Gesetzgebung
   BGBl. I 2010 S. 410   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,85487
BGBl. I 2010 S. 410 (https://dejure.org/2010,85487)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,85487) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 16, ausgegeben am 16.04.2010, Seite 410
  • Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz - SozVersStabG)
  • vom 14.04.2010

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz - SozVersStabG)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (11)

  • 20.01.2010   BT   Finanzsituation der Sozialversicherung (in: Afghanistan, Konjunktur, Sozialversicherung)
  • 26.01.2010   BT   Finanzspritze für Gesundheitsfonds und Bundesanstalt für Arbeit vorgesehen
  • 26.01.2010   BT   Sozialkassen im Blick
  • 29.01.2010   BT   "Beiträge stabil halten"
  • 18.02.2010   BT   Finanzlage der Sozialversicherungssysteme (in: Gleichstellung, Sozialversicherung, Mindestlohn)
  • 24.02.2010   BT   Streit über Gesetzgebungsverfahren bei Härtefallregelung für Hartz-IV-Empfänger
  • 01.03.2010   BT   Finanzspritze für Sozialkassen
  • 03.03.2010   BT   Bundesrat warnt vor Mehrkosten der Kommunen durch höhere Freibeträge
  • 05.03.2010   BT   Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz (in: Beschlüsse des Bundestages am 4. und 5. März)
  • 05.03.2010   BT   Bundestag stützt Sozialkassen
  • 17.12.2010   BT   Wichtige Entscheidungen des Bundestages 2010
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BSG, 08.02.2017 - B 14 AS 22/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - Anfechtungs- und

    bis zum 31.7.2010 sind § 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II iVm § 328 SGB III sowie die §§ 19 ff iVm §§ 7 ff SGB II idF, die das SGB II vor dem streitbefangenen Zeitraum zuletzt durch das Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze vom 14.4.2010 (BGBl I 410) erhalten hat.
  • LSG Bayern, 12.06.2013 - L 11 AS 527/11

    Es stellt keine besondere Härte dar, Vermögen, das in Form liquider Geldmittel

    Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II (idF des Gesetzes vom 14.04.2010; BGBl. I S 410) erhalten Leistungen nach dem SGB II Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sowie hilfebedürftig sind, und die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Hilfebedürftige).
  • LSG Bayern, 12.12.2012 - L 10 AL 30/11

    Wegen Feststellung des Haushaltsplanes der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr

    Zudem hat der Gesetzgeber in Erwartung eines erneuten defizitären Haushaltes der Klägerin im Jahr 2010 mit § 434t SGB III (idF des Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz G v. 14.04.2010 BGBl. I S. 410 mWv 17.04.2010 bzw. nachfolgend § 434u G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1422 mWv 28.10.2010) festgelegt, dass abweichend von § 365 SGB III aus dem zum Schluss des Haushaltsjahres 2010 die Rücklage übersteigenden Darlehen ein Zuschuss wird, wenn die Klägerin das als Liquiditätshilfe geleistete Darlehen der Beklagten bis zum Schluss des Haushaltsjahres 2010 nicht zurückzahlen kann.
  • LSG Bayern, 21.04.2010 - L 7 AS 201/10

    Private Krankenversicherung - Beitragszuschuss zum halben Basistarif - Bestehen

    Das ist eine gesetzgeberische Fehlleistung, die dem Gesetzgeber schon länger bekannt ist und deren Behebung er leider scheinbar nicht als so dringlich empfindet wie die kürzlich erfolgte Erhöhung der Freibeträge für Altersvorsorgevermögen in § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB II (vgl. BT-Drs. 17/507).
  • BSG, 15.08.2012 - B 14 AS 48/12 BH
    6 Das von den Klägern in ihrem Schreiben vom 18.7.2012 angeführte Sozialversicherungs- Stabilisierungsgesetz vom 14.4.2010 (BGBl I 410) ist vorliegend nicht einschlägig, sodass ihre darauf beruhende Berechnung für ein Schonvermögen dahingestellt bleiben kann.
  • BSG, 15.08.2012 - B 14 AS 49/12 BH
    6 Das von den Klägern in ihrem Schreiben vom 18.7.2012 angeführte Sozialversicherungs- Stabilisierungsgesetz vom 14.4.2010 (BGBl I 410) ist vorliegend nicht einschlägig, sodass ihre darauf beruhende Berechnung für ein Schonvermögen dahingestellt bleiben kann.
  • BSG, 15.08.2012 - B 14 AS 50/12 BH
    6 Das von den Klägern in ihrem Schreiben vom 18.7.2012 angeführte Sozialversicherungs- Stabilisierungsgesetz vom 14.4.2010 (BGBl I 410) ist vorliegend nicht einschlägig, sodass ihre darauf beruhende Berechnung für ein Schonvermögen dahingestellt bleiben kann.
  • BSG, 15.08.2012 - B 14 AS 44/12 BH
    6 Das von den Klägern in ihrem Schreiben vom 18.7.2012 angeführte Sozialversicherungs- Stabilisierungsgesetz vom 14.4.2010 (BGBl I 410) ist vorliegend nicht einschlägig, sodass ihre darauf beruhende Berechnung für ein Schonvermögen dahingestellt bleiben kann.
  • BSG, 15.08.2012 - B 14 AS 38/12 BH
    6 Das von den Klägern in ihrem Schreiben vom 18.7.2012 angeführte Sozialversicherungs- Stabilisierungsgesetz vom 14.4.2010 (BGBl I 410) ist vorliegend nicht einschlägig, sodass ihre darauf beruhende Berechnung für ein Schonvermögen dahingestellt bleiben kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht