Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 362   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,69039
BGBl. I 2013 S. 362 (https://dejure.org/2013,69039)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,69039) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 12.03.2013, Seite 362
  • Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
  • vom 04.03.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 15.10.2012   BT   Bewaffnete Sicherheitskräfte auf Handelsschiffen nur mit Zulassung
  • 12.12.2012   BT   Kriterien für Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Schiffen verschärft
  • 12.12.2012   BT   Zulassungsverfahren für Bewachungsfirmen auf Seeschiffen beschlossen (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 12. bis 14. Dezember)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Wegen Verletzung der Gesetzgebungskompetenz seien diejenigen Teile der Regelungen verfassungswidrig, mit denen die bundesrechtliche Spielverordnung (SpielV) in der Fassung vom 27. Januar 2006 (BGBl. I S. 280), zuletzt geändert durch Art. 2a des Gesetzes vom 4. März 2013 (BGBl. I S. 362, 366), aus Gründen des Spieler- und Jugendschutzes durch generelle, nicht lokal radizierte Anforderungen nachgebessert werde.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2015 - 1 S 20.14

    Widerruf einer Bewachungserlaubnis wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit;

    Der Widerruf ist darauf gestützt, dass die Antragstellerin wegen verschiedener Rechtsverstöße - u.a. gegen die Verordnung über das Bewachungsgewerbe vom 10. Juli 2003 (BGBl. I S. 1378, zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. März 2013, BGBl. I S. 362 - BewachV) - gewerberechtlich unzuverlässig sei.
  • LSG Bayern, 29.10.2014 - L 5 R 868/14

    Aufschiebende Wirkung Rechtsmittel, Betriebsprüfung, Statusanfrageverfahren

    Das Nähere zum Erlaubnisverfahren ist in der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV vom 10. Juli 2003 - BGBl. I S. 1378 - zuletzt geändert durch Artikel 2a Absatz 3 des Gesetzes vom 4. März 2013 (BGBl. I S. 362) geregelt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht