Gesetzgebung
   BGBl. I 2014 S. 1666   

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BGBl. I 2014 S. 1666 (https://dejure.org/2014,62699)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 10.11.2014, Seite 1666
  • Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
  • vom 30.10.2014

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 19.09.2014   BR   Missbrauch bei Verwendung von Kurzzeitkennzeichen verhindern - Missbrauch bei Verwendung von Kurzzeitkennzeichen verhindern
  • 19.09.2014   BR   Missbrauch bei Verwendung von Kurzzeitkennzeichen verhindern - Missbrauch bei Verwendung von Kurzzeitkennzeichen verhindern
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 22.12.2015 - 11 B 15.1350

    Nutzungsuntersagung eines nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeugs

    Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr vom 3. Februar 2011 (Fahrzeug-ZulassungsVerordnung - FZV, BGBl I S. 139), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Oktober 2014 (BGBl I S. 1666), dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.
  • VGH Bayern, 28.10.2015 - 11 ZB 15.1618

    Zulassungsverfahren, Dauerkennzeichen, Unzuverlässigkeit, Fahrzeug

    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen für den Widerruf der Zuteilung der roten Dauerkennzeichen vorliegen, da die Klägerin nicht als zuverlässig i. S. d. § 16 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr vom 3. Februar 2011 (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV, BGBl I S. 139), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Oktober 2014 (BGBl I S. 1666), angesehen werden kann und ohne den Widerruf das öffentliche Interesse gefährdet würde.
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