dieser in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als wichtiger Gemeinwohlbelang anerkannt sei (unter Hinweis auf BVerfGE 105, 17 ; 127, 1 ; 127, 61 ).Das Interesse des Staates, durch die Änderung von Steuergesetzen unerwartete Mindereinnahmen auszugleichen, sei ein wichtiger Gemeinwohlbelang (unter Hinweis auf BVerfGE 105, 17 ; 127, 1 ; 127, 61 ).
b) Auch wenn in den Fällen unechter Rückwirkung der Vertrauensschutz - anders als bei der echten Rückwirkung - nicht regelmäßig Vorrang hat (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ), bedürfen die belastenden Wirkungen einer Enttäuschung schutzwürdigen Vertrauens hier stets einer hinreichenden Begründung nach den Maßstäben der Verhältnismäßigkeit.
Das kann im Einzelfall bereits vor dem endgültigen Gesetzesbeschluss oder der Einbringung der konkreten Neuregelung in den Bundestag der Fall sein, etwa wenn diesen eine langjährige Auseinandersetzung und/oder nur infolge eines Redaktionsfehlers gescheiterte Reformversuche durch den Bundestag vorausgegangen sind (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ; 148, 217 ).
Die bloße Absicht, staatliche Mehreinkünfte zu erzielen, ist für sich genommen grundsätzlich noch kein den Vertrauensschutz betroffener Steuerpflichtiger überwindendes Gemeinwohlinteresse, denn dies würde bedeuten, dass der Vertrauensschutz gegenüber rückwirkenden Verschärfungen des Steuerrechts praktisch leerliefe (vgl. BVerfGE 105, 17 ; 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Soweit das Bundesverfassungsgericht dies anders beurteilt hat, weil mit der innerhalb eines Veranlagungszeitraums rückwirkenden Verschärfung unerwartete Mindereinnahmen oder ein sonstiger außerordentlicher Finanzbedarf aufgefangen werden sollten (vgl. BVerfGE 105, 17 ; 127, 61 ), ging es um Kosten in einer Größenordnung, wie sie in unvorhergesehenem und unvorhersehbarem Umfang zur Bewältigung der durch die Wiedervereinigung angefallenen Lasten entstanden sind (BVerfGE 105, 17 ).
Der Gesetzgeber bedarf im Hinblick auf die Gewährleistungsfunktion des zum Zeitpunkt des Abflusses geltenden Rechts besonderer Gründe, wenn er diesen Ausgaben nachträglich im Jahr der Leistung die steuerliche Anerkennung versagen oder diese jedenfalls mindern will (vgl. zu dem umgekehrten Fall einer nachträglichen steuerlichen Belastung eines Vermögenszuwachses BVerfGE 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ).
- BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
c) Bei der verfassungsrechtlichen Würdigung geht das vorlegende Gericht in seinem neuen Vorlagebeschluss nun von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1; 127, 31; 127, 61) aus.Den Beschlüssen vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ) sei auch darin zu folgen, dass es nicht auf die konkrete Motivations- und Entscheidungslage der einzelnen Steuerpflichtigen bei der Disposition und ihrer Umsetzung ankomme, sondern für die Frage der Verfassungsmäßigkeit die generalisierende Sicht des Gesetzgebers maßgeblich sei.
b) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Freilich ist auch in diesem Fall eine unechte Rückwirkung nicht grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Soweit daher an zurückliegende Sachverhalte innerhalb des nicht abgeschlossenen Veranlagungs- oder Erhebungszeitraums angeknüpft wird, ist diese unechte Rückwirkung mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
- BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender …
Der Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse und der Veränderung politischer Präferenzen wäre damit in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung entschieden.Soweit nichtbesondere Momente der Schutzwürdigkeithinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (BVerfGE 127, 61 ; 132, 302 m.w.N.; stRspr).Aufschluss darüber, ob besondere Momente der Schutzwürdigkeit des Vertrauens bestehen (vgl. BVerfGE 127, 61 ; 132, 302 ), also nicht bloß die allgemeine Erwartung betroffen ist, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, kann das Kriterium der Rückwirkung geben.
Für die Gewichtung der Gründe des Gesetzgebers bleibt aber von Bedeutung, dass Normen mit unechter Rückwirkung grundsätzlich zulässig sind (vgl. BVerfGE 148, 217 ), gerade weil der Gesetzgeber weiten Spielraum benötigt, um in demokratischer Verantwortung seinen Gemeinwohlverpflichtungen gerecht werden zu können (vgl. BVerfGE 127, 61 ; 131, 47 ; 132, 302 ; 143, 246 ).
- BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvL 7/13
Rückwirkende Einführung einer körperschaftsteuerrechtlichen Regelung betreffend …
Auch wenn in diesen Fällen der Vertrauensschutz - anders als bei der echten Rückwirkung - nicht regelmäßig Vorrang hat (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ; 157, 177 ), bedürfen die belastenden Wirkungen einer Enttäuschung schutzwürdigen Vertrauens im laufenden Veranlagungszeitraum stets einer hinreichenden Begründung nach den Maßstäben der Verhältnismäßigkeit.Ist der materielle steuerrelevante Tatbestand - etwa der Mittelzu- oder -abfluss (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ; 148, 217 ; 157, 177 ) oder ein steuerrelevanter Wertzuwachs (vgl. BVerfGE 127, 61 ) - unter der Geltung des alten Rechts vollständig verwirklicht beziehungsweise erfüllt und tritt lediglich die Rechtsfolge der Entstehung der Steuerschuld erst nach der Rechtsänderung ein, hat der steuerrelevante Sachverhalt bereits einen gesteigerten Grad an Abgeschlossenheit erreicht, der nach rechtsstaatlichen Grundsätzen Vertrauensschutz gebietet (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ; 157, 177 ).
Der Gesetzgeber bedarf daher besonderer Gründe, wenn er einen noch nach Maßgabe alten Rechts, das heißt noch vor der Verkündung der Neuregelung erwachsenen konkreten Vermögensbestand, wie er sich etwa aus dem Vollzug vertraglicher Vereinbarungen oder aus einem eingetretenen Wertzuwachs ergeben kann, durch tatbestandliche Rückanknüpfung (teilweise) entwertet (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 127, 61 ; 148, 217 ; 157, 177 ).
Die bloße Absicht, staatliche Mehreinkünfte zu erzielen, ist indes für sich genommen - wie auch das Bundesministerium der Finanzen einräumt - grundsätzlich noch kein den Vertrauensschutz betroffener Steuerpflichtiger überwindendes Gemeinwohlinteresse, denn das würde bedeuten, dass der Vertrauensschutz gegenüber rückwirkenden Verschärfungen des Steuerrechts praktisch leerliefe (vgl. BVerfGE 105, 17 ; 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 157, 177 ).
Soweit das Bundesverfassungsgericht dies anders beurteilt hat, ging es um den außerordentlichen Finanzbedarf, der für die Bewältigung der durch die Wiedervereinigung angefallenen Lasten in unvorhergesehenem und unvorhersehbarem Umfang entstanden ist (vgl. BVerfGE 105, 17 ; vgl. auch BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).
Daher reichen hier bereits die allgemeinen Ziele des Gesetzgebers, die Sonderbestimmungen der Organschaft klarer von den allgemeinen Bestimmungen des Halbeinkünfteverfahrens abzugrenzen und unerwartete Mindereinnahmen auszugleichen, zur Rechtfertigung aus (vgl. BVerfGE 127, 61 ).
- FG Düsseldorf, 16.04.2013 - 13 K 4190/11
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- BFH, 05.04.2022 - IX R 19/20
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- BFH, 22.02.2017 - I R 2/15
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Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i. S. des § 17 Abs. 1 …
- BFH, 19.04.2012 - VI R 74/10
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- FG Münster, 23.03.2023 - 1 K 2478/21
Einkommensteuer - Zur Steuerpflicht von Vermögenübertragungen aus der Auflösung …
- BFH, 18.04.2012 - II R 36/10
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des Erlasses von Grundsteuer wegen …
- BFH, 10.08.2011 - I R 39/10
Verfassungswidrigkeit des § 3 SolZG 1995 n. F. in Bezug auf das …
- FG Niedersachsen, 28.02.2012 - 12 K 10250/09
Einkommensteuer 2002; Anwendung des § 17 Abs. 1 S. 1 EStG im Zusammenhang mit der …
- BFH, 06.06.2013 - I R 38/11
Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: …
- BFH, 21.06.2012 - IV R 1/08
Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das …
- BFH, 27.11.2013 - I R 36/13
Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: …
- BFH, 07.12.2010 - IX R 70/07
Zur verfassungsrechtlich unzulässigen rückwirkenden Anwendung des § 11 Abs. 2 …
- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; amtsbezogener …
- FG Niedersachsen, 21.11.2013 - 6 K 366/12
Unzulässige unechte Rückwirkung im Zusammenhang mit § 8b Abs. 10 KStG
- BFH, 24.02.2022 - III R 9/20
Zum Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden Gesetzen
- BFH, 08.03.2011 - IV S 14/10
Bindung an die Entscheidung nach formloser Bekanntgabe der Urteilsformel an einen …
- BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
Rückwirkende Neuregelung zur Besteuerung von Wohnmobilen verfassungsgemäß
- BFH, 23.10.2019 - XI R 43/18
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- BFH, 23.10.2013 - X R 33/10
Austrittsleistung einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse ist …
- BFH, 29.11.2012 - IV R 37/10
Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf sämtliche Einkünfte einer …
- BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - …
- BFH, 25.11.2010 - IX R 47/10
Zur rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote - Feststellungslast des FA …
- BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 558/10
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- BFH, 30.06.2022 - IV R 19/18
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- BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10
Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß - Zuordnung des Gewinns …
- BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10
Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für …
- BFH, 28.02.2013 - VI R 58/11
Lohnzahlung Dritter - Werbungskostenhöchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer - …
- BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 11/16 R
Risikostrukturausgleich: Zuschüsse für AOK Rheinland gestrichen
- FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 6 K 64/07
Vereinbarkeit des § 34 Abs. 7 S. 3 und 4 Körperschaftssteuergesetz (KStG) mit …
- BVerfG, 11.05.2015 - 1 BvR 741/14
Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung eines Billigkeitserlasses (§§ 163, …
- FG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 7 V 7111/07
Ernstliche Zweifel wegen Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Absenkung der …
- BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten - …
- BFH, 24.10.2012 - IX R 36/11
§ 17 Abs. 1 Satz 1 EStG (1 %-Grenze) verfassungsgemäß
- BFH, 12.03.2014 - I R 87/12
Auslegung und Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots in § 8b Abs. 3 Satz 3 und 4 …
- BFH, 18.11.2014 - IX R 30/13
Veräußerungszeitpunkt i. S. des § 17 EStG - Berücksichtigung von realisierten …
- FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 14 K 4407/10
Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Werbungskostenabzugs für eine …
- BFH, 24.02.2014 - XI B 15/13
Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch …
- FG München, 15.07.2020 - 7 K 498/19
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
- BFH, 16.06.2020 - VIII R 15/17
Zur Berücksichtigung von beschränkt abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 1 B 24.12
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Jahresbeitrag 2009; …
- FG Köln, 07.10.2020 - 5 K 2290/18
Einkünfte aus der Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer GmbH; …
- BFH, 20.10.2010 - I R 62/08
Beitrittsaufforderung an das BMF: Beschränkung des Verlustabzugs bei stiller …
- BFH, 27.03.2012 - I R 62/08
Abzugsbeschränkung für Verluste aus stillen Beteiligungen an …
- FG Hessen, 24.03.2015 - 4 K 2179/13
Die Beteiligten streiten darüber, ob eine als Sachausschüttung bezeichnete …
- FG Niedersachsen, 20.12.2013 - 7 K 69/12
Nachweisanforderungen an die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für die …
- FG Köln, 11.03.2011 - 15 K 4663/06
Erfassung eines Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen einer …
- BFH, 13.04.2011 - X R 19/09
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 und mit …
- BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 333/11
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Zusatzversorgung nach dem …
- FG Hamburg, 29.09.2016 - 1 K 3/16
Anwendbarkeit der Nichtigkeitsentscheidung des BVerfG zur Herabsetzung der …
- BFH, 23.03.2011 - X R 28/09
Keine ungekürzte Abziehbarkeit der auf die Finanzierung von Umlaufvermögen …
- BFH, 15.09.2010 - X R 55/03
Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002
- FG Baden-Württemberg, 19.03.2015 - 13 K 4280/13
Einheitliche --veranlagungszeitraumbezogene-- Auslegung des Begriffs der …
- FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 10 K 10213/13
Altersvorsorgezulage kein Bestandsschutz für Grenzgänger zur Schweiz, deren …
- LG Stuttgart, 29.07.2013 - 27 O 128/12
Steuerberaterhaftung: Unterlassener Hinweis auf eine anhängige …
- FG Niedersachsen, 14.04.2015 - 13 K 255/12
- FG München, 24.01.2012 - 13 K 543/10
Keine Verletzung des Vertrauensschutzes durch die Übergangsregelung in § 52 Abs. …
- BFH, 26.09.2023 - IX R 19/21
§ 17 EStG: Keine Anwendung des KapErhStG auf Genossenschaftsanteile
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 1 B 18.12
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phoenix-Insolvenz; …
- OVG Niedersachsen, 14.01.2013 - 4 LA 171/11
Vorrang des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts nach § 48 Abs. 2 S. 2 NNatG …
- BFH, 21.05.2015 - IV R 15/12
Wertaufholungsgebot verstößt nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG - Kein erhöhter …
- FG Niedersachsen, 14.04.2015 - 13 K 254/12
- FG Niedersachsen, 06.07.2011 - 6 K 119/09
Rückwirkende Anwendung des § 8b Abs. 10 KStG für das Jahr 2007; Abgrenzung …
- BFH, 02.04.2014 - V R 62/10
Die Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld vom 27. auf das …
- FG München, 25.04.2013 - 5 K 3476/11
Wirksame Einspruchsrücknahme
- BSG, 23.06.2020 - B 2 U 4/18 R
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Beitragszuschlags in der gesetzlichen …
- BSG, 30.07.2019 - B 1 A 2/18 R
Krankenversicherung - Aufsichtsbehörde - Ermessen - Genehmigung eines …
- BFH, 15.04.2015 - I R 54/13
Veräußerung einbringungsgeborener Anteile vor Ablauf der Sperrfrist - …
- FG Münster, 27.10.2011 - 2 V 913/11
Steuerpflicht von Erstattungszinsen zweifelhaft!
- BFH, 23.10.2013 - X R 21/12
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 10. 2013 X R 3/12 - Steuerpflicht …
- BFH, 13.04.2011 - X R 33/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 54/09 - Keine …
- FG Münster, 09.03.2023 - 10 K 1726/18
Gewinnerhöhende außerbilanzielle Hinzurechnung eines sog. besitzzeitanteiligen …
- BSG, 26.06.2019 - B 6 KA 8/18 R
Vertragsärztliche Vergütung - rückwirkende Beschränkung der Abrechenbarkeit einer …
- BFH, 29.08.2012 - VIII B 45/12
Verfassungsmäßigkeit der Korrekturvorschrift des § 32a KStG - …
- FG Münster, 22.05.2019 - 7 K 1014/16
Einkommensteuer - Ist die rückwirkende Erfassung von Gewinnen aus der Veräußerung …
- FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09
Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine …
- BFH, 26.03.2021 - IX B 45/20
Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 17 EStG, …
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 860/11
DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen
- FG Münster, 12.06.2007 - 8 V 882/07
Erfassung eines Veräußerungsgewinns durch Einbringung von Anteilen an einer AG in …
- BFH, 14.03.2011 - I R 95/04
Ergänzung des Vorlagebeschlusses von 8. 10. 2008 I R 95/04 an das BVerfG: …
- BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 382/10
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung eines Versorgungstarifvertrags - …
- BFH, 25.03.2021 - VIII R 16/18
Verfassungsrechtlich zulässige unechte Rückwirkung durch §§ 15b, 20 Abs. 2b Satz …
- BFH, 02.06.2016 - IX B 10/16
Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung …
- BFH, 26.02.2014 - IX R 41/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden …
- BSG, 26.05.2021 - B 6 KA 8/20 R
Vertragsärztliche Versorgung - Veröffentlichung von Beschlüssen des …
- FG Düsseldorf, 06.10.2011 - 8 K 3811/09
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von …
- FG Münster, 11.03.2021 - 3 K 2647/18
Feststellung des Grundbesitzwertes für ein unbebautes Grundstück
- BSG, 26.06.2019 - B 6 KA 66/17 R
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen
- FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2012 - 2 K 2379/11
Veranlagungszeitraumbezogener Beteiligungsbegriff des § 17 Abs. 1 Satz 1 und 4 …
- BSG, 23.06.2020 - B 2 U 10/18 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragszuschlagsverfahren gem § …
- FG Münster, 02.07.2014 - 12 K 2707/10
Freistellung von Dividenden einer spanischen Komplementär-Kapitalgesellschaft an …
- BFH, 15.02.2012 - I B 7/11
Abschaffung der Mehrmütterorganschaft: verfassungskonforme Auslegung der …
- VG Halle, 13.04.2011 - 5 A 19/10
Zulässige Rückanknüpfung durch GrStG § 33, Fassung 2009
- LSG Bayern, 28.02.2018 - L 2 U 200/15
Beitragsausgleichsverfahren - Beitragszuschlag ist rechtmäßig erhoben worden
- FG München, 26.02.2013 - 11 K 446/08
Steuerliche zu erfassende Wertsteigerung bei Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze …
- FG Hessen, 17.10.2012 - 1 K 2343/08
Investition in eine Schuldverschreibung über eine vermögensverwaltende …
- VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 3/10
Neues Nichtraucherschutzgesetz im Saarland ist verfassungsgemäß
- BFH, 01.10.2010 - IV R 32/07
Notwendige Beiladung des während des Klageverfahrens bzw. Revisionsverfahrens …
- BFH, 23.03.2011 - X R 4/06
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 03. 2011 X R 28/09 - Berechnung der nicht …
- FG München, 05.02.2020 - 7 K 3182/17
Steuerfreiheit von Ausschüttungen von Altveräußerungsgewinnen
- FG Münster, 22.08.2013 - 3 K 3371/11
Anschaffungskosten, Wertsteigerungen bis zum 31.12.2001
- FG Nürnberg, 27.11.2014 - 6 K 866/12
Hinzurechnung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 für in den …
- FG München, 14.10.2011 - 8 K 103/11
Beginn der Spekulationsfrist bei Verschmelzung
- FG Baden-Württemberg, 14.12.2015 - 10 K 62/15
Zur rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote in § 17 EStG - Zeitpunkt der …
- BFH, 26.08.2010 - I B 85/10
Ermittlung von Gewinnen aus einem Wertpapiersammeldepot - entgangene Einnahmen …
- FG Münster, 06.11.2015 - 4 K 1109/14
Steuerpflicht von Ansprüchen aus Lebensversicherungen
- FG Düsseldorf, 21.06.2011 - 8 K 2652/09
Schenkung der Muttergesellschaft als Arbeitslohn
- BFH, 06.04.2011 - IX R 29/10
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 04. 2011 IX R 40/10 - …
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 829/11
DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 905/11
DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen
- BFH, 23.03.2011 - X R 33/05
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 03. 2011 X R 28/09 - Keine …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2023 - L 10 KR 173/22
- FG Düsseldorf, 30.03.2022 - 7 K 905/19
Nichtberücksichtigung eines Verlustes im Streitjahr 2010 durch Anwendung von § 14 …
- VGH Bayern, 01.04.2015 - 3 BV 13.49
Beamtenversorgung; Verfassungsgemäßheit des Art. 85 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 …
- FG Düsseldorf, 05.09.2012 - 15 K 682/12
Abzugsbeschränkung der Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer - …
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 946/11
DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen
- BFH, 13.04.2011 - X R 17/10
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 - Besteuerung von …
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 947/11
DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen
- FG Münster, 23.08.2022 - 15 K 791/19
Streit über über die Besteuerung einer Abfindungszahlung; Nachforderung von …
- FG Hamburg, 25.10.2011 - 2 K 196/10
Verfassungsmäßigkeit der Änderungen des § 34 EStG in der Fassung des StSenkG und …
- FG Nürnberg, 19.10.2022 - 3 K 1540/20
Einkommensteuer 2014 - Bewirtungsaufwendungen als Veräußerungskosten
- FG Niedersachsen, 25.01.2018 - 6 K 145/16
Vorliegen eines Verstoßes gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit bei …
- BFH, 21.10.2013 - III B 147/12
Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf ein laufendes …
- FG Köln, 28.08.2013 - 5 K 2072/11
Veräußerung/Übertragung: Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre …
- FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 14 K 14008/19
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Festsetzung von Erbschaftsteuer bei einem …
- VG Berlin, 23.11.2016 - 4 K 359.15
Erhebung von Sonderzahlungen gegen eine Kapitalanlagengesellschaft
- FG Münster, 24.07.2015 - 4 K 1494/13
Im Jahr 2009 vereinnahmte Stückzinsen für vor dem 1.1.2009 erworbene …
- BFH, 18.05.2011 - X R 63/04
Betriebsveräußerung zum 31. März 1999 - Anwendung des halben Steuersatzes
- OVG Niedersachsen, 25.02.2020 - 13 LA 50/19
Antrag auf Zulassung der Berufung; Berufsausübungsfreiheit; Eigentum; …
- BFH, 11.12.2012 - IX R 34/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11. 12. 2012 IX R 7/12 - …
- FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 14 K 14009/19
(Inhaltsgleich mit Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 19.05.2021
- FG Hamburg, 18.02.2013 - 6 K 43/11
Verlustfeststellung gem. § 10d EStG für 1999 - 2001
- FG Hamburg, 24.09.2012 - 2 K 31/11
Körperschaftsteuererhöhungsbetrag nach § 38 KStG 2002 n. F. ist nicht …
- FG Hamburg, 24.11.2022 - 6 K 68/21
Vorlage an das BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Rückwirkung von Neuregelungen …
- VG Cottbus, 05.12.2018 - 6 K 1664/14
Entstehung erstmaliger Anschlussmöglichkeit bei Beitritt einer Körperschaft zu …
- FG Köln, 14.11.2013 - 10 K 2558/11
Behandlung von weitergeleiteten Konzerndarlehen
- FG Düsseldorf, 14.02.2012 - 13 K 5851/03
Begrenzung des Verlustrücktrags auf ein Jahr durch das StEntlG verstößt für im …
- FG Thüringen, 21.02.2019 - 3 K 401/18
Keine Erstattungszinsen nach § 233a AO auf Beträge, die auf der Grundlage des …
- VG Cottbus, 23.08.2018 - 6 K 1730/14
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- FG Münster, 22.11.2017 - 9 K 1877/10
Prüfung des Entstehens eines Liquidationsgewinns bei erfolgte Liquidation der …
- FG Hessen, 18.12.2012 - 10 K 3166/09
Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 i.d.F. des JStG 2007 gemäß § 52 Abs. …
- FG Baden-Württemberg, 28.12.2011 - 6 K 3822/11
Anwendbarkeit von § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 auf …
- FG Hamburg, 29.08.2023 - 3 K 181/20
Gewerbesteuer: Keine Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 3 GewStG um …
- VG Cottbus, 14.09.2018 - 6 K 1174/14
Erhebung von Schmutzwasseranschlussbeiträgen für zwei selbstständige Grundstücke …
- FG Hessen, 18.12.2012 - 10 K 3167/09
Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 i.d.F. des JStG 2007 gemäß § 52 Abs. …
- FG München, 16.08.2007 - 13 V 1918/07
Festsetzungsverjährungsfrist bei leichtfertiger Steuerverkürzung; Verletzung der …
- VG Köln, 14.11.2005 - 18 K 8609/03
Irak, Anerkennungsrichtlinie, nichtstaatliche Verfolgung, Verfolgungsbegriff, …
- VG München, 30.03.2017 - M 12 K 16.4459
Rechtmäßige Anrechnung einer Rente aus der landwirtschaftlichen Alterskasse auf …
- LG Magdeburg, 15.04.2014 - 3 T 165/14
Wiederholte Abgabe einer Vermögensauskunft: Dauer der Sperrfrist für eine nach …
- LG Konstanz, 28.04.2014 - 62 T 106/13
Abnahme der Vermögensauskunft gegen einen Schuldner
- FG Köln, 23.01.2013 - 4 K 741/11
Verlängerung der Spekulationsfrist für Wertpapiere in 1999 verfassungswidrig
- FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 16 K 2791/09
Anspruch eines Richters auf Berücksichtigung von Aufwendungen für sein häusliches …
- FG Hessen, 12.09.2005 - 11 K 3284/04
Auflösung; GmbH; Fortsetzungsbeschluss; Überschuldung - Auflösung einer …
- FG München, 24.10.2013 - 11 K 1190/11
Besteuerung des wegen des Verzichts auf ein Optionsrecht auf Übertragung von …
- FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 199/09
Nachzahlung von Renten aus der Zeit vor Geltung des Alterseinkünftegesetzes
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2014 - 1 N 101.12
Zulassung der Berufung; Entschädigungseinrichtung der …
- LG Gera, 20.05.2014 - 5 T 615/13
Geltung der dreijährigen Sperrfrist gemäß § 903 ZPO (eidesstattliche …
- FG Köln, 13.11.2012 - 13 K 539/04
Keine Verfassungswidrigkeit der Neuregelung zum betrieblichen Schuldzinsenabzug
Gesetzgebung
BGBl. I 2010 S. 1296 |
Text
Gesetzgebung
BGBl. I 2010 S. 1296 |