Gesetzgebung
   BGBl. I 2012 S. 1822   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,92008
BGBl. I 2012 S. 1822 (https://dejure.org/2012,92008)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,92008) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 31.08.2012, Seite 1822
  • Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV)
  • vom 23.08.2012

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.06.2016 - VII ZB 58/15

    Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses: Zulässigkeit der

    Durch die Vereinheitlichung der Antragsformulare soll die Effizienz bei der Bearbeitung der Anträge bei Gericht gesteigert werden (vgl. BT-Drucks. 13/341, S. 11; BR-Drucks. 326/12, S. 1; Dierck/Griedl, NJW 2013, 3201; Fechter, Rpfleger 2013, 9 f.).
  • BGH, 04.11.2015 - VII ZB 22/15

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pflicht zur Nutzung des

    Diese aufgrund der Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16. Juni 2014 nunmehr vorgesehene Möglichkeit, Freifelder oder Anlagen zu nutzen, soweit das Formular keine zweckmäßigen Eintragungen zulässt, soll der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 2 Nr. 2, § 3 ZVFV in der bis zum 25. Juni 2014 geltenden Fassung (BGBl. I 2012 S. 1822) Rechnung tragen (vgl. BR-Drucks. 137/14 [neu], S. 29).
  • LG Dortmund, 24.04.2013 - 9 T 118/13

    Keine Bindung an farbliche Gestaltung eines Formulars

    Der Begründung zur Verordnung (BR-Drucksache 326/12 vom 25.05.2012; Urheber: Bundesministerium der Justiz) und den dort formulierten Problemen, Zielen und Lösungen kann nichts entnommen werden, woraus sich schließen lässt, dass auch die farbliche Gestaltung des Antrages zwingend ist.

    Im Gegenteil ist formuliertes Ziel durch die Vereinheitlichung der Formulare deren Handhabung zu erleichtern (vgl. S. 26 zur BR-Drucksache 326/12; siehe auch Fechter, a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht