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   BGBl. I 2012 S. 476   

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BGBl. I 2012 S. 476 (https://dejure.org/2012,92150)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 21.03.2012, Seite 476
  • Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation
  • vom 15.03.2012

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (8)

  • 25.10.2011   BT   Regierung ändert das Verbraucherinformationsgesetz
  • 03.11.2011   BT   Lob und Kritik für die geplante VIG-Novelle
  • 09.11.2011   BT   Entwurf zum Verbraucherinformationsgesetz stößt auf geteilte Meinungen
  • 28.11.2011   BT   Verbraucher schnell und transparent informieren
  • 28.11.2011   BT   Recht der Verbraucherinformation (in: Sitzungswoche vom 22. November bis 2. Dezember 2011)
  • 01.12.2011   BT   Recht der Verbraucherinformation (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 1. und 2. Dezember)
  • 02.12.2011   BT   Bundestag stärkt Rechte der Verbraucher
  • 21.12.2011   BT   Wichtige Entscheidungen des Bundestages 2011
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    § 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB), eingeführt durch Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation vom 15. März 2012 (Bundesgesetzblatt I Seite 476), ist insofern mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar, als die dort angeordnete Veröffentlichung nicht zeitlich begrenzt ist.
  • BVerwG, 29.08.2019 - 7 C 29.17

    Anspruch auf Zugang zu Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

    Die Verbraucher sollen in die Lage versetzt werden, als Marktteilnehmer einen entscheidenden Faktor für die Steuerung des Gesamtsystems darzustellen (BT-Drs. 16/5404 und 17/7374 S. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2019 - 10 S 1891/19

    Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz bei lebensmittelrechtlichen

    An diesem Konzept ist bei der Entwicklung des VIG 2012 mit gleichzeitiger Änderung des § 40 Abs. 1 LFGB und Einfügung des § 40 Abs. 1a LFGB (Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation vom 15.03.2012, BGBl I S. 476) festgehalten worden (BT-Drs. 17/7374, S. 12: "Optimierung des VIG", "flankiert durch eine Ausweitung der Verpflichtung der Behörden zur aktiven Information der Öffentlichkeit gemäß § 40 LFGB").
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 S 2423/12

    Unterlassungsanspruch durch einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichung von

    Die Veröffentlichung dient lediglich der Information der Öffentlichkeit (vgl. BT-Drucks. 17/7374, S. 1 und 12); sie ist somit nicht auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet, sodass ihr das Merkmal der Regelung im Sinne des § 35 Satz 1 LVwVfG fehlt (vgl. Wollenschläger, DÖV 7, 10 f.; Wehlau, in: Voit, Lebensmittelinformation zwischen Aufklärung und Skandalisierung, 2012, S. 51 ff., 59; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, Einf. Rn. 71).

    Damit zielt die Bestimmung nicht auf eine Warnung der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren ab; sie bezweckt vielmehr neben einem vorsorgenden Gesundheitsschutz (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 LFGB) vor allem eine Verbesserung der aktiven Information der Öffentlichkeit und damit der Transparenz staatlichen Handelns, um dem Verbraucher eine verlässliche Grundlage für eigenverantwortliche Konsumentscheidungen auf dem Markt zu bieten (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a) LFGB sowie BT-Drucks. 17/7374, S. 12, 20, 25, 27; Erlass des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vom 28.08.2012, Az 36-5470.00/31-8302.25, S. 3; Wollenschläger, DÖV 2013, 7, 9; ders., VerwArch 102 (2011), 20 ff., 25; Schoch, NVwZ 2012, 1497, 1502).

    Nach dem neu eingefügten § 40 Abs. 1 a muss eine Namensnennung bei Feststellung dieser enumerativ aufgeführten Rechtsverstöße nunmehr zwingend - ohne dass den zuständigen Behörden ein (gebundenes) Ermessen zusteht - erfolgen (BT-Drucks. 17/7374, S. 20; ähnlich S. 12).

  • VGH Bayern, 16.02.2017 - 20 BV 15.2208

    Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz

    Die durch das Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation (VIG-ÄndG) vom 15. März 2012 (in Kraft getreten am 1.9.2012, BGBl. I S. 476) eingefügte Vorschrift des § 1 VIG n.F. bezweckte im Interesse einer größeren Normenklarheit und Anwenderfreundlichkeit eine Klarstellung des Anwendungsbereichs im Gesetz selbst (vgl. die amtliche Begründung, BT-Drs. 17/7374 S. 1, 14).
  • VG Ansbach, 18.03.2014 - AN 1 K 13.01466

    Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz durch das Landesamt für

    So heiße es in der Regierungsvorlage in der Bundestagsdrucksache 17/7374, S. 14, zur Begründung des neuen § 1 VIG:.

    Wörtlich heiße es in der Bundesratsdrucksache 454/1/11:.

    Auf Grund des Regelungszusammenhangs sei hier davon auszugehen, dass diese Einschränkung bewusst weggelassen worden sei, um eine möglichst umfassende Information der Verbraucher zu ermöglichen (vgl. amtliche Begründung BT-Drs. 16/1408, S. 7; die seinerzeit in der amtlichen Begründung genannten Zwecke und Ziele des VIG hätten, so die amtliche Begründung BT-Drs. 17/7374, S. 14, zu Art. 1 Nr. 1, nach wie vor Gültigkeit).

    § 40 Abs. 1 a LFGB, auf dessen Rechtsprechung die Klägerin argumentativ verweise, habe einen anderen Zweck als das VIG (vgl. amtliche Begründung BT-Drs. 17/7374, S. 12: "Die Optimierung des VIG wird flankiert durch eine Ausweitung der Verpflichtung der Behörden zur aktiven Information der Öffentlichkeit gemäß § 40 LFGB").

    Durch Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation vom 15. März 2012 (BGBl. I S. 476), in Kraft getreten am 1. September 2012, wurde das Verbraucherinformationsgesetz dahingehend geändert, dass ein Vorverfahren abweichend von § 68 VwGO auch dann stattfindet, wenn die Entscheidung von einer obersten Bundesbehörde erlassen worden ist (§ 5 Abs. 5 VIG).

    Den Materialien zum Änderungsgesetz (BT-Drs. 17/7374) lässt sich entnehmen, dass der bisher nur aus der Gesetzesbegründung ersichtliche Anwendungsbereich des Gesetzes im Rechtstext selbst definiert wurde, um die Auslegung des Gesetzes zu erleichtern und den zuständigen Vollzugsbehörden eine Rechtsanwendung ohne Rückgriff auf die Gesetzesmaterialien zum Verbraucherinformationsgesetz in der ursprünglichen Fassung zu ermöglichen.

  • VG München, 03.12.2012 - M 18 E 12.5736

    Einstweilige Anordnung; Veröffentlichung des Verdachts von Gesetzesverstößen im

    Die Veröffentlichung dient lediglich der Information der Öffentlichkeit (BT-Drs. 17/7374, S. 1 u. 12; vgl. BVerwG v. 17.12.1991, 1 C 5/88), ist aber nicht auf eine unmittelbare und für den Betroffenen verbindliche Festlegung von Rechten und Pflichten oder eines Rechtsstatus gerichtet, d. h. darauf, mit dem Anspruch unmittelbarer Verbindlichkeit und mit der Bestandskraft fähiger Wirkung unmittelbar subjektive Rechte des Betroffenen zu begründen, zu konkretisieren und zu individualisieren (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Auflage 2011, RdNr. 88 zu § 35).

    Mit dieser Vorschrift wollte der Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/7374, S. 20) klarstellen, dass unabhängig von den sonstigen Voraussetzungen des § 40 LFGB "bestimmte herausgehobene Rechtsverstöße [...] zu veröffentlichen sind".

    Nach dem Willen des Gesetzgebers soll eine Veröffentlichung - auch unabhängig von einer bestehenden Gesundheitsgefahr - bei Vorliegen der in der Vorschrift genannten Voraussetzungen nunmehr zwingend erfolgen, wobei die Schwelle für eine Eingriff in die Grundrechte des betroffenen Lebens- bzw. Futtermittelunternehmers im Fall von Grenzwertüberschreitungen niedriger angesetzt wurde als in den Fällen der Gesundheitsgefährdung, der Täuschung und des Verstoßes gegen Hygieneanforderungen (vgl. BT-Drs. 17/7374, S. 20).

    Die Information der Öffentlichkeit zum Zwecke der Transparenz für den Verbraucher (vgl. BT-Drs. 17/7374, S. 1 u. 2) ist in Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1 ff.) (VO (EG) Nr. 178/2002) geregelt.

    Ob derartige Formulierungen dem Ziel einer verbesserten Transparenz für den Verbraucher und einem "Mehr" an Information der Öffentlichkeit (vgl. BT-Drs. 17/7374, S. 1) zur Ermöglichung eigenverantwortlicher Entscheidungen der Verbraucher am Markt (vgl. BT-Drs. 17/7374, S. 2) gerecht werden, erscheint sehr fraglich.

  • VG München, 09.01.2013 - M 18 E 12.5834

    Einstweilige Anordnung; Veröffentlichung des Verdachts von Gesetzesverstößen im

    Die Veröffentlichung dient lediglich der Information der Öffentlichkeit (BT-Drs. 17/7374, S. 1 u. 12; vgl. BVerwG v. 17.12.1991, 1 C 5/88), ist aber nicht auf eine unmittelbare und für den Betroffenen verbindliche Festlegung von Rechten und Pflichten oder eines Rechtsstatus gerichtet, d. h. darauf, mit dem Anspruch unmittelbarer Verbindlichkeit und mit der Bestandskraft fähiger Wirkung unmittelbar subjektive Rechte des Betroffenen zu begründen, zu konkretisieren und zu individualisieren (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Auflage 2011, RdNr. 88 zu § 35).

    Mit dieser Vorschrift wollte der Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/7374, S. 20) klarstellen, dass unabhängig von den sonstigen Voraussetzungen des § 40 LFGB "bestimmte herausgehobene Rechtsverstöße [...] zu veröffentlichen sind".

    Nach dem Willen des Gesetzgebers soll eine Veröffentlichung - auch unabhängig von einer bestehenden Gesundheitsgefahr - bei Vorliegen der in der Vorschrift genannten Voraussetzungen nunmehr zwingend erfolgen, wobei die Schwelle für eine Eingriff in die Grundrechte des betroffenen Lebens- bzw. Futtermittelunternehmers im Fall des Verdachts von Grenzwertüberschreitungen niedriger angesetzt wurde als in den Fällen des Verdachts der Gesundheitsgefährdung, der Täuschung und des Verstoßes gegen Hygieneanforderungen (vgl. BT-Drs. 17/7374, S. 20).

    Die Information der Öffentlichkeit zum Zwecke der Transparenz für den Verbraucher (vgl. BT-Drs. 17/7374, S. 1 u. 2) ist in Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1 ff.) (VO (EG) Nr. 178/2002) geregelt.

    Ob derartige Formulierungen dem Ziel einer verbesserten Transparenz für den Verbraucher und einem "Mehr" an Information der Öffentlichkeit (vgl. BT-Drs. 17/7374, S. 1) zur Ermöglichung eigenverantwortlicher Entscheidungen der Verbraucher am Markt (vgl. BT-Drs. 17/7374, S. 2) gerecht werden, erscheint sehr fraglich.

  • VG München, 17.01.2013 - M 18 E 12.5870

    Einstweilige Anordnung; Veröffentlichung des Verdachts von Gesetzesverstößen im

    Die Veröffentlichung dient lediglich der Information der Öffentlichkeit (BT-Drs. 17/7374, S. 1 u. 12; vgl. BVerwG v. 17.12.1991, 1 C 5/88), ist aber nicht auf eine unmittelbare und für den Betroffenen verbindliche Festlegung von Rechten und Pflichten oder eines Rechtsstatus gerichtet, d. h. darauf, mit dem Anspruch unmittelbarer Verbindlichkeit und mit der Bestandskraft fähiger Wirkung unmittelbar subjektive Rechte des Betroffenen zu begründen, zu konkretisieren und zu individualisieren (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Auflage 2011, RdNr. 88 zu § 35).

    Mit dieser Vorschrift wollte der Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/7374, S. 20) klarstellen, dass unabhängig von den sonstigen Voraussetzungen des § 40 LFGB "bestimmte herausgehobene Rechtsverstöße [...] zu veröffentlichen sind".

    Nach dem Willen des Gesetzgebers soll eine Veröffentlichung - auch unabhängig von einer bestehenden Gesundheitsgefahr - bei Vorliegen der in der Vorschrift genannten Voraussetzungen nunmehr zwingend erfolgen, wobei die Schwelle für einen Eingriff in die Grundrechte des betroffenen Lebens- bzw. Futtermittelunternehmers im Fall des Verdachts von Grenzwertüberschreitungen niedriger angesetzt wurde als in den Fällen des Verdachts der Gesundheitsgefährdung, der Täuschung und des Verstoßes gegen Hygieneanforderungen (vgl. BT-Drs. 17/7374, S. 20).

    Die Information der Öffentlichkeit zum Zwecke der Transparenz für den Verbraucher (vgl. BT-Drs. 17/7374, S. 1 u. 2) ist in Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1 ff.) (VO (EG) Nr. 178/2002) geregelt.

    Ob derartige Formulierungen dem Ziel einer verbesserten Transparenz für den Verbraucher und einem "Mehr" an Information der Öffentlichkeit (vgl. BT-Drs. 17/7374, S. 1) zur Ermöglichung eigenverantwortlicher Entscheidungen der Verbraucher am Markt (vgl. BT-Drs. 17/7374, S. 2) gerecht werden, erscheint sehr fraglich.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 654/12

    Klage eines Nahrungsmittelunternehmens gegen die Erteilung von

    Anwendung findet insofern das durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformationen vom 15. März 2012 (BGBl. I S. 476) novellierte Verbraucherinformationsgesetz (neu bekannt gemacht am 17. Oktober 2012, BGBl. I S. 2166, 2725), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 34 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) - im Folgenden: VIG 2012 -.
  • VGH Hessen, 08.02.2019 - 8 B 2575/18

    Mäuse im Lebensmittelmarkt

  • VG Würzburg, 12.12.2012 - W 6 E 12.994

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet; Restaurant;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 655/12

    Erteilung von Informationen über das Migrationsverhalten bestimmter

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2019 - 10 S 2614/19

    Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz bei lebensmittelrechtlichen

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 10 LB 33/13

    Auskunftsanspruch; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gammelfleisch;

  • VG Würzburg, 08.01.2018 - W 8 S 17.1396

    Lebensmittelüberwachung - Auskunftserteilung

  • VG Berlin, 28.11.2012 - 14 K 79.12

    Aufnahme von Gaststätten in eine im Internet zugängliche, vom Land Berlin

  • VG Schleswig, 13.07.2022 - 10 A 15/22

    Topf Secret - Herausgabe von lebensmittelrechtlichen Kontrollberichten nach dem

  • VG Berlin, 19.03.2014 - 14 L 35.14

    Aufnahme von Lebensmittelbetrieben in eine im Internet zugängliche Liste

  • OVG Thüringen, 26.01.2022 - 3 EO 309/20

    Verbraucherinformation; Topf Secret; Informationen über durchgeführte

  • VG Sigmaringen, 18.04.2019 - 10 K 1068/19

    Anspruch auf Herausgabe lebensmittelrechtlicher Kontrollberichte nach dem

  • OVG Thüringen, 02.11.2021 - 3 EO 280/20

    Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz: Antrag über Internetplattform

  • OVG Thüringen, 16.02.2022 - 3 EO 305/20

    Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz: Antrag über Internetplattform

  • VGH Bayern, 11.05.2023 - 20 CE 23.626

    Maqui-Beeren-Extrakt als Bestandteil eines Nahrungsergänzungsmittels

  • VG Berlin, 17.03.2014 - 14 L 410.13

    Aufnahme von Lebensmittelbetrieben in eine im Internet zugängliche bezirkliche

  • VG Karlsruhe, 07.11.2012 - 2 K 2430/12

    Information über Hygienemängel in Gaststätte

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2019 - 10 S 2077/19

    Verbraucherinformationsgesetz (VIG): Verbraucher können Auskunft über

  • VG Minden, 08.04.2013 - 7 L 157/13

    Annahme einer Existenzgefährdung oder Existenzvernichtung bei amtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2019 - 10 S 2078/19

    Verbraucherinformationsgesetz (VIG): Verbraucher können Auskunft über

  • VG Aachen, 04.02.2013 - 7 L 569/12

    Internet-Pranger: Erfolgreicher Eilantrag eines Bäckereibetriebs

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2013 - 13 ME 267/12

    Vorliegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Veröffentlichung bereits

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2019 - 10 S 2687/19

    Verbraucherinformationsgesetz (VIG): Verbraucher können Auskunft über

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2020 - 9 S 2943/19

    Zur Notwendigkeit einer zweiten Untersuchung im Lebensmittelrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2019 - 10 S 2685/19

    Verbraucherinformationsgesetz (VIG): Verbraucher können Auskunft über

  • VG Augsburg, 20.03.2013 - Au 1 E 13.328

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Veröffentlichung eines lebensmittelrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2019 - 10 S 2647/19

    Verbraucherinformationsgesetz (VIG): Verbraucher können Auskunft über

  • VG München, 13.09.2012 - M 22 E 12.4275

    Zum Unterlassungsanspruch gegen Presseauskünfte einer Behörde nach Art. 4 BayPrG

  • VG Minden, 28.07.2016 - 9 K 1636/15

    Anspruch auf Auskünfte über den Schlachthof im Hinblick auf Fehlbetäubungen beim

  • VGH Bayern, 17.12.2015 - 20 CS 15.2677

    Adventskalenderschokolade, Verbraucher, Auskunftsanspruch, Akteneinsicht,

  • VG Frankfurt/Main, 19.11.2018 - 5 L 4160/18
  • VG Karlsruhe, 16.09.2019 - 3 K 4319/19

    Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes bei der beabsichtigten

  • VG Düsseldorf, 18.03.2019 - 16 L 423/19

    Lebensmittel Information Zusatzstoff

  • VG Arnsberg, 21.02.2013 - 3 L 85/13

    Veröffentlichung von Informationen über die Überschreitung des festgelegten

  • VG Ansbach, 31.08.2022 - AN 14 E 22.00130

    Veröffentlichung von Informationen über Verstöße gegen lebensmittelrechtliche

  • VG Sigmaringen, 09.01.2013 - 2 K 4346/12

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen auf einer Internetseite

  • VG Gelsenkirchen, 04.01.2013 - 19 L 1452/12

    Veröffentlichung; Höchstgehaltsüberschreitung; Futtermittel

  • VG Karlsruhe, 23.09.2019 - 3 K 4906/19

    Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Herausgabe von

  • VG Augsburg, 20.02.2013 - Au 1 E 13.182

    Einstweiliger Rechtsschutz

  • VG München, 21.11.2012 - M 18 K 11.4507

    Kein Anspruch auf Information während der Dauer eines Gerichtsverfahrens

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