Gesetzgebung
   BGBl. I 2016 S. 1190   

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BGBl. I 2016 S. 1190 (https://dejure.org/2016,12317)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 31.05.2016, Seite 1190
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend ...
  • vom 24.05.2016

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend ...

Meldungen

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (12)

  • 05.01.2016   BT   Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 13.01.2016   BT   Urheberrecht nach EU-Standards
  • 29.01.2016   BR   Kollektives Urheberrecht - Weiterer Handlungsbedarf bei Reform der Verwertungsgesellschaften
  • 29.01.2016   BR   Kollektives Urheberrecht - Weiterer Handlungsbedarf bei Reform der Verwertungsgesellschaften
  • 09.02.2016   BT   Bundesrat pocht auf Rechte der Verleger
  • 18.02.2016   BT   Kontroverse um Urheberrechte
  • 18.02.2016   BT   Gegensätzliche Interessen bei der Urhebervergütung
  • 20.04.2016   BT   Wahrnehmung von Urheberschutzrechten (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 27.04.2016   BT   Neues Recht für die Verwertungsgesellschaften
  • 28.04.2016   BT   Vergütungen für Urheber (in: Bundestagsbeschlüsse am 28. und 29. April)
  • 28.04.2016   BT   "Vergütungsbeteiligung der Verleger prüfen"
  • 31.05.2016 BReg Verwertungsgesellschaften in der EU - Urheberrechte neu geregelt

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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 113/18

    Zur Urheberrechtsverletzung durch Framing

    Es unterliegt mit Blick auf Art. 16 der Richtlinie 2014/26/EU, insbesondere der darin angeordneten Verhandlungsmaxime von Treu und Glauben, keinem ernsthaften unionsrechtlichen Zweifel, dass diese Grundsätze auch nach Inkrafttreten des § 34 VGG fortgelten (vgl. Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU, BT-Drucks. 18/7223, S. 55, 83; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 34 VGG Rn. 5; BeckOK.UrhR/Freudenberg, 23. Edition [Stand: 15. Januar 2019], § 34 VGG Rn. 14).
  • BGH, 09.10.2018 - KZR 47/15

    PC mit Festplatte III - Verbandsklage gegen eine Verwertungsgesellschaft auf

    a) Nach Art. 7 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, BGBl. I 2016 S. 1190) ist mit Wirkung zum 1. Juni 2016 das Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften - Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) - an die Stelle des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten - Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) - getreten.

    Eine Änderung hat sich lediglich insoweit ergeben, als eine Anrufung der Schiedsstelle nach neuem Recht in einem Streit über die Vergütungspflicht nach § 54 UrhG nur dann geboten ist, wenn die Anwendbarkeit oder die Angemessenheit des Tarifs bestritten ist (vgl. BT-Drucks. 18/7223, S. 105).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-392/19

    Nach Auffassung von Generalanwalt Szpunar bedarf die Einbettung von von anderen

    16 BGBl. 2016 I S. 1190.
  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 266/15

    Vergütungspflicht für Vervielfältigungsgeräte und Speichermedien; Anspruch des

    Sie ist in einem solchen Fall in entsprechender Anwendung von § 13 Abs. 1 Satz 1 UrhWG ferner berechtigt, Tarife über die Vergütung aufzustellen, die sie auf Grund der auf sie zur Geltendmachung übertragenen Rechte und Ansprüche fordert (vgl. auch § 3 VGG und Begründung zum Regierungsentwurf eines VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes, BT-Drucks. 18/7223, S. 72 f.).
  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 21/16

    Anspruch auf Gerätevergütung bei Inverkehrbringen eines "Musik-Handys"

    Dazu zählen insbesondere die so genannten "Z-Gesellschaften", wie etwa die ZPÜ, also die Klägerin (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes, BT-Drucks. 18/7223, S. 72).

    Insoweit kommt das gesamte Spektrum der Rechtewahrnehmung und insbesondere der hier in Rede stehende Einzug von Vergütungsforderungen (Inkasso) in Betracht (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes, BT-Drucks. 18/7223, S. 72).

  • VG München, 25.10.2016 - M 16 K 15.5333

    Evidenzkontrolle durch das Deutsche Patent- und Markenamt

    Dessen Nachfolger, das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG), trat erst am 1. Juni 2016 in Kraft (Art. 7 VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, BGBl I 2016, 1190, 1216) und ist nicht heranzuziehen, da der Widerspruchsbescheid bereits im Jahr 2015 erlassen wurde.
  • VGH Bayern, 25.02.2019 - 22 B 17.1219

    Rechte für öffentliche Wiedergabe von Funksendungen

    Der Umstand, dass das vorliegend anzuwendende UrhWahrnG mit Ablauf des 31. Mai 2016 außer Kraft getreten ist, steht dem nicht entgegen; die streitentscheidenden Normen sind weitgehend inhaltsgleich mit den einschlägigen, zum 1. Juni 2016 in Kraft getretenen Vorschriften des VGG (vgl. Art. 1 i.V.m. Art. 7 Sätze 1 und 2 Nr. 1 VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 24.5.2016, BGBl. I S. 1190).
  • BayObLG, 22.11.2021 - 102 VA 119/21

    Akteneinsicht in bei der urheberrechtlichen Schiedsstelle geführtes Verfahren

    Verwertungsgesellschaften (vgl. § 2 des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften, Verwertungsgesellschaftengesetz - VGG vom 24. Mai 2016 [BGBl. I S. 1190]) sind grundsätzlich verpflichtet, aufgrund der von ihnen wahrgenommenen Urheberrechte und verwandten Schutzrechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzuräumen (Einzelverträge, vgl. § 34 Abs. 1 Satz 1 VGG) und über die von ihnen wahrgenommenen Rechte mit Nutzervereinigungen Gesamtverträge zu angemessenen Bedingungen abzuschließen (vgl. § 35 VGG).
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