Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 2395   

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BGBl. I 2013 S. 2395 (https://dejure.org/2013,68824)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 18.07.2013, Seite 2395
  • Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Bundeshaushaltsordnung
  • vom 15.07.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Bundeshaushaltsordnung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 16.05.2013   BT   Neuregelung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen
  • 12.06.2013   BT   Höhe der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen geändert
  • 12.06.2013   BT   Finanzausgleichsgesetz geändert (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 12. bis 14. Juni)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvE 4/12

    Unzulässige Organklage gegen die Mittelzuweisung an Fraktionen, politische

    Der Antragstellerin ist es ebenfalls unbenommen gewesen, sich durch Vorgehen gegen die Einfügung des § 96 Abs. 4 BHO mit Gesetz vom 15. Juli 2013 (BGBl I S. 2395) im Rahmen der Frist des § 64 Abs. 3 BVerfGG gegen das Aufstellen von Informationszugangshürden zu wenden und damit ihre faktischen Kontrollmöglichkeiten zu verteidigen.
  • BVerwG, 22.03.2018 - 7 C 30.15

    Anschlussrevision; Ausgestaltung; Bundesrechnungshof; Bundestag;

    a) Das Oberverwaltungsgericht durfte dem Urteil § 96 Abs. 4 der Bundeshaushaltsordnung (BHO; eingefügt durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Bundeshaushaltsordnung vom 15. Juli 2013, BGBl. I S. 2395) zugrunde legen.
  • BVerwG, 28.10.2021 - 10 C 5.20

    Informationszugang in Bezug auf die Prüfungs- und Beratungstätigkeit des

    Aus entstehungsgeschichtlicher Sicht spricht gegen die von der Beklagten befürwortete generelle Unterscheidung zwischen Prüfungsmitteilungen nach § 31 PO-BRH und solchen nach § 35 PO-BRH, dass es das Instrument einer förmlichen abschließenden Prüfungsmitteilung im Zeitpunkt der Einfügung des § 96 Abs. 4 in die Bundeshaushaltsordnung (Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Bundeshaushaltsordnung vom 15. Juli 2013 <BGBl. I S. 2395>) nach der damals gültigen Fassung der Prüfungsordnung des Bundesrechnungshofs noch gar nicht gab.
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